Mein Dokument erstellen
Anmelden

Land auswählen

FranceBelgiqueEspañaUnited StatesUnited KingdomMarocDeutschlandItaliaSchweiz
Immobilien

Vermieterkündigung Vorlage | Amtliches Formular OR

Erstellen Sie eine formgültige Kündigung des Mietverhältnisses nach Schweizer Mietrecht (art. 266l OR). Korrekte Frist, Rechtsmittelbelehrung, sofort als PDF/Word.
4.8/521 Bewertungen50 000+ DownloadsSofortiger Download
Teilen

Wer als Vermieterin oder Vermieter in der Schweiz ein Mietverhältnis beenden will, scheitert selten am Willen, sondern an der Form. Die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter muss bei Wohn- und Geschäftsräumen zwingend auf einem amtlichen Formular erfolgen, das der Standortkanton genehmigt hat. Tut sie das nicht, ist sie nicht etwa anfechtbar, sondern von Gesetzes wegen nichtig. Diese Vorlage führt Sie durch eine formgültige Vermieterkündigung nach art. 266l OR, mit den korrekten Angaben zu Kündigungstermin, Anfechtungsweg und Erstreckungsrecht, damit Ihr Schreiben vor der Schlichtungsbehörde Bestand hat und nicht an einem vermeidbaren Formfehler scheitert.

Die nachstehenden Abschnitte erklären, wann das Formular Pflicht ist, welche Bestimmungen des Obligationenrechts greifen und welche Fehler in der Praxis regelmässig dazu führen, dass eine an sich berechtigte Kündigung wertlos wird.

Konform

Schweizer Gesetzgebung 2026

50 000+ Kunden

vertrauen uns

Erschwinglich

Ab CHF 4.90 / Dokument

Sichere Zahlung

Sofortiger Download

Vermieterkündigung Vorlage | Amtliches Formular OR

Sichere Zahlung · Kein Abo

Vorlage ausfüllen

Was ist eine Vermieterkündigung mit amtlichem Formular?

Eine Vermieterkündigung ist die einseitige Erklärung des Vermieters, das Mietverhältnis auf einen bestimmten Termin zu beenden. Anders als die Kündigung durch den Mieter unterliegt sie bei Wohn- und Geschäftsräumen einer verschärften Formvorschrift. Nach art. 266l Abs. 2 OR muss der Vermieter ein Formular verwenden, das vom Kanton genehmigt ist und das dem Mieter ausdrücklich aufzeigt, wie er vorgehen muss, wenn er die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen will. Ein gewöhnlicher Brief, eine E-Mail oder eine mündliche Erklärung genügen nicht.

Der Unterschied zu einer formfreien Kündigung ist fundamental. Bei der Miete eines Parkplatzes, eines Lagerraums oder einer Sache, die keine Wohn- oder Geschäftsräume betrifft, schreibt das Gesetz weder Formular noch eine besondere Form vor. Sobald aber Wohn- oder Geschäftsräume betroffen sind, ersetzt nichts das amtliche Formular. Wichtig ist auch die Abgrenzung zur Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung nach art. 257d OR: Diese setzt dem säumigen Mieter zuerst eine Frist, und erst nach deren ungenütztem Ablauf folgt die eigentliche Kündigung, die ihrerseits wieder auf dem amtlichen Formular ergehen muss. Wer beide Schritte vermischt, riskiert die Nichtigkeit der gesamten Kündigung.

1

Rechtsrahmen

Die Formularpflicht der Vermieterkündigung wurzelt im Obligationenrecht, konkret in den art. 266l bis 266o OR. Den Kern bildet art. 266l Abs. 1 OR, wonach Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen schriftlich kündigen müssen, ergänzt durch Abs. 2, der dem Vermieter das genehmigte Formular vorschreibt. Welche Angaben das Formular enthalten muss, präzisiert art. 9 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG): Bezeichnung des Mietobjekts, Kündigungstermin, eine klare Belehrung über Anfechtung und Erstreckung sowie die zuständige Schlichtungsbehörde. Eine ausführliche Darstellung der Formvorschriften bietet die offizielle Erläuterung der Zürcher Gerichte zur Form der Kündigung, die sich gut als Kontrolle eignet, bevor Sie das Schreiben absenden.

