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Gründen Sie Ihr Unternehmen in wenigen Klicks

Statuten für GmbH und AG, Gründungsunterlagen und alle Dokumente, die Sie für die Gründung Ihres Unternehmens in der Schweiz brauchen — konform mit dem Obligationenrecht (OR) und sofort als PDF und Word verfügbar.
SchweizSchweizer Gesetzgebung 20264.9/51'200+ verifizierte Bewertungen10 verfügbare Dokumente

Eine Firma in der Schweiz zu gründen ist heute keine Hexerei mehr, aber der erste Schritt entscheidet über vieles: Rechtsform, Haftung, Kapital und Steuern hängen direkt an den Gründungsdokumenten. Wer hier sauber arbeitet, spart sich später teure Korrekturen beim Handelsregisteramt. Genau dafür sind diese Vorlagen da: damit Sie Statuten, Gründungsunterlagen und Anmeldungen schnell erstellen und Ihr Unternehmen rechtssicher starten können.

Wählen Sie Ihr Rechtsdokument:

Aktionärbindungsvertrag (ABV) Vorlage Schweiz | Captain.legal

Schützen Sie Ihre AG von Anfang an. Regeln Sie Stimmrechte, Vorkaufsrechte und Nachfolge zwischen Aktionären. Juristische Vorlage sofort als PDF/Word.

Annahmeerklärung Verwaltungsrat: Muster für GmbH & AG

Mandat rechtsgültig annehmen, Zeichnungsberechtigung und Entschädigung der Organe regeln. Konform mit art. 710 und 718 OR, in wenigen Minuten erstellt.

Domizilannahmeerklärung erstellen: c/o-Adresse nach HRegV

Kein eigenes Büro? Mit der Domizilannahmeerklärung gewährt der Domizilhalter Ihrer GmbH oder AG ein Rechtsdomizil nach HRegV. In Minuten als PDF und Word erstellen.

Gesellschaftervereinbarung GmbH: Vorlage nach OR | Captain.legal

Regeln Sie Stammanteile, Vorkaufsrechte, Konkurrenzverbot und Exit unter den Gesellschaftern. Vorlage nach art. 772 ff. OR, in Minuten als PDF/Word erstellen.

Gesellschaftsvertrag einfache Gesellschaft: Vorlage nach OR

Klare Grundlage für gemeinsame Projekte ohne Kapitalgesellschaft. Vertrag nach art. 530 ff. OR mit Regeln zu Beiträgen, Haftung und Austritt. In Minuten als PDF/Word.

Gesellschaftsvertrag Kollektivgesellschaft: Vorlage nach OR | Captain.

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag für mehrere Partner nach Schweizer Recht (OR). Beiträge, Gewinn- und Verlustverteilung, Geschäftsführung und Austritt klar geregelt. In Minuten erstellen.

GmbH-Statuten erstellen | Vorlage nach Art. 772 ff. OR

Vollständige Gründungsstatuten für Ihre GmbH, abgestimmt auf Art. 772 ff. OR. Mindestinhalt korrekt, bereit für den Notar, in Minuten als PDF und Word.

Sacheinlagevertrag mit Gründungsbericht: Vorlage nach OR

Vorlage für die Gründung mit Sacheinlagen nach Schweizer Recht. Sacheinlagevertrag, Bewertung und Gründungsbericht rechtssicher erstellen, als PDF und Word.

Statuten AG erstellen: Vorlage nach art. 620 ff. OR | Captain.legal

Erstellen Sie die Statuten Ihrer AG nach OR mit vollständigem Mindestinhalt (art. 626 OR). Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital und Organe korrekt geregelt. Als PDF/Word.

Einzelfirma gründen: Vorlage & Handelsregisteranmeldung

Alle Dokumente für Ihre Einzelfirma: Anmeldung ins Handelsregister, Zweckumschreibung und Firmenprüfung nach OR. In wenigen Minuten unterschriftsreif als PDF/Word.

Wann sollten Sie diese Vorlagen verwenden?

Wenn Sie eine GmbH gründen. Die GmbH ist die beliebteste Form für KMU, weil sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie brauchen ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000, das vollständig liberiert sein muss, Statuten und eine öffentliche Beurkundung der Gründung. Ein sauberer Gesellschaftsvertrag regelt von Anfang an, wer wie viel hält und wie entschieden wird.

Wenn Sie eine AG gründen. Die Aktiengesellschaft eignet sich für grössere Vorhaben oder wenn Sie später Investoren aufnehmen möchten. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen. Auch hier sind Statuten und eine öffentliche Beurkundung Pflicht.

Wenn Sie als Einzelunternehmen starten. Für Selbständige ohne Partner ist die Einzelfirma der einfachste Weg: kein Mindestkapital, wenig Formalitäten. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 müssen Sie sich jedoch ins Handelsregister eintragen lassen. Beachten Sie: Sie haften persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.

