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Bankvollmacht Vorlage Schweiz | Kontovollmacht nach Schweizer Recht

Vollmacht für die Kontoführung mit präziser Begrenzung der Befugnisse. Rechtssicher nach OR, mit Regelung zu Widerruf und Geltung über den Tod hinaus. Sofort als PDF und Word.
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Eine Bankvollmacht erlaubt es einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen über ein Bankkonto zu verfügen, Zahlungen auszulösen oder Kontoauszüge einzusehen, ohne dass Sie selbst bei jedem Schritt anwesend sein müssen. Sie ist eines der praktischsten Instrumente der Stellvertretung im Schweizer Obligationenrecht und gehört in jeden gut geführten Haushalt, sobald Krankheit, Auslandaufenthalt oder schlicht der Alltag dazwischenkommen. Eine sauber abgefasste Vollmacht für die Kontoführung schützt beide Seiten: Sie behalten die Kontrolle über den Umfang der Befugnisse, und Ihre Vertrauensperson handelt rechtssicher gegenüber der Bank. Wer den Umfang dagegen zu vage formuliert, riskiert entweder eine gefährlich weite Verfügungsmacht oder eine Vollmacht, die das Institut am Schalter schlicht zurückweist.

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Was ist eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht ist die schriftliche Ermächtigung, mit der eine Kontoinhaberin oder ein Kontoinhaber einer anderen Person erlaubt, gegenüber der Bank im eigenen Namen zu handeln. Rechtlich ist sie ein Anwendungsfall der gewillkürten Stellvertretung nach art. 32 ff. OR: Wer zur Vertretung ermächtigt ist und im Namen des Vertretenen handelt, verpflichtet und berechtigt den Vertretenen, nicht sich selbst. Die bevollmächtigte Person wird dadurch nicht Mitinhaberin des Kontos. Sie erhält lediglich die Befugnis, bestimmte Geschäfte zu besorgen, während das Guthaben unverändert dem Vollmachtgeber gehört.

Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Konstruktionen. Eine Bankvollmacht ist keine Kontovollmacht im Sinne einer gemeinsamen Kontoinhaberschaft und auch kein Vorsorgeauftrag, der erst bei Urteilsunfähigkeit greift. Sie unterscheidet sich ebenso von einer Generalvollmacht, die sämtliche Lebensbereiche abdeckt. Eine reine Bankvollmacht bleibt bewusst auf den Zahlungsverkehr und die Kontoführung beschränkt. Diese Eingrenzung ist ihr grösster Vorteil, denn sie erlaubt es, einer Person den Zugriff auf das Konto zu geben, ohne ihr zugleich Vollmacht für Immobiliengeschäfte oder Vertragsabschlüsse zu erteilen. Wer mehrere Lebensbereiche abdecken will, kombiniert die Bankvollmacht sinnvoll mit weiteren Dokumenten aus dem Bereich der Vollmachten und Bestätigungen für Privatpersonen.

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Rechtsrahmen

Die Bankvollmacht ruht auf dem allgemeinen Stellvertretungsrecht des Obligationenrechts. Massgebend ist art. 32 OR, wonach das Handeln des Bevollmächtigten im Namen des Vertretenen unmittelbar diesen berechtigt und verpflichtet. Den Umfang der Vollmacht bestimmt allein der Vollmachtgeber (art. 33 OR); er kann sie sachlich auf ein einzelnes Konto beschränken, zeitlich befristen oder auf bestimmte Geschäfte wie reine Zahlungsaufträge eingrenzen. Überschreitet die bevollmächtigte Person diese Grenzen, handelt sie als falsus procurator, und das Geschäft bindet den Vollmachtgeber nur, wenn er es nachträglich genehmigt (art. 38 OR). Die ausführlichen Bestimmungen zur Stellvertretung sind über die amtliche Gesetzessammlung des Schweizer Obligationenrechts auf Fedlex einsehbar.

Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Bankvollmacht nicht vor; sie ist nach art. 11 OR grundsätzlich formfrei gültig. In der Praxis verlangen die Banken aber fast ausnahmslos die eigene institutsinterne Vollmacht mit beglaubigter oder am Schalter geleisteter Unterschrift. Eine selbst verfasste Vollmacht ersetzt das Bankformular daher nicht zwingend, sie dokumentiert jedoch Ihren Willen klar und dient als verbindliche Grundlage gegenüber Dritten und im Streitfall. Zentral ist die Frage der Dauer über den Tod hinaus. Erlischt die Vollmacht mit dem Tod, ist die Vertrauensperson ab diesem Moment handlungsunfähig; soll sie weiterhin Zahlungen besorgen, muss die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt werden. Schliesslich gilt der Grundsatz des art. 34 OR: Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, und der Vollmachtgeber sollte den Widerruf stets auch der Bank mitteilen, damit er im Aussenverhältnis wirkt.

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Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der häufigste Anlass ist die dauerhafte Abwesenheit oder eingeschränkte Mobilität. Wer längere Zeit im Ausland ist, im Spital liegt oder altersbedingt nicht mehr zur Bank gehen kann, braucht jemanden, der laufende Rechnungen begleicht und den Zahlungsverkehr sicherstellt. Hier zeigt eine präzise Bankvollmacht ihren Wert, weil sie genau diese Aufgaben abdeckt, ohne weitergehende Rechte einzuräumen. Ein zweiter klassischer Fall sind Selbständige und Unternehmer, die einer Buchhalterin oder einem Familienmitglied erlauben wollen, das Geschäftskonto im Tagesgeschäft zu führen, während strategische Entscheide bei ihnen bleiben.

Auch Paare und Familien greifen oft zur Bankvollmacht. Ehepartner ohne gemeinsames Konto regeln damit, dass beide auf ein bestimmtes Konto zugreifen können, und erwachsene Kinder unterstützen betagte Eltern bei der Verwaltung ihrer Finanzen. Ein wichtiger Grenzfall verdient besondere Beachtung: Soll die Vollmacht auch dann noch gelten, wenn Sie urteilsunfähig werden, reicht die einfache Bankvollmacht nicht aus. Sie erlischt nach herrschender Lehre nicht automatisch bei Urteilsunfähigkeit, doch Banken verlangen in solchen Situationen regelmässig zusätzliche Nachweise. Für diesen Fall ist ein Vorsorgeauftrag nach ZGB für den Fall der Urteilsunfähigkeit das geeignete Instrument. Ein weiterer Sonderfall betrifft Erbengemeinschaften, in denen mehrere Erben gemeinsam über ein Nachlasskonto verfügen und einer von ihnen bevollmächtigt werden soll.

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Wichtige Klauseln in unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der Parteien nennt Vollmachtgeber und bevollmächtigte Person mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse. Eine ungenaue Bezeichnung führt am Bankschalter regelmässig zur Zurückweisung, weil das Institut die Identität zweifelsfrei prüfen muss.
  • Die genaue Bezeichnung des Kontos legt fest, auf welches Konto oder Depot sich die Vollmacht bezieht, mit IBAN und kontoführendem Institut. So vermeiden Sie, dass die Vollmacht ungewollt auf sämtliche Konten der Bank ausgedehnt wird.
  • Der Umfang der Befugnisse umschreibt präzise, was die bevollmächtigte Person darf: Kontoauszüge einsehen, Zahlungen bis zu einem bestimmten Betrag auslösen, Daueraufträge einrichten oder das Konto saldieren. Diese Eingrenzung ist nach art. 33 OR das Herzstück jeder Vollmacht.
  • Die Geltungsdauer und der Fortbestand über den Tod hinaus klären, ob die Vollmacht befristet ist und ob sie mit dem Tod erlischt oder weiterwirkt. Gerade dieser Punkt entscheidet darüber, ob Ihre Vertrauensperson im Ernstfall überhaupt noch handeln kann.
  • Die Regelung zum Widerruf hält fest, dass die Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann, und nennt die Form der Mitteilung an die Bank. Damit sichern Sie sich für den Fall ab, dass das Vertrauensverhältnis endet.
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Regionale Besonderheiten in der Schweiz