Die schärfste Sanktion steht in art. 266o OR: Die Kündigung ist nichtig, wenn sie den art. 266l bis 266n OR nicht entspricht. Nichtigkeit bedeutet, dass die Kündigung von Anfang an keine Wirkung entfaltet, ohne dass der Mieter sie überhaupt anfechten müsste. Das Mietverhältnis läuft schlicht weiter. Bei einer Familienwohnung verlangt art. 266n OR zudem, dass die Kündigung dem Mieter und seinem Ehegatten oder eingetragenen Partner je separat zugestellt wird; fehlt die getrennte Zustellung, ist auch das ein Nichtigkeitsgrund. Verlangt der Mieter eine Begründung, muss der Vermieter sie nach art. 271 Abs. 2 OR liefern. Die Kündigung selbst muss nicht begründet sein, aber sie darf nicht gegen Treu und Glauben verstossen, sonst ist sie nach art. 271 und 271a OR anfechtbar.

2

Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der häufigste Anlass ist der Eigenbedarf: Sie möchten die Wohnung selbst beziehen, einem Familienmitglied überlassen oder umfassend sanieren. Hier endet das Mietverhältnis auf den nächsten gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungstermin, und das amtliche Formular ist zwingend. Ein zweiter Standardfall ist die ordentliche Kündigung ohne besonderen Grund am Ende der vereinbarten Laufzeit oder unter Einhaltung der Frist bei unbefristeten Verträgen. Auch wenn Sie keinen Grund nennen müssen, schützt Sie nur das korrekt ausgefüllte Formular vor dem Nichtigkeitseinwand.

Heikler wird es beim Zahlungsverzug. Bleibt der Mieter mit dem Mietzins im Rückstand, setzen Sie ihm zuerst nach art. 257d OR schriftlich eine Frist von mindestens 30 Tagen mit der Androhung der Kündigung. Erst wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, folgt die ausserordentliche Kündigung auf Ende eines Monats, wieder auf dem amtlichen Formular. Verwandte Schreiben rund um das Mietverhältnis finden Sie in unserer Übersicht der Schweizer Immobiliendokumente. Ein typischer Edge Case ist die Kündigung während eines laufenden Sanierungsprojekts, bei dem ein Sperrfristen-Schutz nach art. 271a Abs. 1 lit. e OR greifen kann. Ebenso anspruchsvoll ist die Kündigung gegenüber einem Mieter, der kurz zuvor selbst einen Mangel geltend gemacht hat: Eine Kündigung im engen zeitlichen Zusammenhang gilt rasch als Rachekündigung und ist anfechtbar.

3

Wesentliche Bestandteile unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der Parteien und des Mietobjekts muss eindeutig sein. Jeder Mieter, der im Vertrag steht, ist namentlich aufzuführen, und bei einer Familienwohnung ist die separate Zustellung an den Ehegatten nach art. 266n OR vorzubereiten. Eine Kündigung an nur einen von zwei mitunterzeichnenden Ehegatten ist nichtig.
  • Der Kündigungstermin und die Kündigungsfrist werden präzise berechnet. Für Wohnräume gilt nach art. 266c OR eine dreimonatige Frist auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht; bei Geschäftsräumen sind es nach art. 266d OR sechs Monate. Ein falsch berechneter Termin verschiebt die Kündigung im besten Fall, im schlechtesten macht er sie unwirksam.
  • Die Rechtsmittelbelehrung ist das Herzstück des amtlichen Formulars. Sie nennt die zuständige Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht am Ort der Liegenschaft und weist auf die Frist von 30 Tagen für Anfechtung und Erstreckungsbegehren hin. Fehlt dieser Hinweis, fehlt dem Formular ein zwingender Bestandteil.
  • Der Hinweis auf die Begründungspflicht stellt klar, dass der Mieter nach art. 271 Abs. 2 OR eine Begründung verlangen kann. Die Vorlage hält dafür ein Feld bereit, damit Sie eine sachliche Begründung sofort dokumentieren, falls Sie sie ohnehin liefern möchten.
4

