Mein Dokument erstellen
Anmelden

Land auswählen

FranceBelgiqueEspañaUnited StatesUnited KingdomMarocDeutschlandItaliaSchweiz
Alltag

Aussergerichtliche Einigung erstellen | Vergleich nach OR

Lösen Sie einen Streit einvernehmlich statt vor Gericht. Vergleichsvereinbarung mit Saldoklausel und Ratenregelung, juristisch geprüft, in Minuten als PDF/Word.
4.8/524 Bewertungen50 000+ DownloadsSofortiger Download
Teilen

Eine Vergleichsvereinbarung beendet einen Streit, ohne dass jemand vor Gericht muss. Beide Seiten geben etwas nach, halten das Ergebnis schriftlich fest und ziehen mit einer Saldoklausel einen Schlussstrich unter die Angelegenheit. Dieses Dokument richtet sich an Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen, die eine offene Forderung, eine strittige Rechnung oder einen Vertragskonflikt einvernehmlich erledigen wollen. Der aussergerichtliche Vergleich ist im Schweizer Recht ein anerkannter, frei gestaltbarer Vertrag und gehört zu den effizientesten Werkzeugen der Konfliktlösung überhaupt. Statt Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Jahren Verfahrensdauer einigt man sich auf eine klare Zahlungsregelung und gewinnt Rechtssicherheit zurück.

Wer eine Streitigkeit sauber beilegen will, braucht mehr als einen Handschlag. Eine durchdachte Vereinbarung hält fest, wer was schuldet, bis wann gezahlt wird und welche Ansprüche damit erledigt sind. Genau das leistet diese Vorlage.

Konform

Schweizer Gesetzgebung 2026

50 000+ Kunden

vertrauen uns

Erschwinglich

Ab CHF 4.90 / Dokument

Sichere Zahlung

Sofortiger Download

Aussergerichtliche Einigung erstellen | Vergleich nach OR

Sichere Zahlung · Kein Abo

Vorlage ausfüllen

Was ist eine Vergleichsvereinbarung?

Eine Vergleichsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem zwei Parteien einen Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beilegen, indem sie sich gegenseitig verbindliche Zugeständnisse machen. Das Bundesgericht umschreibt den Vergleich seit Jahrzehnten genau so (vgl. BGE 132 III 737). Charakteristisch ist das gegenseitige Nachgeben: Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderung, der Schuldner anerkennt den Rest und zahlt. Ohne dieses beidseitige Entgegenkommen liegt kein Vergleich vor, sondern eine schlichte Schuldanerkennung oder ein einseitiger Forderungsverzicht.

Man unterscheidet den aussergerichtlichen Vergleich, der vor oder ausserhalb eines Prozesses geschlossen wird, vom gerichtlichen Vergleich, der im laufenden Verfahren protokolliert wird und sofort vollstreckbar ist. Diese Vorlage betrifft den aussergerichtlichen Fall, der in der Praxis die grosse Mehrheit ausmacht. Er wirkt wie jeder andere Vertrag: Erst wenn eine Partei die Abmachung nicht einhält, muss man ihn vor Gericht oder über das Betreibungsamt durchsetzen. Verwechseln Sie die Vergleichsvereinbarung nicht mit einer blossen Ratenzahlungsvereinbarung, die nur das Wann einer unbestrittenen Schuld regelt. Beim Vergleich steht der Streit selbst im Zentrum, und die Saldoklausel beendet ihn endgültig. Genau diese Endgültigkeit macht das Dokument so wertvoll und gleichzeitig so heikel.

1

Rechtlicher Rahmen

Das Schweizer Recht kennt keine eigenen Artikel für den Vergleichsvertrag. Er ist ein sogenannter Innominatkontrakt, auf den die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) angewendet werden, soweit sie passen. Massgebend sind damit die Regeln über Vertragsschluss, Auslegung und Erfüllung des OR-Allgemeinen-Teils. Gegenstand eines Vergleichs kann jedes Rechtsverhältnis sein, über das die Parteien frei verfügen können. Wo die Parteien also selbst über ihre Ansprüche bestimmen dürfen, dürfen sie sich auch vergleichen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie in der amtlichen Fassung des Obligationenrechts auf Fedlex.

