Auflösungsbeschluss Verein erstellen
Lösen Sie Ihren Verein korrekt auf: Auflösungsbeschluss mit Quorum, Liquidatoren und Vermögensverwendung gemäss Statuten und ZGB. Sofort als PDF und Word herunterladen.
Der Verein ist die einfachste Rechtsform der Schweiz: Mit guten Statuten und einer Gründungsversammlung steht er — ganz ohne Kapital und in den meisten Fällen ohne Handelsregistereintrag. Das macht ihn beliebt für Sport, Kultur, Quartier und gemeinnützige Zwecke. Einfach heisst aber nicht beliebig: Wer Statuten, Einladungen und Protokolle sauber führt, vermeidet anfechtbare Beschlüsse und Streit in der Mitgliederversammlung. Genau dafür sind diese Vorlagen gedacht.
Lösen Sie Ihren Verein korrekt auf: Auflösungsbeschluss mit Quorum, Liquidatoren und Vermögensverwendung gemäss Statuten und ZGB. Sofort als PDF und Word herunterladen.
Schliessen Sie ein Vereinsmitglied korrekt aus und vermeiden Sie anfechtbare Beschlüsse. Vorlage mit Anhörung, Begründung und eingeschriebener Mitteilung.
Verpasste Fristen kosten einen ganzen Jahresbeitrag. Erstellen Sie eine beweissichere Austrittserklärung mit korrektem Austrittstermin, sofort als PDF/Word.
Legen Sie Höhe, Fälligkeit und Mitgliederkategorien transparent fest und vermeiden Sie Streit an der Versammlung. Vorlage in Minuten als PDF und Word erstellen.
So nehmen Sie neue Vereinsmitglieder beweissicher auf: Statuten anerkannt, Beitragspflicht geklärt, Beginn der Mitgliedschaft datiert. Sofort als PDF und Word.
Informieren Sie Ihre Mitglieder rechtskonform und vermeiden Sie die persönliche Haftung des Vorstands. Vorlage mit klaren Löschregeln beim Austritt.
Vermeiden Sie anfechtbare Beschlüsse: GV-Einladung mit vollständiger Traktandenliste, Frist und Stimmrechtshinweisen. Sofort als PDF und Word herunterladen.
So beantragen Sie die Steuerbefreiung Ihres gemeinnützigen Vereins korrekt. Vorlage mit Begründung, Beilagen und Hinweisen zur Meldepflicht in Bern und Luzern.
Die Geburtsurkunde Ihres Vereins: Gründungsbeschluss, Statutenannahme und Vorstandswahl beweissicher dokumentieren. Vorlage nach Schweizer Vereinsrecht, PDF & Word.
Sichern Sie gültige Vereinsbeschlüsse und vermeiden Sie anfechtbare Entscheide. Strukturierte Vorlage für Traktanden, Abstimmungen und Décharge, sofort nutzbar.
Strukturierter Jahresbericht für Ihre Generalversammlung. Bilden Sie das Vereinsjahr lückenlos ab und sichern Sie eine anfechtungssichere Décharge.
Legen Sie der Mitgliederversammlung eine prüfsichere Jahresrechnung vor. Vorlage für Einnahmen, Ausgaben und Vermögensstatus, sofort als PDF und Word nutzbar.
Schützen Sie Ihr Vereinsvermögen: klare Regeln zu Schäden, Reinigung und Rückgabe bei jeder Lokal- oder Materialnutzung. In Minuten ausfüllen und unterschreiben.
Bringen Sie die Jahresrechnung sauber durch die Vereinsversammlung. Vorlage mit Prüfungsumfang, Empfehlung und Décharge, beweissicher und unterschriftsreif.
Rechtssichere Spendenbescheinigung für steuerbefreite Vereine. Konform mit Art. 33a DBG, mit kantonalen Besonderheiten für Zürich, Bern, Zug und Genf erstellen.
Saubere Revision Ihrer Vereinsstatuten in wenigen Minuten: Beschluss nach art. 60-79 ZGB plus Synopse alt/neu, anfechtungssicher traktandiert. Sofort als PDF und Word herunterladen.