In der Schweiz gilt das Obligationenrecht als Bundesrecht einheitlich, weshalb die rechtlichen Grundlagen der Bankvollmacht in allen Kantonen dieselben sind. Unterschiede ergeben sich nicht aus kantonalem Recht, sondern aus der Praxis der einzelnen Bankinstitute. Grossbanken, Kantonalbanken und Privatbanken pflegen jeweils eigene Vollmachtsformulare, eigene Anforderungen an die Beglaubigung der Unterschrift und unterschiedliche Vorgaben dazu, ob eine Vollmacht über den Tod hinaus akzeptiert wird. Erkundigen Sie sich vor dem Einreichen bei Ihrer konkreten Bank nach deren Formvorschriften, denn ein an sich gültiges Dokument nützt wenig, wenn das Institut auf seinem eigenen Formular besteht.

Eine sprachliche Besonderheit betrifft die Deutschschweiz im Verhältnis zur Romandie und zum Tessin. Eine Vollmacht in deutscher Sprache wird von einer Genfer oder Tessiner Filiale nicht immer ohne Übersetzung akzeptiert, weshalb sich bei kantonsübergreifenden Verhältnissen eine zweisprachige Fassung empfehlen kann. Bei Konten, die zu einem Nachlass gehören, spielt zudem das kantonale Erbrecht eine Rolle, weil die zuständige Behörde für die Erbbescheinigung je nach Kanton unterschiedlich organisiert ist. Wer eine Vollmacht im geschäftlichen Kontext erteilt, etwa für ein Firmenkonto, sollte beachten, dass die Zeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen sein muss, wenn sie nach aussen wirken soll. Hierzu finden Sie passende Unterlagen im Bereich Dokumente für die Unternehmensführung nach OR.

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So füllen Sie diese Bankvollmacht aus

Sie beginnen mit der Angabe Ihrer eigenen Personalien als Vollmachtgeber und ergänzen anschliessend die Daten der Person, die Sie bevollmächtigen möchten. Danach bezeichnen Sie das betroffene Konto so genau wie möglich, idealerweise mit IBAN und Namen der Bank, damit keine Zweifel über den Gegenstand der Vollmacht entstehen. Im nächsten Schritt legen Sie den Umfang der Befugnisse fest und entscheiden, ob Sie eine umfassende Verfügungsvollmacht oder eine eng begrenzte Vollmacht für einzelne Zahlungen wünschen. Das Formular passt die Formulierungen entsprechend an. Sie bestimmen ausserdem, ob die Vollmacht befristet ist und ob sie über den Tod hinaus gelten soll, was gerade bei der Nachlassplanung entscheidend ist. Zum Schluss erhalten Sie das fertige Dokument als PDF und Word, das Sie unterschreiben und Ihrer Bank vorlegen. Weitere Vorlagen für den privaten Schriftverkehr finden Sie unter den Rechtsdokumenten für den Alltag in der Schweiz.

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Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der weitaus häufigste Fehler ist eine zu unbestimmte Umschreibung des Umfangs. Wer pauschal "Vollmacht für mein Konto" schreibt, überlässt die Auslegung der Bank und riskiert, dass entweder zu viel oder zu wenig erlaubt ist. Ebenso verbreitet ist das Versäumnis, die Frage über den Tod hinaus zu regeln. Viele gehen davon aus, dass die Vertrauensperson nach dem Tod einfach weitermacht, doch ohne ausdrückliche Anordnung sperrt die Bank das Konto regelmässig, bis die Erbenstellung geklärt ist. Ein dritter Fehler betrifft die Unterschrift: Eine Vollmacht ohne eigenhändige, datierte Unterschrift des Vollmachtgebers wird am Schalter nicht akzeptiert.

