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Vorsorgeauftrag erstellen | Vorlage Schweiz (PDF/Word)

Mit unserer Vorlage bestimmen Sie selbst Ihre Vertretung statt der KESB. Korrekte Formhinweise nach ZGB, in Minuten erstellt und sofort verfügbar.
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Wer im Vollbesitz seiner Kräfte ist, denkt selten daran, was nach einem schweren Unfall oder einer Demenzdiagnose mit den eigenen Angelegenheiten geschieht. Ein Vorsorgeauftrag schliesst genau diese Lücke. Mit dieser Urkunde bestimmen Sie heute, wer Sie in der Personensorge, der Vermögenssorge und im Rechtsverkehr vertritt, falls Sie eines Tages urteilsunfähig werden. Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht räumt diesem Instrument seit 2013 einen festen Platz ein, und richtig errichtet hält es die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus Ihren privaten Entscheidungen weitgehend heraus. Diese Vorlage führt Sie durch die formellen Anforderungen nach Art. 360 ff. ZGB, damit Ihr Auftrag im Ernstfall nicht an einem Formfehler scheitert.

Ein Vorsorgeauftrag ist kein Papier, das man unterwegs schnell erledigt. Er entscheidet darüber, ob Ihre Wünsche zählen oder ob am Ende eine Behörde für Sie handelt. Genau deshalb lohnt sich Sorgfalt bei jeder Formulierung.

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Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag ist eine höchstpersönliche Anordnung, mit der eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragt, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Bereiche, die Sie einzeln oder gemeinsam übertragen können: die Personensorge (Wohnen, Betreuung, Gesundheit im Alltag), die Vermögenssorge (Konten, Liegenschaften, Rechnungen) und die Vertretung im Rechtsverkehr (Verträge, Behördengänge, Korrespondenz). Sie sind frei, für jeden Bereich eine andere Vertrauensperson einzusetzen oder alles in eine Hand zu legen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Dokumenten. Eine gewöhnliche Vollmacht nach Art. 32 ff. OR wirkt sofort und erlischt nach herrschender Lehre nicht automatisch bei Urteilsunfähigkeit, bietet aber keine behördliche Kontrolle und deckt höchstpersönliche Entscheide nicht zuverlässig ab. Die Patientenverfügung nach Art. 370 ff. ZGB regelt ausschliesslich medizinische Massnahmen und ersetzt den Vorsorgeauftrag nicht. Der Vorsorgeauftrag dagegen ist das umfassende Instrument für den dauerhaften Verlust der Urteilsfähigkeit. Wer beides kombiniert, deckt sowohl die medizinische als auch die administrative Seite ab. Eine ergänzende Übersicht finden Sie unter unseren Vorlagen für Vollmachten und Bestätigungen im Alltag.

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Rechtsrahmen nach ZGB

Der Vorsorgeauftrag wurde mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2013. Die zentralen Bestimmungen stehen in Art. 360 bis 369 ZGB. Art. 360 ZGB umschreibt, was Gegenstand des Auftrags sein kann, und Art. 361 ZGB legt die Form fest, die über Gültigkeit oder Ungültigkeit entscheidet. Hier liegt der häufigste Fehler in der Praxis: Das Gesetz lässt nur zwei Wege zu. Entweder errichten Sie den Vorsorgeauftrag eigenhändig, das heisst von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben. Oder Sie lassen ihn öffentlich beurkunden, üblicherweise bei einer Notarin oder einem Notar. Ein am Computer geschriebener und bloss unterschriebener Vorsorgeauftrag ist nichtig, auch wenn der Inhalt noch so durchdacht ist.

Wirksam wird der Auftrag nicht mit der Unterschrift, sondern erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde nach Art. 363 ZGB die Urteilsunfähigkeit feststellt, die Gültigkeit prüft und die beauftragte Person validiert. Die KESB stellt der beauftragten Person anschliessend eine Urkunde aus, die deren Befugnisse belegt. Greift der Auftrag in die Vermögenssorge ein, kann die Behörde unter Umständen ein Inventar oder eine Rechnungslegung verlangen. Den vollständigen Gesetzestext stellt der Bund über die amtliche Sammlung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs auf Fedlex bereit. Die Hinterlegung ist nicht vorgeschrieben, doch viele Kantone bieten an, das Bestehen und den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen, damit die KESB im Ernstfall überhaupt vom Auftrag erfährt.

