Der klassische Anlass ist die Gründung oder Modernisierung eines Vereins, bei der die Mitgliederverwaltung auf eine saubere rechtliche Grundlage gestellt wird. Sobald der Verein Beitrittsformulare verteilt, eine Mitgliederliste führt oder einen Newsletter verschickt, greift die Informationspflicht und die Erklärung gehört auf die Website oder ins Beitrittsformular. Ebenso häufig ist der Auslöser eine eigene Vereinswebsite mit Kontaktformular oder Anmeldemaske: Wer online Daten erhebt, muss spätestens dort transparent über die Bearbeitung informieren.
Ein zweiter typischer Fall ist die Digitalisierung der Administration. Sobald ein Verein eine Vereinssoftware, einen Cloud-Speicher oder einen externen Newsletter-Dienst einsetzt, gibt er Daten an einen Auftragsbearbeiter weiter und muss dies in der Erklärung offenlegen. Auch der Wechsel im Vorstand ist ein guter Moment, die Erklärung zu erneuern, weil sich die Kontaktangaben des Verantwortlichen ändern.
Zwei Konstellationen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Bearbeitet der Verein besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gesundheitsangaben bei einem Behindertensportverein oder die religiöse Ausrichtung bei einem konfessionellen Verein, gelten verschärfte Anforderungen und oft braucht es eine ausdrückliche Einwilligung. Und wer regelmässig Fotos oder Videos von Anlässen publiziert, sollte die Bildrechte und den Veröffentlichungszweck ausdrücklich in der Erklärung regeln, weil Aufnahmen identifizierbarer Personen rechtlich heikel sind. Vereine, die nebenbei Personal anstellen, finden die ergänzenden Dokumente in unseren Vorlagen zum Arbeitsrecht und zur Unternehmensführung.