Mein Dokument erstellen
Anmelden

Land auswählen

FranceBelgiqueEspañaUnited StatesUnited KingdomMarocDeutschlandItaliaSchweiz
Immobilien

Nachmieter-Vorschlag: vorzeitig aus dem Mietvertrag

Schreiben zur Entlassung aus dem Mietvertrag mit zumutbarem Nachmieter nach OR. Sofort als PDF und Word, juristisch abgestimmt aufs Schweizer Mietrecht.
4.7/532 Bewertungen50 000+ DownloadsSofortiger Download
Teilen

Wer einen Mietvertrag vorzeitig auflösen will, steht selten vor einer rechtlichen Frage, sondern vor einer praktischen: Wie komme ich aus dem Vertrag, ohne bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin Mietzins zu zahlen? Das Schweizer Mietrecht kennt dafür einen klaren Weg. Wer einen zumutbaren Nachmieter vorschlägt, wird aus dem Mietverhältnis entlassen, sobald dieser bereit ist, den Vertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Der Nachmieter-Vorschlag ist das Schreiben, das diesen Mechanismus auslöst. Es richtet sich an private Mieterinnen und Mieter, an Geschäftsmieter und an alle, die einen Wohnungs- oder Gewerberaumvertrag schneller beenden müssen, als es die ordentliche Frist erlaubt.

Dieses Dokument ist kein Kündigungsschreiben im engeren Sinn. Es ist der formelle Vorschlag eines Ersatzmieters, kombiniert mit dem Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag, und es entscheidet oft darüber, ob die Vermieterschaft Tage oder Wochen reagieren muss.

Konform

Schweizer Gesetzgebung 2026

50 000+ Kunden

vertrauen uns

Erschwinglich

Ab CHF 4.90 / Dokument

Sichere Zahlung

Sofortiger Download

Nachmieter-Vorschlag: vorzeitig aus dem Mietvertrag

Sichere Zahlung · Kein Abo

Vorlage ausfüllen

Was ist ein Nachmieter-Vorschlag?

Ein Nachmieter-Vorschlag ist die schriftliche Mitteilung an die Vermieterschaft, mit der ein Mieter eine andere Person als Ersatz präsentiert und gleichzeitig verlangt, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Rechtlich stützt sich dieser Weg auf art. 264 OR, die zentrale Norm zur vorzeitigen Rückgabe der Mietsache. Sie erlaubt es jedem Mieter, das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Dauer oder vor dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu beenden, sofern er einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und zahlungsfähig ist.

Der Begriff wird häufig mit der gewöhnlichen Kündigung verwechselt, deckt aber etwas anderes ab. Eine Kündigung beendet das Verhältnis auf einen gesetzlichen oder vertraglichen Termin, und bis dahin läuft die Zahlungspflicht weiter. Der Nachmieter-Vorschlag verkürzt genau diese Phase: Sobald ein zumutbarer Nachmieter vorliegt, endet die Pflicht des bisherigen Mieters mit dem Tag, an dem der Ersatzmieter den Vertrag übernehmen könnte, unabhängig davon, ob die Vermieterschaft tatsächlich mit ihm abschliesst. Wichtig ist die saubere Unterscheidung zur blossen Untermiete nach art. 262 OR: Bei der Untermiete bleibt der ursprüngliche Mieter im Vertrag und haftet weiter, beim Nachmieter-Vorschlag will er gerade vollständig entlassen werden. Wer beides vermischt, riskiert, dass die Befreiung von der Zahlungspflicht nicht greift. Mehr zu verwandten Mietdokumenten finden Sie in der Übersicht der Schweizer Immobilienvorlagen.

1

Rechtsrahmen

Die gesetzliche Grundlage des Nachmieter-Vorschlags ist art. 264 OR im schweizerischen Obligationenrecht. Der Wortlaut ist knapp, aber folgenreich: Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder ‑termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber der Vermieterschaft nur befreit, wenn er einen für diese zumutbaren neuen Mieter vorschlägt. Dieser Ersatzmieter muss drei Anforderungen erfüllen, die das Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung präzisiert hat. Er muss zahlungsfähig sein, er muss bereit sein, den Vertrag zu den unveränderten Bedingungen zu übernehmen, und gegen seine Person dürfen keine sachlich begründeten Einwände bestehen. Eine Erhöhung des Mietzinses oder geänderte Konditionen darf die Vermieterschaft nicht verlangen.