Ein weiterer Stolperstein ist der vergessene Widerruf. Endet das Vertrauensverhältnis, etwa nach einer Trennung, bleibt die Vollmacht so lange wirksam, bis sie ausdrücklich widerrufen und der Bank mitgeteilt wird. Unterlassen Sie diese Mitteilung, kann die bevollmächtigte Person gegenüber der gutgläubigen Bank weiterhin gültig handeln (art. 34 Abs. 3 OR). Schliesslich unterschätzen viele die institutseigenen Formvorschriften und reichen ein selbst aufgesetztes Schreiben ein, das die Bank dann doch auf ihrem eigenen Formular wiederholt verlangt. Ein vorbereitendes Telefonat mit dem Institut erspart hier viel Aufwand.

Wichtige Punkte zum Merken

RECHTSRAHMEN

Stellvertretung nach Art. 32 ff. OR

Die Bankvollmacht ist gewillkürte Stellvertretung nach Art. 32 ff. OR: Handelt die bevollmächtigte Person im Namen der Kontoinhaberin, wirken Rechte und Pflichten direkt für die Kontoinhaberin, nicht für die Vertrauensperson. Diese wird dadurch nicht Mitinhaberin des Kontos; das Guthaben bleibt beim Vollmachtgeber. Das schafft Klarheit, wer wirtschaftlich berechtigt ist und wer gegenüber der Bank handelt.

UMFANG

Sie bestimmen die Grenzen der Vollmacht

Den Umfang legt allein der Vollmachtgeber fest (Art. 33 OR): Sie können die Vollmacht auf ein einzelnes Konto, bestimmte Transaktionen (z.B. nur Zahlungsaufträge) oder eine Dauer beschränken. Wird zu vage formuliert, droht entweder ein zu weiter Zugriff oder die Bank weist die Vollmacht am Schalter zurück. Überschreitet die Vertrauensperson die Grenzen, bindet das Geschäft Sie nur bei nachträglicher Genehmigung (Art. 38 OR).

PRAXIS

Bankformular, Widerruf und Tod klären

Gesetzlich ist die Bankvollmacht grundsätzlich formfrei (Art. 11 OR), doch Banken verlangen in der Praxis meist ihr eigenes Vollmachtsformular und eine Unterschrift am Schalter oder beglaubigt. Eine eigene Vorlage kann den Willen dokumentieren, ersetzt das Bankformular aber nicht zwingend. Prüfen Sie zudem die Geltung über den Tod hinaus: Ohne ausdrückliche Regelung ist die Vertrauensperson ab dem Todesfall oft handlungsunfähig. Und: Eine Vollmacht ist grundsätzlich jederzeit widerrufbar.

Häufig gestellte Fragen

Das Gesetz schreibt für die Bankvollmacht keine besondere Form vor; nach art. 11 OR ist sie grundsätzlich formfrei gültig. In der Praxis verlangen die meisten Banken jedoch eine Unterschrift, die entweder am Schalter geleistet oder amtlich beglaubigt wurde, damit die Echtheit zweifelsfrei feststeht. Eine notarielle Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch formbedürftige Geschäfte wie den Erwerb eines Grundstücks abdecken soll. Für die reine Kontoführung genügt in aller Regel die schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift. Klären Sie die genauen Anforderungen vorab mit Ihrer Bank, da diese von Institut zu Institut leicht abweichen.

Ja. Die Vorlage ist auf das Schweizer Obligationenrecht abgestimmt und enthält alle Elemente, die eine Vollmacht nach art. 32 ff. OR rechtswirksam machen: die klare Bezeichnung der Parteien, den genauen Umfang der Befugnisse und die datierte Unterschrift des Vollmachtgebers. Sobald Sie das Dokument unterzeichnet haben, entfaltet es im Verhältnis zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person volle Wirkung. Die einzige Einschränkung betrifft die Akzeptanz durch Ihre Bank, die unter Umständen zusätzlich ihr eigenes Formular verlangt. Als Willenserklärung und Beweismittel ist die Vollmacht aber in jedem Fall verbindlich und vor Gericht verwertbar.