Für die Gültigkeit gilt grundsätzlich Formfreiheit: Ein Vergleich ist auch mündlich verbindlich. In der Praxis ist die Schriftform trotzdem zwingend, weil sie den Inhalt beweist und im Streit den Ausschlag gibt. Ein mündlicher Vergleich, den niemand belegen kann, ist im Ernstfall fast nichts wert. Verspricht eine Partei eine Leistung, für die das Gesetz eine besondere Form verlangt (etwa die Übertragung eines Grundstücks), greift diese Formvorschrift auch für den Vergleich.

Die grösste rechtliche Gefahr liegt bei den Willensmängeln. Ein Vergleich ist nach Art. 23 ff. OR unverbindlich, wenn eine Partei sich in einem wesentlichen Irrtum befand, getäuscht wurde oder unter Drohung unterschrieb. Beim Vergleich gilt allerdings eine Besonderheit: Der Irrtum über gerade jene Punkte, die mit dem Vergleich bereinigt werden sollten, berechtigt regelmässig nicht zur Anfechtung, denn die Ungewissheit war ja der Grund für die Einigung. Wer eine umfassende Saldoklausel unterschreibt, kann sich später kaum darauf berufen, er habe das Ausmass seiner Ansprüche unterschätzt. Mehr zum Festhalten einer anerkannten Forderung lesen Sie auf unserer Seite zur Schuldanerkennung nach Schweizer Recht.

2

Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der häufigste Anlass ist eine offene Forderung, die der Schuldner ganz oder teilweise bestreitet. Statt zu betreiben und auf einen Rechtsöffnungsentscheid zu warten, einigt man sich auf einen reduzierten Betrag gegen sofortige oder gestaffelte Zahlung. Ebenso typisch ist der Streit über eine mangelhafte Werkleistung oder Lieferung: Der Besteller hält Geld zurück, der Unternehmer fordert den vollen Preis, und beide finden in der Mitte zusammen. Auch bei der Auflösung von Geschäftsbeziehungen schafft ein Vergleich Klarheit, etwa wenn ein gekündigter Vertrag noch gegenseitige Rest­ansprüche hinterlässt.

Im nachbarschaftlichen oder privaten Bereich erledigt das Dokument Schadensfälle ohne Versicherungsstreit: ein Wasserschaden, ein beschädigtes Fahrzeug, ein geplatztes Darlehen unter Bekannten. Wer hier sauber abschliesst, vermeidet, dass die Sache Monate später wieder hochkommt. Ein erster Klärungsschritt ist oft eine formelle Zahlungsaufforderung, bevor man verhandelt; dafür eignet sich eine Mahnung mit Fristsetzung nach OR.

Zwei Konstellationen verdienen besondere Vorsicht. Sind mehrere Schuldner solidarisch verpflichtet, wirkt ein Vergleich mit einem von ihnen nicht automatisch zugunsten der anderen, und eine ungenaue Formulierung kann ungewollt alle entlasten oder belasten. Und betrifft der Streit ein Dauerschuldverhältnis wie eine Miete, muss die Vereinbarung klarstellen, ob nur die Vergangenheit bereinigt wird oder auch künftige Ansprüche. Eine Mietstreitigkeit lässt sich oft sauberer über eine Aufhebungsvereinbarung für den Mietvertrag lösen, wenn das Verhältnis ohnehin enden soll.

