Ist dieser Vertrag rechtlich verbindlich?
Ja. Sobald alle Gesellschafter den Vertrag unterzeichnen, ist er nach allgemeinem Vertragsrecht und den art. 530 ff. OR voll verbindlich. Die einfache Gesellschaft kennt für ihre Entstehung keine Formvorschrift, sie kann sogar mündlich oder stillschweigend zustande kommen. Der schriftliche Vertrag ist deshalb nicht Gültigkeitsvoraussetzung, sondern Beweismittel und Steuerungsinstrument: Er hält fest, was sonst der gesetzlichen Vermutung überlassen bliebe. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, ausser der Vertrag enthält Punkte mit eigenem Formzwang, etwa die Einbringung eines Grundstücks.
Brauche ich für die einfache Gesellschaft einen Notar oder einen Handelsregistereintrag?
Nein, beides entfällt. Anders als bei der GmbH oder AG verlangt die einfache Gesellschaft weder eine öffentliche Beurkundung noch einen Eintrag ins Handelsregister. Sie entsteht allein durch den übereinstimmenden Willen der Partner. Eine Eintragungspflicht greift erst, wenn die Tätigkeit zu einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe wird, denn dann liegt rechtlich eine Kollektivgesellschaft nach art. 552 ff. OR vor, mit entsprechender Registerpflicht.
In welchem Format kann ich das Dokument herunterladen?
Sie erhalten den fertigen Gesellschaftsvertrag sowohl als PDF als auch als Word-Datei. Das PDF eignet sich für die direkte Unterschrift und die Archivierung, die Word-Version erlaubt Ihnen, einzelne Klauseln noch zu ergänzen oder an Ihr konkretes Projekt anzupassen. Beide Dateien stehen unmittelbar nach der Erstellung zum Download bereit, sodass Sie ohne Wartezeit weiterarbeiten können.
Wie viele Personen braucht es für eine einfache Gesellschaft?
Mindestens zwei. Das Gesetz verlangt in art. 530 OR die Verbindung von zwei oder mehreren Personen. Eine Obergrenze gibt es nicht, und Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. In der Praxis schliessen sich häufig auch Unternehmen zu einer einfachen Gesellschaft zusammen, etwa in einem Baukonsortium. Entscheidend ist allein der gemeinsame Zweck und der Wille, ihn mit gemeinsamen Mitteln zu verfolgen.
Wie kann ich aus der Gesellschaft austreten oder sie auflösen?
Das hängt davon ab, was Sie im Vertrag vereinbart haben. Ohne abweichende Klausel gelten die art. 545 ff. OR: Eine auf unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft kann jeder Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres kündigen (art. 546 OR). Tod, Konkurs oder Kündigung eines Partners führen ohne Fortsetzungsklausel zur Auflösung der ganzen Gesellschaft. Genau deshalb empfiehlt sich eine ausdrückliche Austritts- und Fortführungsregelung, damit das Ausscheiden eines Einzelnen nicht das ganze Projekt beendet.
Haften wir wirklich mit unserem Privatvermögen?
Ja, und das ist der wichtigste Unterschied zur GmbH. Im Verhältnis zu Gläubigern haften die Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Ein Gläubiger kann also einen einzelnen Partner für die ganze Schuld belangen, unabhängig von dessen internem Anteil. Interne Haftungsabreden wirken nur zwischen den Gesellschaftern und erlauben einen Rückgriff, schützen aber nicht nach aussen. Wer dieses Risiko ausschliessen will, sollte eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung in Betracht ziehen.