Ja, eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden (art. 34 OR), und zwar ohne Angabe von Gründen. Wichtig ist, dass Sie den Widerruf nicht nur der bevollmächtigten Person, sondern auch der Bank mitteilen. Solange das Institut vom Widerruf nichts weiss, kann die bevollmächtigte Person gegenüber der gutgläubigen Bank weiterhin gültig handeln. Am sichersten ist ein schriftlicher Widerruf, dessen Empfang Sie sich bestätigen lassen. Fordern Sie zugleich allfällige Vollmachtsurkunden oder Bankkarten zurück, damit kein Missbrauch mehr möglich ist.

Das hängt davon ab, was Sie in der Vollmacht festhalten. Erlischt die Vollmacht mit dem Tod, kann die Vertrauensperson ab diesem Moment nicht mehr über das Konto verfügen, und die Bank sperrt es bis zur Klärung der Erbenstellung. Wollen Sie, dass jemand auch danach noch Zahlungen besorgen kann, müssen Sie die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilen. Beachten Sie, dass eine solche Vollmacht die Rechte der Erben nicht aushebelt; diese können sie nach dem Erbgang widerrufen. Für eine umfassende Regelung des Ernstfalls kombinieren Sie die Bankvollmacht sinnvoll mit weiteren Vorsorgedokumenten.

Sie erhalten Ihre Bankvollmacht sofort nach dem Ausfüllen als PDF und als Word-Datei. Das PDF eignet sich zum direkten Ausdrucken und Unterschreiben, während Sie die Word-Version verwenden können, wenn Sie einzelne Formulierungen noch anpassen möchten. Beide Fassungen enthalten dieselben rechtlichen Inhalte und sind so aufgebaut, dass typische Formfehler vermieden werden. Sie können das Dokument beliebig oft herunterladen und für verschiedene Konten oder bevollmächtigte Personen erneut anpassen, ohne jedes Mal von vorne beginnen zu müssen.

Eine gewöhnliche Bankvollmacht ist nicht in erster Linie für den Fall der Urteilsunfähigkeit gedacht. Nach herrschender Lehre erlischt sie zwar nicht automatisch, doch Banken verlangen in dieser Situation regelmässig zusätzliche Nachweise und akzeptieren die Vollmacht nicht mehr ohne Weiteres. Für den Fall der Urteilsunfähigkeit sieht das Schweizer Recht eigens den Vorsorgeauftrag nach art. 360 ff. ZGB vor, mit dem Sie verbindlich bestimmen, wer Sie vertreten soll. Sinnvoll ist deshalb, eine Bankvollmacht für den Alltag und einen Vorsorgeauftrag für den Ernstfall nebeneinander zu führen, damit in jeder Lebenslage eine Vertrauensperson handlungsfähig bleibt.

Ja, und das ist sogar dringend zu empfehlen. Der Umfang der Vollmacht wird allein vom Vollmachtgeber bestimmt (art. 33 OR), weshalb Sie die Befugnisse betraglich, zeitlich und sachlich eingrenzen können. Sie können etwa festlegen, dass die bevollmächtigte Person nur Zahlungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag auslösen darf oder dass bestimmte Geschäfte wie die Saldierung des Kontos ausgeschlossen sind. Eine solche Begrenzung schützt Sie vor Missbrauch und sorgt zugleich für Klarheit gegenüber der Bank. Achten Sie darauf, die Grenzen unmissverständlich zu formulieren, damit am Schalter keine Auslegungsfragen entstehen.

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Aktualisiert am 1. Juni 2026

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