Stimmrechtsübertragung an der Mitgliederversammlung nach Art. 67 ZGB. Vorlage mit Kumulationsgrenze und Widerrufsklausel, anfechtungssicher. PDF und Word.
Aufgaben von Aktuar und Kassier, Vorstandskompetenzen und Spesensätze sauber festhalten, ohne die Statuten zu ändern. Vorlage in Minuten ausfüllen.
Erstellen Sie rechtsgültige Vereinsstatuten konform mit ZGB art. 60-79. Mit Mindestinhalt, klaren Beschlussregeln und Fristen, juristisch geprüft und sofort verfügbar.
Dokumentieren Sie Vorstandsentscheide zwischen den Versammlungen lückenlos und vermeiden Sie anfechtbare Beschlüsse. Strukturierte Vorlage, sofort nutzbar.
Beschlüsse fassen, wenn keine Mitgliederversammlung möglich ist. Schriftliche Vorlage für Verein und Vorstand, beweissicher dokumentiert und in Minuten fertig.
Wenn Sie einen Verein gründen. Sie brauchen schriftliche Statuten, die Zweck, Mittel und Organisation festlegen, sowie ein Protokoll der Gründungsversammlung. Damit erlangt der Verein Rechtspersönlichkeit, ohne dass er sich zwingend ins Handelsregister eintragen muss.
Wenn Sie den Verein laufend führen. Für die jährliche Vereinsversammlung brauchen Sie eine fristgerechte Einladung mit Traktanden und ein Protokoll, das die Beschlüsse festhält. Beides ist die Grundlage dafür, dass Entscheide gültig und nachvollziehbar sind.
Wenn sich etwas ändert. Bei Statutenänderungen, einem Wechsel im Vorstand oder einer Anpassung des Zwecks braucht es korrekte Beschlüsse und Dokumente. Führt der Verein ein Handelsregister, sind Änderungen auch dort zu melden.
Wenn der Verein aufgelöst wird. Auch das Ende verlangt einen formell gefassten Beschluss und eine saubere Abwicklung des Vereinsvermögens gemäss Statuten und Gesetz.
Das Schweizer Vereinsrecht steht im Zivilgesetzbuch, in den art. 60 bis 79 ZGB. Ein Verein entsteht, sobald die schriftlichen Statuten den Willen zeigen, als Verein zu bestehen, und Zweck, Mittel und Organisation regeln (art. 60 ZGB). Anders als in manchen Nachbarländern braucht es für die Rechtspersönlichkeit keinen Registereintrag. Eintragspflichtig ist der Verein nur, wenn er ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist (art. 61 Abs. 2 ZGB).
Die Organe sind klar verteilt. Oberstes Organ ist die Vereinsversammlung (art. 64 ff. ZGB); sie wählt den Vorstand, beschliesst über Statutenänderungen und die wichtigen Geschäfte. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen (art. 69 ZGB). Häufige Fehler liegen bei den Einladungsfristen und Traktanden: Wird nicht korrekt oder zu kurzfristig eingeladen, können Beschlüsse innert Monatsfrist angefochten werden (art. 75 ZGB).
Ein weiterer Klassiker sind unvollständige Statuten. Fehlen Angaben zu Zweck, Mitteln oder Organisation, ist die Grundlage des Vereins angreifbar. Wer steuerbefreit sein will, muss einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen und dies bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragen. Saubere Protokolle sind dabei kein Papierkram, sondern der Beweis, dass alles korrekt beschlossen wurde.
In der Regel nicht. Eintragspflichtig ist ein Verein nur, wenn er ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist (art. 61 Abs. 2 ZGB). Andernfalls erlangt er die Rechtspersönlichkeit bereits mit gültigen Statuten.
Zweck, Mittel und Organisation des Vereins (art. 60 Abs. 2 ZGB). In der Praxis gehören dazu auch Regeln zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Organen, Einberufung der Versammlung und Auflösung.
Das Gesetz nennt keine fixe Zahl, üblich sind mindestens zwei bis drei Personen. Entscheidend ist, dass eine Versammlung die Statuten beschliesst und einen Vorstand bestimmt.
Ja, wenn er einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgt und keine Gewinnstrebigkeit zeigt. Die Steuerbefreiung wird bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt und ist an Bedingungen geknüpft.