Kantonale Besonderheiten

Zürich verlangt das vom Obergericht genehmigte Formular, und die Anfechtung läuft über die Schlichtungsbehörde am Ort der gelegenen Sache. Die kantonale Praxis ist hier besonders streng bei der separaten Zustellung an Ehegatten, weshalb sich die Kontrolle anhand der amtlichen Zürcher Erläuterungen lohnt. Wer ein Formular eines anderen Kantons verwendet, riskiert die Nichtigkeit, denn massgebend ist stets der Kanton, in dem das Mietobjekt liegt, nicht der Wohnsitz des Vermieters.

Bern stellt eine zweisprachige Fassung des Formulars bereit, da der Kanton deutsch- und französischsprachige Regionen umfasst. Für Liegenschaften im Berner Jura-Seeland ist die regionale Schlichtungsbehörde zuständig, und das Formular muss vom Obergericht des Kantons Bern genehmigt sein. Praktisch heisst das: Ein in Zürich gekauftes Musterformular hilft Ihnen in Bern nicht weiter.

Genf und die übrigen Westschweizer Kantone führen das Verfahren auf Französisch, mit eigenen kantonalen Formularen und teils zusätzlichen Schutzbestimmungen für Mieter in Gebieten mit Wohnungsnot. Wenn Sie eine Liegenschaft in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt kündigen, prüfen Sie vorab, ob lokale Sperrfristen oder Meldepflichten greifen. Die Vorlage passt die Belehrung an den gewählten Standortkanton an, sodass die richtige Schlichtungsbehörde und die korrekte Sprachfassung erscheinen.

5

So füllen Sie das amtliche Formular aus

Sie beginnen mit der Auswahl des Kantons, in dem die Liegenschaft liegt, denn davon hängen das genehmigte Formular und die zuständige Schlichtungsbehörde ab. Danach erfassen Sie die Parteien, wobei das Formular bei einer Familienwohnung automatisch die separate Zustellung an beide Ehegatten vorsieht. Anschliessend tragen Sie das Mietobjekt und den gewünschten Kündigungstermin ein; das System gleicht die Frist mit den Vorgaben aus art. 266c und 266d OR ab und warnt, wenn der Termin zu kurzfristig gewählt ist. Im nächsten Schritt entscheiden Sie, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug handelt, da sich danach die Belehrung und die nötigen Begleitschreiben richten. Zum Schluss prüfen Sie die Rechtsmittelbelehrung und laden das Dokument als PDF und Word herunter, bereit zur Unterschrift und zum Versand per Einschreiben. Weitere Geschäftsschreiben für Vermieter mit Unternehmen finden Sie in unseren Vorlagen zur Unternehmensführung.

6

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der teuerste Fehler ist der gewöhnliche Brief statt des amtlichen Formulars. Viele Vermieter formulieren eine höfliche, sachlich korrekte Kündigung und versenden sie per Einschreiben, im guten Glauben, alles richtig gemacht zu haben. Nach art. 266o OR ist diese Kündigung nichtig, das Mietverhältnis läuft weiter, und der Termin ist verstrichen, bevor man den Irrtum bemerkt. Ähnlich folgenschwer ist die fehlende separate Zustellung bei Familienwohnungen: Eine einzige gemeinsame Sendung an ein Ehepaar genügt nicht, beide brauchen ein eigenes Exemplar. Eng damit verbunden ist die falsche Fristberechnung, etwa wenn der ortsübliche Kündigungstermin übersehen oder eine vertragliche Verlängerung der Frist ignoriert wird.