3

Wichtige Klauseln in unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der Parteien und des Streitgegenstands beschreibt präzise, worum es geht: welche Rechnung, welcher Vertrag, welcher Schaden. Eine vage Umschreibung wie "alle offenen Punkte" lädt zu späterem Streit darüber ein, was eigentlich erledigt wurde. Je genauer der Sachverhalt umrissen ist, desto sicherer trägt die spätere Saldoklausel.
  • Die gegenseitigen Zugeständnisse halten fest, worauf jede Seite verzichtet und was sie anerkennt. Das ist das Herzstück, das den Vergleich vom einseitigen Verzicht unterscheidet. Ohne dokumentiertes Nachgeben beider Parteien fehlt dem Vertrag sein rechtlicher Kern.
  • Die Zahlungsregelung legt Betrag, Fälligkeit, Zahlungsweg und allfällige Raten fest. Bei Ratenzahlung gehört eine Verfallklausel dazu, wonach bei Verzug der gesamte Restbetrag sofort fällig wird. So muss der Gläubiger nicht jeder Rate einzeln nachjagen.
  • Die Saldoklausel erklärt die Parteien per Saldo aller Ansprüche aus dem bezeichneten Verhältnis als auseinandergesetzt. Hier entscheidet die Reichweite: Eine streitgegenständliche Klausel erfasst nur den konkreten Streit, eine umfassende Klausel auch unbekannte Ansprüche. Wählen Sie die Reichweite bewusst, denn sie ist nach Unterschrift kaum mehr zu korrigieren.
  • Die Schlussbestimmungen decken Schriftform für Änderungen, anwendbares Schweizer Recht und Gerichtsstand ab. Eine salvatorische Klausel hält den Vergleich am Leben, falls eine einzelne Bestimmung ungültig sein sollte.
4

Regionale Besonderheiten in der Schweiz

In der Deutschschweiz wird der aussergerichtliche Vergleich überwiegend formfrei und privatschriftlich geschlossen, was diese Vorlage vollständig abdeckt. Zu beachten ist die kantonale Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde, falls die Einigung scheitert: In vielen vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) zuerst ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen, bevor geklagt werden kann. Ein vorprozessual geschlossener Vergleich macht dieses Verfahren überflüssig und spart damit echte Zeit.

In der Romandie und im Tessin gilt dasselbe Bundesrecht, doch die Vereinbarung sollte in der Verfahrenssprache des zuständigen Kantons abgefasst sein, damit sie vor der örtlichen Behörde ohne Übersetzung Bestand hat. Wer einen Vergleich in Deutsch schliesst, aber in Genf oder Lugano durchsetzen müsste, riskiert Verzögerungen durch Übersetzungsanforderungen.

Bei der Gerichtsstandswahl sind die Parteien innerhalb der Schweiz weitgehend frei, solange keine zwingende Zuständigkeit besteht. Für Konsumentenstreitigkeiten und bestimmte Mietsachen gelten allerdings Schutzbestimmungen, die eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung beschränken. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Ihr Streit unter einen solchen geschützten Bereich fällt, sonst ist die schöne Gerichtsstandsklausel im Ernstfall unwirksam. Geht es um die Abwicklung einer Firma oder um gesellschaftsrechtliche Ansprüche, lohnt sich der Blick auf passende Dokumente in unserer Kategorie zur Unternehmensgründung. Für arbeitsrechtliche Konflikte, die sich vergleichsweise erledigen lassen, finden Sie Hilfestellung in der Rubrik zur Unternehmensführung und zum Arbeitsrecht.

5

So füllen Sie diese Vergleichsvereinbarung aus

Sie beginnen damit, die beiden Parteien mit vollständigem Namen und Adresse zu erfassen, bei Firmen mit der Bezeichnung gemäss Handelsregister. Danach beschreiben Sie den Streitgegenstand: Geben Sie an, aus welchem Vertrag, welcher Rechnung oder welchem Ereignis der Konflikt stammt und welche Beträge im Raum stehen. Im nächsten Schritt halten Sie die Einigung fest, also wer wie viel zahlt und worauf die andere Seite verzichtet. Das Formular führt Sie anschliessend durch die Zahlungsmodalitäten und fragt ab, ob es eine Einmalzahlung oder Raten sein sollen.

Danach wählen Sie die Reichweite der Saldoklausel. Hier passt das Dokument die Formulierung an Ihre Wahl an, vom engen auf den Streit beschränkten Verzicht bis zur umfassenden Erledigung. Zum Schluss ergänzen Sie Gerichtsstand und Datum, prüfen die Zusammenfassung und laden den Vertrag als Word oder PDF herunter. Beide Parteien unterschreiben je ein Exemplar. Eine Übersicht über alle Vorlagen für den privaten Gebrauch bietet unsere Kategorie für Rechtsdokumente im Alltag.