Zuständig für Streitigkeiten ist in erster Linie die kantonale Schlichtungsbehörde in Mietsachen, deren Anrufung nach art. 274 ff. OR kostenlos ist. Erst danach steht der Weg an das Mietgericht offen. Zur Form: Der Vorschlag unterliegt keinem gesetzlichen Formzwang, doch ohne schriftlichen Nachweis lässt sich der Zeitpunkt der Befreiung später kaum belegen. Praktisch heisst das: eingeschriebener Brief, datiert, mit vollständigen Angaben zum Ersatzmieter. Die Vermieterschaft muss innert angemessener Frist prüfen und sich entscheiden; reagiert sie nicht oder verzögert sie grundlos, läuft die Befreiungswirkung dennoch ab dem möglichen Übernahmedatum. Die zumutbaren Einwände sind eng begrenzt, etwa eine offenkundig fehlende Bonität oder ein geplanter, vertragswidriger Gebrauch der Räume. Bloss subjektive Abneigung genügt nicht. Eine kompakte Darstellung der mietrechtlichen Grundlagen bietet der Bundesrat über das Schweizer Mietrecht im Obligationenrecht. Für die Übernahme durch den neuen Mieter empfiehlt sich parallel ein sauberer Mietvertrag nach schweizerischem Mietrecht.

2

Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der häufigste Anlass ist ein vorzeitiger Umzug. Eine neue Stelle in einem anderen Kanton, ein gemeinsamer Haushalt, ein Hauskauf: In all diesen Fällen will man nicht drei oder sechs Monate doppelten Mietzins tragen, und der Nachmieter-Vorschlag ist der einzige Weg, die Zahlungspflicht früher zu beenden. Ebenso typisch ist die berufliche Versetzung ins Ausland, bei der ein fixer Auszugstermin feststeht und die ordentliche Kündigungsfrist schlicht zu lang ist.

Geschäftsmieter nutzen das Instrument bei Standortwechseln oder bei der Aufgabe eines Betriebs. Hier wird die Frage der Zumutbarkeit oft anspruchsvoller, weil die Vermieterschaft berechtigtes Interesse an der Branche und der Bonität des Nachfolgers hat. Ein heikler Fall ist die Trennung oder Scheidung, bei der nur eine Vertragspartei ausziehen will, während die andere bleibt; hier greift art. 264 OR nicht sauber, und es braucht eine andere Lösung über die Vertragsänderung. Ein weiterer Grenzfall betrifft befristete Verträge ohne Kündigungsmöglichkeit: Gerade dort entfaltet der Nachmieter-Vorschlag seine grösste Wirkung, weil er den einzigen legalen Ausstieg darstellt. Wer dagegen einfach die Schlüssel abgibt, ohne einen Ersatzmieter zu stellen, bleibt bis zum nächsten ordentlichen Termin voll zahlungspflichtig. Verwandte Schreiben rund um Fristen und Mitteilungen finden Sie unter den Vorlagen für den Alltag nach OR und ZGB.

3

Wichtige Bestandteile unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der Vertragsparteien nennt die bisherige Mieterschaft, die Vermieterschaft sowie das genaue Mietobjekt mit Adresse, Stockwerk und Objektnummer. Nur so lässt sich der Vorschlag zweifelsfrei einem bestimmten Mietverhältnis zuordnen, was bei mehreren Wohnungen derselben Liegenschaft entscheidend ist.
  • Die Angaben zum vorgeschlagenen Nachmieter umfassen Name, Adresse, Beruf und Kontaktdaten, ergänzt durch einen Hinweis auf die Zahlungsfähigkeit. Genau diese Informationen braucht die Vermieterschaft, um die Zumutbarkeit nach art. 264 OR zu prüfen, weshalb sie vollständig und nachprüfbar sein müssen.
  • Der ausdrückliche Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag bezeichnet das gewünschte Übernahmedatum und stellt klar, dass die Zahlungspflicht ab diesem Tag enden soll. Diese Formulierung ist das rechtliche Herzstück, denn sie aktiviert die Befreiungswirkung der Norm.
  • Die Bestätigung der unveränderten Vertragsbedingungen hält fest, dass der Nachmieter zu identischem Mietzins und gleichen Konditionen übernimmt. Damit entzieht das Schreiben der Vermieterschaft das häufigste Gegenargument, sie könne den Vorschlag wegen abweichender Bedingungen ablehnen.
  • Die Aufforderung zur fristgerechten Stellungnahme setzt der Vermieterschaft eine angemessene Prüffrist und dokumentiert, ab wann eine fehlende Reaktion zu Lasten der Gegenseite geht. Sie schützt Sie, falls die Sache später vor die Schlichtungsbehörde gelangt.
4

