Der häufigste Anlass ist die ordentliche Vereinsversammlung, an der die Jahresrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres genehmigt werden soll. Ohne den Bericht der Revisionsstelle fehlt den Mitgliedern die Grundlage, um die Rechnung guten Gewissens anzunehmen, und die anschliessende Décharge des Vorstands steht auf wackligem Boden. Ein zweiter klassischer Fall sind Statuten, die eine jährliche Revision vorschreiben: Dann ist der Bericht schlicht Pflicht, unabhängig von der Vereinsgrösse. Verlangt ein öffentlicher Leistungsfinanzierer, etwa ein Kanton oder eine Gemeinde, einen Prüfnachweis als Bedingung für Subventionen, dient der Revisionsbericht als Beleg gegenüber der Behörde.
Auch beim Wechsel im Vorstand oder beim Ausscheiden des Kassiers gewinnt das Dokument an Bedeutung: Ein sauberer Bericht markiert den Stichtag, bis zu dem die bisherige Finanzverantwortung geprüft und für korrekt befunden wurde. Ein Mitglied, das einer persönlichen Haftung unterliegt, kann zudem jederzeit eine eingeschränkte Revision verlangen; verlangt es diese, muss ein formell korrekter Bericht erstellt werden. Den seltensten, aber heikelsten Anlass bildet die Auflösung des Vereins, bei der die Schlussrechnung vor der Verteilung des Vermögens geprüft wird. Wer diesen Schritt vorbereitet, kombiniert den Bericht sinnvoll mit dem Auflösungsbeschluss für einen Verein nach Art. 76 ZGB, damit Prüfung und Liquidation lückenlos dokumentiert sind.