Wenn sich mehrere Personen zusammentun. Für gemeinsame Projekte ohne Kapitalgesellschaft bieten sich die einfache Gesellschaft oder die Kollektivgesellschaft an. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht immer zwingend, aber dringend zu empfehlen, weil er Beiträge, Gewinnverteilung und Austritt klar regelt.

Was Sie in dieser Kategorie finden

  • Statuten für die GmbH: mit Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital und den Regeln zur Geschäftsführung, abgestimmt auf die Vorgaben des OR.
  • Statuten für die AG: inklusive Aktienkapital, Aktienarten, Organisation von Verwaltungsrat und Generalversammlung.
  • Gründungsunterlagen: Begleitdokumente für die öffentliche Beurkundung, Annahmeerklärungen und Bestätigungen.
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt: Vorlagen und Checklisten für die korrekte Eintragung der neuen Gesellschaft.
  • Gesellschaftsverträge: für die einfache Gesellschaft und die Kollektivgesellschaft, mit Regeln zu Beiträgen, Gewinn und Verlust.
  • Aktionärbindungs- und Gesellschaftervereinbarungen: damit Stimmrechte, Vorkaufsrechte und Nachfolge von Anfang an geklärt sind.

Rechtsrahmen und Stolperfallen

Das Schweizer Gesellschaftsrecht steckt im Obligationenrecht. Die GmbH ist in den art. 772 ff. OR geregelt, die Aktiengesellschaft in den art. 620 ff. OR. Für die GmbH gilt ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (art. 773 OR), das vollständig zu liberieren ist. Bei der AG beträgt das Aktienkapital mindestens CHF 100'000 (art. 621 OR), wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen (art. 632 OR). Sowohl GmbH als auch AG entstehen erst mit dem Eintrag ins Handelsregister — der Eintrag wirkt also konstitutiv, nicht bloss deklaratorisch.

Ein zentraler Punkt ist die öffentliche Beurkundung. Die Gründung einer GmbH (art. 777 OR) und einer AG (art. 629 OR) muss von einer Urkundsperson beurkundet werden, in der Regel einem Notar. Wer hier mit unvollständigen oder fehlerhaften Statuten erscheint, verliert Zeit und Geld. Die Statuten müssen einen gesetzlichen Mindestinhalt aufweisen (Firma, Sitz, Zweck, Kapital); fehlt etwas, weist das Handelsregisteramt die Anmeldung zurück.

Häufige Stolperfallen sind das Kapital und die Sacheinlagen. Wird das Kapital nicht korrekt liberiert oder werden Sacheinlagen ohne ordentliche Bewertung eingebracht, drohen Haftungsfolgen für die Gründer. Auch der Zweckartikel wird oft unterschätzt: Ist er zu eng formuliert, blockiert er später die Geschäftstätigkeit; ist er zu vage, gibt es Diskussionen mit dem Handelsregisteramt. Im Zweifel lohnt sich eine saubere Vorbereitung mehr als eine schnelle Korrektur im Nachhinein.

Warum unsere Vorlagen

  • Juristisch abgestimmt auf das schweizerische Gesellschaftsrecht nach OR, mit Formulierungen, die das Handelsregisteramt akzeptiert.
  • Regelmässige Aktualisierung, damit Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht nicht an Ihnen vorbeigehen.
  • Von Juristen geprüft, mit Fokus auf einen klaren Mindestinhalt der Statuten.
  • Sofort nutzbar als PDF und Word, damit Sie unterschriftsreif zur Urkundsperson gehen können.
  • Praktische Struktur: Felder und Checklisten, die Sie Schritt für Schritt durch die Gründung führen.

Häufige Fragen

GmbH oder AG — welche Rechtsform passt zu mir?

Die GmbH ist günstiger zu gründen (Kapital ab CHF 20'000) und für viele KMU ideal. Die AG verlangt mehr Kapital (CHF 100'000) und ist anonymer in der Aktionärsstruktur, was bei Investoren und grösseren Vorhaben oft erwünscht ist. Wer allein und mit kleinem Budget startet, fährt häufig mit der Einzelfirma oder der GmbH am besten.

Brauche ich für die Gründung zwingend einen Notar?

Für die GmbH und die AG ja: Die Gründung muss öffentlich beurkundet werden (art. 777 bzw. 629 OR). Für die Einzelfirma und die einfache Gesellschaft ist keine Beurkundung nötig, dort genügt im Wesentlichen die Anmeldung bzw. der Gesellschaftsvertrag.

Wie viel Kapital muss ich tatsächlich einzahlen?

Bei der GmbH müssen die CHF 20'000 vollständig einbezahlt werden. Bei der AG genügt bei der Gründung die Einzahlung von mindestens CHF 50'000 bzw. 20 Prozent des Aktienkapitals, der Rest bleibt als Verpflichtung bestehen.

Muss ich mein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen?

Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Eintrag obligatorisch. Darunter ist er freiwillig, kann aber sinnvoll sein, weil er die Firma schützt und gegenüber Geschäftspartnern seriöser wirkt.

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