Regionale Besonderheiten

Das Mietrecht ist in der Schweiz bundesrechtlich im OR geregelt, doch die Umsetzung über die Schlichtungsbehörden ist kantonal organisiert, und das wirkt sich auf die Praxis aus. Im Kanton Zürich ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen nach Bezirken gegliedert, und die Behörden verlangen in der Praxis eine sehr saubere Dokumentation des Nachmieter-Vorschlags, einschliesslich Nachweis der Bonität des Ersatzmieters. Wer hier nur mündlich vorschlägt, steht vor der Schlichtungsstelle mit leeren Händen. Der schriftliche, eingeschriebene Vorschlag ist daher faktisch Pflicht.

Im Kanton Genf gilt ein besonders mieterfreundliches Klima, und die Anforderungen an die Zumutbarkeit des Nachmieters werden tendenziell eng ausgelegt, was den Ausstieg für die bisherige Mieterschaft erleichtert. Die Genfer Schlichtungsbehörde prüft Einwände der Vermieterschaft kritisch und akzeptiert blosse Vorbehalte selten. Im Kanton Bern wiederum legen die Behörden Wert auf die formell korrekte Fristberechnung, weil die Befreiung ab dem möglichen Übernahmedatum greift und dieses präzise bestimmbar sein muss.

In der Romandie insgesamt, also in Waadt, Genf und Neuenburg, ist die Mietervertretung stark organisiert, und Vermieter rechnen eher mit einer Schlichtung. In der Deutschschweiz verläuft vieles pragmatischer, doch art. 264 OR gilt überall identisch. Entscheidend bleibt in jedem Kanton derselbe Punkt: Die Befreiung von der Zahlungspflicht tritt mit dem Tag ein, an dem der zumutbare Nachmieter den Vertrag übernehmen könnte, nicht erst mit dem tatsächlichen Vertragsabschluss. Für die formelle Beendigung des bestehenden Verhältnisses kann ergänzend ein Kündigungsschreiben nach schweizerischem Arbeits- und Vertragsrecht als Orientierung dienen, auch wenn die Mietkündigung eigenen Regeln folgt.

5

So füllen Sie diesen Nachmieter-Vorschlag aus

Sie beginnen mit den Angaben zum bestehenden Mietverhältnis, also der genauen Bezeichnung des Mietobjekts, dem Namen der Vermieterschaft und dem Datum des laufenden Vertrags. Von dort führt Sie die Vorlage zu den Daten des vorgeschlagenen Nachmieters, wo Sie Name, Adresse und Hinweise zur Zahlungsfähigkeit eintragen, denn das ist der Punkt, an dem die Vermieterschaft die Zumutbarkeit beurteilt. Anschliessend legen Sie das gewünschte Übernahmedatum fest, ab dem Ihre Zahlungspflicht enden soll, und das Dokument formuliert daraus den ausdrücklichen Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag. Im letzten Schritt prüfen Sie den Text, ergänzen allfällige Beilagen wie eine Selbstauskunft des Nachmieters und laden das fertige Schreiben als PDF oder Word herunter. Versenden Sie das Schreiben eingeschrieben, damit der Zeitpunkt des Vorschlags und damit der Beginn Ihrer Befreiung später nachweisbar ist. Die Vorlage führt Sie Feld für Feld durch diese Angaben, sodass kein für art. 264 OR relevanter Punkt vergessen geht. Weitere zur Übergabe passende Dokumente finden Sie im vollständigen Verzeichnis aller Schweizer Vorlagen.