Ein weiterer Klassiker ist die Rachekündigung kurz nach einer Mängelrüge oder einem Schlichtungsverfahren. Solche Kündigungen sind nach art. 271a OR anfechtbar, selbst wenn das Formular formell einwandfrei ist. Schliesslich unterschätzen viele Vermieter den Beweis des Zugangs: Wer nicht per Einschreiben versendet oder die Empfangsbestätigung nicht aufbewahrt, kann im Streitfall nicht belegen, wann die Frist überhaupt zu laufen begann. Halten Sie den Sendebeleg zwingend bei den Akten, denn ohne Zugangsnachweis ist selbst die formgültige Kündigung im Ergebnis nur halb so viel wert. Wer zusätzlich eine Vollmacht für einen Vertreter ausstellen will, findet die passende Vorlage unter unseren Dokumenten für den Alltag.

Wichtige Punkte zum Merken

FORMPFLICHT

Ohne amtliches Formular ist die Kündigung nichtig

Bei Wohn- und Geschäftsräumen muss die Vermieterkündigung auf dem kantonal genehmigten amtlichen Formular erfolgen (Art. 266l Abs. 2 OR). Ein normaler Brief, E-Mail oder eine mündliche Erklärung genügt nicht. Passiert der Formfehler, ist die Kündigung nicht bloss anfechtbar, sondern von Gesetzes wegen nichtig (Art. 266o OR) und das Mietverhältnis läuft weiter.

INHALT

Kündigungstermin und Rechtsmittel müssen klar drinstehen

Das Formular muss die nötigen Angaben enthalten, damit der Mieter weiss, was gilt: Mietobjekt, Kündigungstermin sowie eine verständliche Belehrung über Anfechtung und Erstreckung inklusive zuständiger Schlichtungsbehörde (Art. 9 VMWG i.V.m. Art. 266l OR). Fehlen solche Elemente oder sind sie widersprüchlich, wird die Kündigung angreifbar oder fällt im Streitfall bereits an der Form.

STOLPERSTEINE

Familienwohnung und 257d-Schritte nicht vermischen

Zwei Praxisfallen machen eine Kündigung schnell wertlos: Bei der Familienwohnung muss die Kündigung separat an Mieter und Ehegatten bzw. eingetragenen Partner zugestellt werden (Art. 266n OR), sonst droht Nichtigkeit. Und bei Zahlungsrückstand sind Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung und die spätere Kündigung zwei getrennte Schritte (Art. 257d OR); wer das vermischt, riskiert die Nichtigkeit der ganzen Kündigung.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Bei Wohn- und Geschäftsräumen ist das vom Standortkanton genehmigte Formular nach art. 266l Abs. 2 OR zwingend. Verwendet der Vermieter stattdessen einen gewöhnlichen Brief, eine E-Mail oder ein Formular eines anderen Kantons, ist die Kündigung nach art. 266o OR nichtig. Nichtigkeit heisst, dass die Erklärung von Anfang an keine Wirkung entfaltet und der Mieter sie nicht einmal anfechten muss. Das Mietverhältnis läuft einfach weiter, und der angestrebte Kündigungstermin verstreicht ungenutzt. Diese Vorlage stellt sicher, dass Sie das richtige kantonale Formular mit allen Pflichtangaben verwenden.

Sie erhalten das ausgefüllte amtliche Formular sowohl als PDF als auch als Word-Datei. Das PDF ist unterschriftsreif und eignet sich für den direkten Versand per Einschreiben. Die Word-Fassung erlaubt Ihnen, Angaben nachträglich anzupassen, etwa wenn sich ein Name oder eine Adresse ändert oder Sie eine zweite Ausfertigung für die separate Zustellung an einen Ehegatten benötigen. Beide Versionen enthalten dieselbe Rechtsmittelbelehrung und sind auf den von Ihnen gewählten Standortkanton zugeschnitten.