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Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der klassische Anlass ist die Vorsorge im fortgeschrittenen Alter, wenn das Risiko einer Demenz oder eines Schlaganfalls steigt und man die Entscheidung über die eigene Betreuung nicht dem Zufall überlassen will. Ebenso verbreitet ist der Vorsorgeauftrag bei chronischen oder fortschreitenden Erkrankungen, bei denen ein späterer Verlust der Urteilsfähigkeit absehbar ist. Wer hier rechtzeitig handelt, behält die Kontrolle über die Auswahl der Vertrauensperson, statt sie der Behörde zu überlassen.

Besonders dringlich ist das Dokument für Konstellationen, in denen das Gesetz keine automatische Vertretung vorsieht. Konkubinatspaare ohne Trauschein haben kein gesetzliches Vertretungsrecht füreinander, anders als Ehegatten nach Art. 374 ZGB. Ohne Vorsorgeauftrag steht der langjährige Partner im Ernstfall rechtlich aussen vor. Dasselbe gilt für Alleinstehende ohne nahe Angehörige und für Selbständige, deren Betrieb bei einem Ausfall sonst wochenlang führungslos bliebe. Ein durchdachter Auftrag regelt hier nicht nur die private Sorge, sondern auch den geschäftlichen Fortbestand.

Zwei Sonderfälle verdienen Beachtung. Wer mehrere Personen für denselben Bereich einsetzt, muss die Zuständigkeiten sauber abgrenzen, sonst blockieren sich die Beauftragten gegenseitig und die KESB muss eingreifen. Und wer Vermögen im Ausland hält, sollte prüfen lassen, ob der schweizerische Vorsorgeauftrag dort anerkannt wird, denn die Beurkundungsregeln unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Für die geschäftliche Absicherung lohnt sich oft ein Blick auf ergänzende Dokumente aus dem Bereich der Vorlagen rund um Gründung und Statuten.

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Schlüsselklauseln in unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der beauftragten Person nennt die Vertrauensperson mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse und benennt zusätzlich eine Ersatzperson für den Fall, dass die erste Wahl das Amt nicht antreten kann oder will. Eine Ersatzregelung erspart Ihnen, dass bei Ausfall doch wieder die Behörde entscheidet.
  • Die Umschreibung der drei Aufgabenbereiche trennt Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr klar voneinander. So können Sie etwa die finanzielle Verwaltung einer fachkundigen Person und die persönliche Betreuung einem nahen Angehörigen übertragen.
  • Die Regelung zur Entschädigung und Spesen hält fest, ob die beauftragte Person ein Honorar erhält und wie Auslagen abgerechnet werden. Fehlt diese Klausel, entscheidet im Zweifel die KESB über eine angemessene Entschädigung.
  • Die Anordnungen zur Vermögensverwaltung legen fest, wie weit die beauftragte Person gehen darf, etwa beim Verkauf einer Liegenschaft oder bei grösseren Anlageentscheiden. Eine klare Grenze schützt Ihr Vermögen vor übereilten Verfügungen.
  • Die Datierungs- und Unterschriftszeile mit Hinweis auf die eigenhändige Errichtung erinnert Sie an die zwingende Form nach Art. 361 ZGB, denn ohne handschriftliche Abfassung und Datum ist der ganze Auftrag wertlos.
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Kantonale Besonderheiten

Das materielle Recht des Vorsorgeauftrags ist bundesrechtlich im ZGB geregelt und gilt in allen Kantonen gleich, doch Organisation und Praxis unterscheiden sich erheblich. Zürich führt die Erwachsenenschutzbehörden als interkommunale oder kommunale KESB und kennt ein gut ausgebautes Verfahren zur Validierung; das Notariat ist hier ein staatliches Amtsnotariat, was die öffentliche Beurkundung des Auftrags vergleichsweise einfach zugänglich macht. Wer in Zürich beurkunden lässt, wendet sich an das zuständige Notariat des Bezirks.

Bern kennt ebenfalls eine kantonale KESB-Struktur, setzt aber auf das freie Notariat, sodass die Beurkundung bei einer privaten Notarin oder einem Notar erfolgt. Die kantonale Aufsicht prüft die Behördenentscheide, und die Fristen für die Validierung können je nach Auslastung der regionalen Behörde variieren. Ein Blick auf die örtliche Zuständigkeit lohnt sich vor der Errichtung.