6

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der teuerste Fehler ist eine zu weit gefasste Saldoklausel, die unterschrieben wird, bevor man den eigenen Anspruch überblickt. Wer "per Saldo aller Ansprüche" akzeptiert und später entdeckt, dass noch eine ganz andere Forderung bestand, hat sie meist endgültig verloren. Ebenso häufig ist das Gegenteil: eine zu enge oder unklare Klausel, die den Streit gar nicht abschliessend erledigt, sodass die alte Auseinandersetzung Monate später wieder aufflammt. Beides lässt sich durch eine präzise Beschreibung des Streitgegenstands vermeiden, bevor man die Reichweite festlegt.

Ein weiterer Klassiker ist die fehlende Verfallklausel bei Ratenzahlung. Ohne sie muss der Gläubiger jede ausgebliebene Rate einzeln einfordern, statt den ganzen Restbetrag fällig zu stellen. Viele unterschätzen zudem die Bedeutung der Schriftform für Nachträge: Eine mündlich vereinbarte Änderung des Vergleichs lässt sich kaum beweisen und führt zu neuem Streit. Schliesslich verzichten manche darauf, je ein unterschriebenes Original für beide Seiten zu erstellen, was im Konfliktfall die Beweisführung erschwert. Ein sauber datiertes, beidseitig unterzeichnetes Dokument ist die halbe Miete.

Wichtige Punkte zum Merken

ZWECK

Vergleich beendet den Streit mit Schlussstrich

Eine Vergleichsvereinbarung legt einen Konflikt aussergerichtlich bei: Beide Seiten geben nach, halten das Resultat schriftlich fest und regeln, welche Forderungen noch bestehen. Mit einer Saldoklausel erklären die Parteien, dass mit der vereinbarten Leistung alle Ansprüche aus der Angelegenheit erledigt sind. Das schafft Rechtssicherheit bei strittigen Rechnungen, offenen Forderungen oder Vertragskonflikten und spart oft Gerichts- und Anwaltskosten.

ABGRENZUNG

Nur mit gegenseitigem Nachgeben ist es ein Vergleich

Ein Vergleich setzt verbindliche Zugeständnisse beider Parteien voraus (vgl. BGE 132 III 737): Typisch verzichtet der Gläubiger auf einen Teil, der Schuldner anerkennt den Rest und zahlt. Fehlt dieses beidseitige Entgegenkommen, handelt es sich eher um eine Schuldanerkennung oder um einen einseitigen Forderungsverzicht. Auch eine reine Ratenzahlungsvereinbarung regelt nur das Wann einer unbestrittenen Schuld, nicht die Beilegung des Streits.

RECHT & RISIKO

Formfrei, aber schriftlich und ohne Willensmängel

Der aussergerichtliche Vergleich ist ein frei gestaltbarer Vertrag (Innominatkontrakt) und untersteht den allgemeinen Regeln des OR. Grundsätzlich gilt Formfreiheit, doch ohne Schriftform fehlt oft der Beweis: Ein mündlicher Vergleich ist im Streitfall schwer durchsetzbar. Zudem droht Anfechtung wegen Willensmängeln nach Art. 23 ff. OR, etwa bei Täuschung, Drohung oder wesentlichem Irrtum beim Unterzeichnen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Ein aussergerichtlicher Vergleich ist nach Schweizer Recht ein vollwertiger Vertrag und für beide Parteien verbindlich, sobald er gültig zustande gekommen ist. Er stützt sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts, da der Vergleich ein Innominatkontrakt ohne eigene Gesetzesartikel ist. Wichtig sind ein klar bezeichneter Streitgegenstand, gegenseitige Zugeständnisse und die Unterschriften beider Parteien. Hält eine Seite die Abmachung nicht ein, lässt sich der Vergleich gerichtlich oder über das Betreibungsverfahren durchsetzen. Eine schriftlich festgehaltene Zahlungsregelung mit Betrag und Datum ist dabei ein starkes Beweismittel.