Für Wohnräume beträgt die ordentliche Kündigungsfrist nach art. 266c OR drei Monate auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Mietvertrag keine längere Frist vorsieht. Bei Geschäftsräumen sind es nach art. 266d OR sechs Monate. Bei einer ausserordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug gilt nach art. 257d OR eine kürzere Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats, aber erst nachdem dem Mieter zuvor eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen mit Kündigungsandrohung gesetzt wurde. Die Vorlage berechnet den korrekten Termin auf Basis Ihrer Eingaben.

Der Mieter hat zwei Möglichkeiten, beide mit derselben Frist von 30 Tagen ab Empfang. Er kann die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht als missbräuchlich anfechten, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, etwa als Rachekündigung nach art. 271a OR. Oder er kann nach art. 272 OR eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn oder seine Familie eine Härte bedeutet. Für Wohnräume ist eine Erstreckung um höchstens vier Jahre möglich, für Geschäftsräume um höchstens sechs Jahre. Das amtliche Formular informiert den Mieter über genau diese Rechte.

Sie müssen die Kündigung im Formular nicht von sich aus begründen, aber der Mieter kann nach art. 271 Abs. 2 OR jederzeit eine Begründung verlangen. Reagieren Sie auf ein solches Verlangen nicht oder liefern Sie eine offensichtlich vorgeschobene Begründung, kann das im Anfechtungsverfahren gegen Sie ausgelegt werden. In der Praxis empfiehlt es sich, eine sachliche Begründung wie Eigenbedarf oder Sanierung bereitzuhalten, auch wenn Sie sie nicht ungefragt mitteilen. Eine nachvollziehbare, ehrliche Begründung erschwert dem Mieter den Vorwurf der Missbräuchlichkeit erheblich.

Bei einer Familienwohnung verlangt art. 266n OR, dass die Kündigung dem Mieter und seinem Ehegatten oder eingetragenen Partner getrennt zugestellt wird. Eine einzige gemeinsame Sendung genügt nicht, jeder erhält ein eigenes Exemplar des amtlichen Formulars. Fehlt die separate Zustellung, ist die Kündigung nichtig, selbst wenn alle übrigen Angaben korrekt sind. Das gilt auch, wenn nur einer der Partner den Mietvertrag unterschrieben hat, solange die Wohnung der Familie dient. Die Vorlage erzeugt deshalb auf Wunsch automatisch zwei separate Ausfertigungen.

Zuständig ist immer die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht am Ort, an dem die Liegenschaft liegt, nicht am Wohnsitz des Vermieters oder Mieters. Das amtliche Formular nennt diese Behörde mit Adresse, damit der Mieter weiss, wohin er sich innert der 30-tägigen Frist wenden muss. Reicht der Mieter ein Anfechtungs- oder Erstreckungsbegehren ein, beginnt ein kostenloses Schlichtungsverfahren, in dem beide Seiten ihre Standpunkte darlegen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Fall ans Mietgericht weitergezogen werden. Weitere Vorlagen für Vereine und ihre Mietverhältnisse finden Sie in unserer Dokumentensammlung für Vereine, und einen Gesamtüberblick bietet unser Katalog aller Schweizer Rechtsdokumente.

4.8/5

21 verifizierte Bewertungen · 50 000+ Downloads

Vermieterkündigung Vorlage | Amtliches Formular OR
  • Sofortzugriff auf das Dokument
  • PDF- und Word-Download
  • Konform mit der Schweizer Gesetzgebung 2026
  • Von Juristen geprüft
Vorlage ausfüllen
Sichere Zahlung · Kein Abo
Aktualisiert am 31. Mai 2026

Ça pourrait vous intéresser

Kündigung Mietverhältnis Mieter
Nebenkostenabrechnung Vorlage Schweiz