6

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der teuerste Fehler ist der mündliche oder unvollständige Vorschlag. Wer der Vermieterschaft nur am Telefon einen Namen nennt, kann später nicht belegen, wann die Befreiung begonnen hat, und bleibt im Zweifel bis zum nächsten ordentlichen Termin zahlungspflichtig. Ebenso häufig wird die Zahlungsfähigkeit des Nachmieters nicht dokumentiert; ohne Hinweis auf Bonität darf die Vermieterschaft den Vorschlag berechtigt zurückweisen, und der ganze Mechanismus läuft ins Leere. Ein dritter, oft unterschätzter Fehler betrifft die Bedingungen: Wer einen Nachmieter präsentiert, der nur zu einem tieferen Mietzins übernehmen will, liefert der Gegenseite das perfekte Argument für eine Ablehnung, weil der Vorschlag nicht mehr zu den unveränderten Konditionen erfolgt.

Genauso problematisch ist die Verwechslung mit der Untermiete nach art. 262 OR, bei der man im Vertrag bleibt und weiterhaftet, statt entlassen zu werden. Schliesslich scheitern viele daran, dass sie nur einen einzigen Nachmieter stellen und nach dessen Ablehnung aufgeben. Das Gesetz verlangt einen zumutbaren Vorschlag, nicht zwingend den ersten Versuch, und wer mehrere geeignete Personen präsentiert, stärkt seine Position vor der Schlichtungsbehörde erheblich. Eine saubere Dokumentation jedes einzelnen Vorschlags entscheidet im Streitfall über Erfolg oder Misserfolg.

Wichtige Punkte zum Merken

ART. 264 OR

Mit zumutbarem Nachmieter früher raus

Art. 264 OR erlaubt die vorzeitige Rückgabe ohne Einhalten von Frist oder Termin, wenn Sie einen zumutbaren Ersatzmieter stellen. Ihre Zahlungspflicht endet ab dem Tag, an dem dieser den Vertrag zu identischen Bedingungen übernehmen könnte. Ob die Vermieterschaft den Vertrag tatsächlich abschliesst, ist dafür nicht entscheidend, solange der Nachmieter bereit und geeignet ist.

Zumutbarkeit

Drei Kriterien entscheiden über die Befreiung

Ein Nachmieter gilt nur dann als zumutbar, wenn er zahlungsfähig ist, den bestehenden Vertrag unverändert übernehmen will und keine sachlich begründeten Einwände gegen seine Person bestehen. Die Vermieterschaft darf dafür keine Mietzinserhöhung oder neue Konditionen verlangen. Scheitert eines dieser Elemente, bleiben Sie grundsätzlich bis zum ordentlichen Kündigungstermin an Ihre Pflichten gebunden.

Nachweis

Schriftlich einreichen, sonst fehlt der Beleg

Der Nachmieter-Vorschlag ist keine Kündigung, sondern ein formeller Ersatzmieter-Vorschlag mit Antrag auf Entlassung. Gesetzlich braucht es keine besondere Form, praktisch aber einen sauberen Nachweis: datiert, mit vollständigen Angaben zum Nachmieter, idealerweise per eingeschriebenem Brief. Ohne Dokumentation lässt sich später kaum belegen, ab wann Sie befreit sein sollten, falls es zum Streit kommt.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Vorlage stützt sich unmittelbar auf art. 264 OR und enthält alle Elemente, die das Schweizer Mietrecht für einen wirksamen Nachmieter-Vorschlag verlangt: die Bezeichnung des Mietobjekts, die vollständigen Angaben zum Ersatzmieter, den ausdrücklichen Antrag auf Entlassung und die Bestätigung der unveränderten Bedingungen. Damit die rechtliche Wirkung eintritt, müssen die Angaben wahrheitsgemäss und der Nachmieter tatsächlich zahlungsfähig und übernahmebereit sein. Das fertige Schreiben ist sofort unterschriftsreif und kann der Vermieterschaft direkt zugestellt werden. Seine Beweiskraft entfaltet es vor allem dann, wenn Sie es eingeschrieben versenden und ein Doppel aufbewahren.

