In der Personalführung entscheiden Form und Timing über Recht und Unrecht. Ein Arbeitsvertrag, der die wichtigen Punkte offenlässt, ein Kündigungsschreiben zur falschen Zeit oder ein Zeugnis mit schiefen Formulierungen können teuer werden. Das Schweizer Arbeitsrecht ist im Obligationenrecht geregelt und lässt Arbeitgebern viel Freiheit, verlangt im Gegenzug aber Sorgfalt bei Fristen und Sperrfristen. Diese Vorlagen helfen Ihnen, sauber einzustellen, korrekt zu kündigen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
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Wann sollten Sie diese Vorlagen verwenden?
Wenn Sie jemanden einstellen. Der Arbeitsvertrag legt die Eckpunkte fest: Funktion, Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Probezeit und Kündigungsfristen. Ein unbefristeter oder befristeter Vertrag nach OR (art. 319 ff. OR) verhindert spätere Diskussionen über das, was angeblich mündlich abgemacht war.
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Eine Kündigung muss fristgerecht erfolgen und darf nicht in eine Sperrfrist fallen. Gerade hier passieren die teuersten Fehler. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig (art. 337 OR) und sollte gut begründet und dokumentiert sein.
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis ausstellen. Mitarbeitende haben jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis (art. 330a OR). Es muss wahr und zugleich wohlwollend sein. Schiefe oder codierte Formulierungen führen regelmässig zu Streit, manchmal sogar zu Klagen auf Berichtigung.
Wenn es im Betrieb knirscht. Eine Verwarnung, eine Mahnung oder eine Bestätigung einer Vereinbarung schaffen Klarheit, bevor aus einem Konflikt ein Verfahren wird. Wer Probleme schriftlich festhält, steht im Streitfall deutlich besser da.
Was Sie in dieser Kategorie finden
- Arbeitsverträge: unbefristet und befristet, mit Regelungen zu Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Probezeit und Kündigung nach OR.
- Kündigungsschreiben: ordentliche Kündigung mit korrekter Fristberechnung sowie fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
- Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen: Vollzeugnis und einfache Bestätigung, wahr und wohlwollend formuliert.
- Verwarnungen und Mahnungen: damit Pflichtverletzungen dokumentiert sind, bevor weitergehende Schritte folgen.
- Vereinbarungen rund um das Arbeitsverhältnis: Aufhebungsverträge, Spesenregelungen, Homeoffice und Zusatzabreden.
- Personalformulare: Hilfsmittel für die laufende HR-Administration und die saubere Dokumentation.
Rechtsrahmen und Stolperfallen
Der Einzelarbeitsvertrag ist in den art. 319 bis 362 OR geregelt. Anders als in manchen Nachbarländern kennt die Schweiz keinen allgemeinen Kündigungsschutz: Grundsätzlich gilt Kündigungsfreiheit, ein sachlicher Grund ist nicht nötig. Diese Freiheit hat aber zwei wichtige Grenzen. Erstens die Kündigungsfristen (art. 335c OR): ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten und drei Monate ab dem zehnten Jahr, jeweils auf das Ende eines Monats, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Die Probezeit beträgt höchstens drei Monate (art. 335b OR).
Die zweite Grenze sind die Sperrfristen (art. 336c OR). Wer während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft (und 16 Wochen nach der Geburt) oder während des Militärdiensts kündigt, riskiert eine nichtige Kündigung. Eine in der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung entfaltet keine Wirkung; läuft die Frist während einer schon laufenden Kündigung an, wird sie unterbrochen. Dazu kommt der Schutz vor missbräuchlicher Kündigung (art. 336 OR), der zu einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen führen kann (art. 336a OR).
Beim Zeugnis ist die häufigste Falle die Formulierung. Ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend sein (art. 330a OR); reine Gefälligkeit ist ebenso problematisch wie versteckte Abwertung. Im Streit zählt nicht, was gemeint war, sondern was dasteht. Halten Sie Leistung und Verhalten sachlich fest und vermeiden Sie mehrdeutige Codes.
Warum unsere Vorlagen
- Juristisch abgestimmt auf das schweizerische Arbeitsrecht nach OR, mit praxistauglichen Klauseln.
- Regelmässige Aktualisierung bei Änderungen von Fristen, Sperrfristen und Rechtsprechung.
- Von Juristen geprüft, mit Fokus auf klare Rechte und Pflichten statt schöner Worte.
- Sofort nutzbar als PDF und Word, damit Sie unterschriftsreif arbeiten oder anpassen können.
- Praktische Struktur: Felder und Hinweise, die Fristen und Formvorgaben nachvollziehbar machen.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfristen gelten in der Schweiz?
Nach art. 335c OR ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf das Monatsende. Der Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag kann abweichende Fristen vorsehen, sofern sie zulässig sind.
Brauche ich für eine Kündigung einen Grund?
Grundsätzlich nein: In der Schweiz gilt Kündigungsfreiheit. Sie dürfen aber nicht missbräuchlich (art. 336 OR) und nicht während einer Sperrfrist (art. 336c OR) kündigen. Auf Verlangen müssen Sie die Kündigung schriftlich begründen.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Das Gesetz verlangt grundsätzlich keine Schriftform, viele Verträge tun dies aber. Unabhängig davon ist die schriftliche Kündigung dringend zu empfehlen, weil sie Zugang und Zeitpunkt beweisbar macht.
Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Ein Vollzeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Es muss wahr und wohlwollend sein (art. 330a OR). Wer nur eine Arbeitsbestätigung wünscht, erhält Art und Dauer der Anstellung ohne Bewertung.