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Wohnungsmietvertrag
Nach Art. 253 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts
Zwischen den Parteien
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in diesem Vertrag bezeichnete Wohnung zu den nachstehenden Bedingungen.
§ 1 — Mietgegenstand
Die Wohnung wird als Hauptwohnsitz unter Beachtung des anwendbaren Rechts vermietet.
§ 2 — Mietdauer und Mietzins
§ 3 — Kaution
§ 4 — Nebenkosten
§ 5 — Pflichten der Parteien