Sie erhalten den Nachmieter-Vorschlag sowohl als PDF als auch als Word-Datei. Das PDF eignet sich für den unmittelbaren, unterschriftsreifen Versand an die Vermieterschaft und sieht auf jedem Gerät identisch aus. Die Word-Version nutzen Sie, wenn Sie einzelne Angaben noch anpassen wollen, etwa zusätzliche Beilagen erwähnen oder einen zweiten vorgeschlagenen Nachmieter aufnehmen möchten. Beide Formate stehen sofort nach der Erstellung zum Download bereit, ohne dass Sie eine zusätzliche Software installieren müssen.

Das OR nennt keine starre Tagesfrist, verlangt aber eine Reaktion innert angemessener Frist. In der Praxis gelten je nach Komplexität wenige Tage bis rund zwei Wochen als angemessen, um die Bonität und Eignung des Nachmieters zu prüfen. Entscheidend ist: Ihre Befreiung von der Zahlungspflicht tritt nicht erst mit der Zustimmung ein, sondern ab dem Datum, an dem der zumutbare Nachmieter den Vertrag hätte übernehmen können. Verzögert die Vermieterschaft grundlos oder bleibt sie untätig, geht das zu ihren Lasten, und Sie können die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen.

Zumutbar ist ein Ersatzmieter, der zahlungsfähig ist, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen übernehmen will und gegen den keine sachlich begründeten Einwände sprechen. Die Vermieterschaft darf nicht aus blosser Sympathie oder Abneigung entscheiden, sondern nur aus objektiven Gründen wie fehlender Bonität oder einem geplanten vertragswidrigen Gebrauch der Räume. Eine Mietzinserhöhung darf sie nicht verlangen. Je vollständiger Sie die Angaben zur Person und zur Zahlungsfähigkeit dokumentieren, desto schwerer fällt der Gegenseite eine berechtigte Ablehnung.

Ja, und es ist sogar empfehlenswert. Das Gesetz verlangt einen zumutbaren Vorschlag, schreibt aber nicht vor, dass es bei einem einzigen Versuch bleiben muss. Wer von Anfang an zwei oder drei geeignete Personen präsentiert, verringert das Risiko, dass die Vermieterschaft den einen Kandidaten mit einem objektiven Grund ablehnt und Sie wieder bei null beginnen. Vor der Schlichtungsbehörde stärkt jede dokumentierte, ernsthafte Bemühung Ihre Position spürbar. Bewahren Sie zu jedem Vorschlag die vollständigen Unterlagen auf.

Nein, und das ist der zentrale Vorteil von art. 264 OR. Ihre Zahlungspflicht endet mit dem Tag, an dem ein zumutbarer Nachmieter den Vertrag hätte übernehmen können, nicht erst mit dem tatsächlichen Abschluss eines neuen Vertrags. Lehnt die Vermieterschaft einen objektiv geeigneten Nachmieter ohne sachlichen Grund ab, verliert sie ihren Anspruch auf den Mietzins ab diesem Datum trotzdem. Diese Wirkung ist der Grund, weshalb die saubere, datierte und nachweisbare Dokumentation des Vorschlags so wichtig ist.

Ja, art. 264 OR gilt für Wohn- und Geschäftsräume gleichermassen. Bei Gewerbemieten wird die Prüfung der Zumutbarkeit allerdings oft anspruchsvoller, weil die Vermieterschaft ein berechtigtes Interesse an der Branche, der Bonität und der geplanten Nutzung des Nachfolgers hat. Ein Nachmieter, der die Räume vertragswidrig oder in einem konkurrenzierenden Geschäftsfeld nutzen will, kann zulässigerweise abgelehnt werden. Für Geschäftsräume lohnt es sich deshalb besonders, einen Nachfolger mit passendem Verwendungszweck und solider Bonität vorzuschlagen und dies vollständig zu dokumentieren.

4.7/5

32 verifizierte Bewertungen · 50 000+ Downloads

Nachmieter-Vorschlag: vorzeitig aus dem Mietvertrag
  • Sofortzugriff auf das Dokument
  • PDF- und Word-Download
  • Konform mit der Schweizer Gesetzgebung 2026
  • Von Juristen geprüft
Vorlage ausfüllen
Sichere Zahlung · Kein Abo
Aktualisiert am 31. Mai 2026

Ça pourrait vous intéresser

Antrag auf Mietzinssenkung
Aufhebungsvereinbarung Mietvertrag Vorlage