In der Schweiz gilt das Obligationenrecht als Bundesrecht einheitlich, weshalb die rechtlichen Grundlagen der Bankvollmacht in allen Kantonen dieselben sind. Unterschiede ergeben sich nicht aus kantonalem Recht, sondern aus der Praxis der einzelnen Bankinstitute. Grossbanken, Kantonalbanken und Privatbanken pflegen jeweils eigene Vollmachtsformulare, eigene Anforderungen an die Beglaubigung der Unterschrift und unterschiedliche Vorgaben dazu, ob eine Vollmacht über den Tod hinaus akzeptiert wird. Erkundigen Sie sich vor dem Einreichen bei Ihrer konkreten Bank nach deren Formvorschriften, denn ein an sich gültiges Dokument nützt wenig, wenn das Institut auf seinem eigenen Formular besteht.
Eine sprachliche Besonderheit betrifft die Deutschschweiz im Verhältnis zur Romandie und zum Tessin. Eine Vollmacht in deutscher Sprache wird von einer Genfer oder Tessiner Filiale nicht immer ohne Übersetzung akzeptiert, weshalb sich bei kantonsübergreifenden Verhältnissen eine zweisprachige Fassung empfehlen kann. Bei Konten, die zu einem Nachlass gehören, spielt zudem das kantonale Erbrecht eine Rolle, weil die zuständige Behörde für die Erbbescheinigung je nach Kanton unterschiedlich organisiert ist. Wer eine Vollmacht im geschäftlichen Kontext erteilt, etwa für ein Firmenkonto, sollte beachten, dass die Zeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen sein muss, wenn sie nach aussen wirken soll. Hierzu finden Sie passende Unterlagen im Bereich Dokumente für die Unternehmensführung nach OR.