Das GmbH-Recht ist Bundesrecht und gilt in allen Kantonen gleich, doch die Beurkundung und der Handelsregistereintrag sind kantonal organisiert, was spürbare Unterschiede schafft. Wer die zuständige Stelle und ihre Gepflogenheiten kennt, vermeidet Verzögerungen.
Zürich führt mit dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich eines der grössten Register der Schweiz. Die Beurkundung erfolgt durch frei praktizierende Notare oder das Notariat des Bezirks, und die Praxis bei Zweckartikeln und Firmenprüfung gilt als streng. Wer eine GmbH in Zürich gründet, sollte die Firma vorgängig auf ihre Zulässigkeit prüfen lassen, da Beanstandungen häufig sind.
Bern kennt das System des Amtsnotariats kombiniert mit freiberuflichen Notaren. Die Beurkundung ist im bernischen Notariatsrecht geregelt, und die kantonalen Notariatsgebühren folgen einem eigenen Tarif. Gründer planen die Termine beim Notariat sinnvollerweise früh, da die Beurkundung und die anschliessende Anmeldung beim Handelsregisteramt Bern aufeinander abzustimmen sind.
Genf verlangt die Beurkundung durch einen kantonal zugelassenen Notar und führt Verfahren teilweise auf Französisch, was bei deutschsprachigen Gründern Übersetzungen nötig machen kann. Das Registre du commerce des Kantons hat eigene Anforderungen an die Belege, und die Firma muss den dortigen sprachlichen Konventionen genügen.
Zug ist ein bevorzugter Gründungskanton, bekannt für eine effiziente Bearbeitung beim Handelsregisteramt und attraktive Steuerbedingungen. Die Notariatslandschaft ist auf Gesellschaftsgründungen eingespielt, was die Durchlaufzeiten kurz hält. Viele Gesellschaften wählen den Sitz im Kanton bewusst aus diesem Grund. Der statutarische Sitz muss mit einer tatsächlichen Adresse im Kanton verbunden sein; ein reines Briefkastendomizil ohne Geschäftsbezug wird kritisch geprüft.