Sie erhalten die fertige Vergleichsvereinbarung sowohl als Word-Datei als auch als PDF. Das Word-Format eignet sich, wenn Sie einzelne Formulierungen vor der Unterschrift noch anpassen oder gemeinsam mit der Gegenseite finalisieren möchten. Das PDF nutzen Sie für die unterschriftsreife, nicht mehr veränderbare Fassung, die beide Parteien ausdrucken und je einmal unterzeichnen. Beide Versionen sind sofort nach der Erstellung verfügbar, sodass Sie ohne Wartezeit arbeiten können.

In aller Regel nicht. Der aussergerichtliche Vergleich gilt im Schweizer Recht als formfrei, eine schriftliche Vereinbarung mit den Unterschriften beider Parteien genügt für die Gültigkeit. Eine öffentliche Beurkundung ist nur dann nötig, wenn die versprochene Leistung selbst diese Form verlangt, etwa bei der Übertragung eines Grundstücks. Für die typische Bereinigung einer Geldforderung oder eines Vertragsstreits brauchen Sie keinen Notar. Die Schriftform empfiehlt sich trotzdem dringend, weil sie im Streitfall den Inhalt der Einigung beweist.

Das bestimmen die Parteien selbst, denn beim Vergleich herrscht Vertragsfreiheit. Üblich ist eine Zahlungsfrist von zehn bis dreissig Tagen ab Unterzeichnung, oft auch eine Staffelung in Raten über mehrere Monate. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung Fälligkeit und Zahlungsweg eindeutig nennt. Bei Ratenzahlung sollten Sie unbedingt eine Verfallklausel aufnehmen, damit bei Verzug einer einzelnen Rate der gesamte Restbetrag sofort fällig wird. Ohne eine konkrete Frist gilt die Leistung grundsätzlich als sofort fällig, was leicht zu Missverständnissen führt.

Nur ausnahmsweise. Ein Vergleich ist nach Art. 23 ff. OR anfechtbar, wenn er auf wesentlichem Irrtum, absichtlicher Täuschung oder Drohung beruht. Beim Vergleich gilt jedoch eine Besonderheit: Gerade die Ungewissheit, die mit der Einigung beseitigt werden sollte, berechtigt regelmässig nicht zur Anfechtung. Wer eine umfassende Saldoklausel unterschreibt, kann sich später kaum darauf berufen, er habe seine Ansprüche unterschätzt. Deshalb sollten Sie die Tragweite vor der Unterschrift genau prüfen, denn die Endgültigkeit ist der eigentliche Zweck des Vergleichs.

Der aussergerichtliche Vergleich wird privat zwischen den Parteien geschlossen, ohne Beteiligung eines Gerichts, und wirkt wie ein gewöhnlicher Vertrag. Hält sich eine Seite nicht daran, müssen Sie ihn erst gerichtlich oder über die Betreibung durchsetzen. Der gerichtliche Vergleich dagegen wird im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht zu Protokoll gegeben und ist sofort vollstreckbar wie ein Urteil. Diese Vorlage betrifft den aussergerichtlichen Fall, der in der Praxis am häufigsten vorkommt und am meisten Zeit und Kosten spart.

Dann können Sie die im Vergleich anerkannte Forderung durchsetzen. Bei einer Geldforderung leiten Sie in der Schweiz eine Betreibung ein, und die unterschriebene Vereinbarung dient als Grundlage für die Rechtsöffnung. Bestreitet die Gegenseite, müssen Sie den Anspruch gerichtlich geltend machen, wobei der schriftliche Vergleich Ihre Position erheblich stärkt. Eine aufgenommene Verfallklausel hilft hier zusätzlich, weil bei Ratenverzug sofort der ganze Restbetrag fällig wird. Genau deshalb lohnt sich von Anfang an eine präzise, beidseitig unterzeichnete Fassung.

4.8/5

24 verifizierte Bewertungen · 50 000+ Downloads

Aussergerichtliche Einigung erstellen | Vergleich nach OR
  • Sofortzugriff auf das Dokument
  • PDF- und Word-Download
  • Konform mit der Schweizer Gesetzgebung 2026
  • Von Juristen geprüft
Vorlage ausfüllen
Sichere Zahlung · Kein Abo
Aktualisiert am 1. Juni 2026

Ça pourrait vous intéresser

Privater Darlehensvertrag Schweiz
Generalvollmacht Schweiz erstellen