In der Deutschschweiz wird Weiterbildung über das bundesrechtliche Obligationenrecht geregelt, doch zeigen sich kantonale und branchenspezifische Unterschiede vor allem dort, wo Gesamtarbeitsverträge greifen. Zürich ist mit seiner Dichte an Hochschulen und Weiterbildungsanbietern der Kanton mit den meisten berufsbegleitenden Lehrgängen; viele grössere Arbeitgeber im Finanz- und Industriesektor haben interne Weiterbildungsreglemente, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und Rückzahlungsklauseln standardisiert vorsehen. Wer in Zürich ein Gesuch stellt, sollte ein allenfalls bestehendes Personalreglement zitieren, weil dieses oft günstigere Bedingungen als das blosse Gesetz festlegt.
Im Kanton Bern prägen der grosse öffentliche Sektor und die Verwaltung das Bild; dort gelten für das Staatspersonal eigene Personalgesetze, die Bildungsurlaub teils ausdrücklich regeln und damit grosszügiger sein können als die privatrechtliche Ausgangslage nach art. 329e OR. Privatwirtschaftlich Beschäftigte bleiben hingegen auf die einzelvertragliche Abrede angewiesen.
In Genf und der Westschweiz, die an dieselbe bundesrechtliche Grundlage gebunden ist, spielt die Tradition der formation continue eine starke Rolle, und mehrere GAV im Bau- und Gastgewerbe enthalten Weiterbildungsfonds. Hier lohnt sich ein Blick in den einschlägigen Gesamtarbeitsvertrag, bevor das Gesuch verfasst wird.
Der Kanton Zug mit seiner internationalen Unternehmenslandschaft kennt häufig englischsprachige Weiterbildungsprogramme und entsprechend international formulierte Rückzahlungsvereinbarungen; auch dann gilt zwingend schweizerisches Recht, weshalb die Bindungsdauer nach art. 334 OR nicht durch fremde Vertragsmuster ausgehebelt werden darf. Im Tessin schliesslich ist die Vertragssprache meist Italienisch, der materielle Rahmen jedoch identisch. Wer kantonsübergreifend arbeitet, etwa als Grenzgänger, prüft zusätzlich, welches Recht auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist, bevor er sein Gesuch einreicht. Ergänzende Formulierungshilfen finden sich in unseren Mustern zur betrieblichen Vollmacht und Vertretung.