Luzern und die übrigen Zentralschweizer Kantone arbeiten mit regionalen KESB, deren Einzugsgebiet mehrere Gemeinden umfasst. Wichtig ist, dass die Behörde am Wohnsitz zur Zeit des Eintritts der Urteilsunfähigkeit zuständig ist, nicht am Ort der Errichtung. Wer umzieht, sollte daher den Aufbewahrungsort und die allfällige Registrierung anpassen, damit der Auftrag auffindbar bleibt.

In der Romandie und im Tessin gelten dieselben ZGB-Bestimmungen, doch die Urkunde sollte in der Amtssprache des Wohnsitzkantons abgefasst sein, damit die Behörde sie ohne Übersetzung verarbeiten kann. Für die Vertretung im Rechtsverkehr empfiehlt sich in allen Kantonen eine ergänzende Dokumentation, etwa eine allgemeine Vollmacht für laufende Geschäfte, die unmittelbar wirkt, während der Vorsorgeauftrag noch auf die behördliche Validierung wartet.

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So füllen Sie diese Vorlage aus

Sie beginnen mit Ihren Personalien als auftraggebende Person und der genauen Bezeichnung der Vertrauensperson, die Sie einsetzen möchten. Anschliessend wählen Sie aus, welche der drei Aufgabenbereiche Sie übertragen, und entscheiden, ob eine einzige Person alles übernimmt oder ob Sie die Sorge auf mehrere Schultern verteilen. Das Formular blendet daraufhin die passenden Klauseln zu Vermögensverwaltung, Entschädigung und Ersatzperson ein, sodass Sie nur die für Sie relevanten Punkte ausfüllen. Im nächsten Schritt formulieren Sie allfällige besondere Wünsche, etwa zur Wohnsituation oder zu medizinischen Grundhaltungen.

Am Ende erhalten Sie das fertige Dokument als PDF und Word zum Herunterladen. Entscheidend ist der letzte Schritt: Drucken Sie die Vorlage nicht einfach aus und unterschreiben Sie sie, sondern schreiben Sie den vollständigen Text eigenhändig ab oder lassen Sie ihn öffentlich beurkunden, denn nur so erfüllt er die Form nach Art. 361 ZGB. Wer arbeitsrechtliche Vorsorge für den eigenen Betrieb mitdenkt, findet ergänzende Vorlagen für Arbeitsverträge und Personalwesen im passenden Bereich.

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Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der mit Abstand teuerste Fehler ist die falsche Form. Viele Menschen erstellen ihren Vorsorgeauftrag am Computer, drucken ihn aus und unterschreiben ihn, im guten Glauben, das genüge. Tatsächlich ist ein solcher Auftrag nichtig, weil Art. 361 ZGB zwingend die eigenhändige Niederschrift oder die öffentliche Beurkundung verlangt. Ebenso häufig fehlt das Datum oder der Ort der Errichtung, was die Eigenhändigkeit angreifbar macht. Ein zweiter klassischer Fehler ist die Wahl einer ungeeigneten oder bereits betagten Vertrauensperson ohne Ersatzregelung, sodass im Ernstfall niemand bereitsteht und doch wieder die KESB eine Beistandschaft errichten muss.

Unterschätzt wird auch die Auffindbarkeit. Ein perfekt errichteter Vorsorgeauftrag nützt nichts, wenn niemand von ihm weiss und er ungenutzt in einer Schublade liegt. Hinterlegen Sie ihn an einem bekannten Ort und informieren Sie die beauftragte Person. Schliesslich formulieren viele die Befugnisse entweder zu vage, sodass die beauftragte Person im Alltag an Grenzen stösst, oder zu starr, sodass auf veränderte Umstände nicht reagiert werden kann. Eine ausgewogene Umschreibung, die den Spielraum benennt und zugleich Schranken setzt, schützt Sie am besten. Halten Sie das Dokument zudem aktuell und überprüfen Sie es nach grösseren Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder dem Wegzug der beauftragten Person.

Wichtige Punkte zum Merken

ZWECK

Sie bestimmen Ihre Vertretung statt der KESB

Mit dem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit vertritt: in der Personensorge, der Vermögenssorge und im Rechtsverkehr. Sie können alles einer Person übertragen oder je Bereich unterschiedliche Vertrauenspersonen einsetzen. Ohne gültigen Vorsorgeauftrag entscheidet im Ernstfall eher die Behörde über zentrale Fragen wie Wohnen, Betreuung, Konten oder Verträge.

FORM

Nur handschriftlich oder öffentlich beurkundet

Die Gültigkeit hängt an der Form nach Art. 360 ff. ZGB, insbesondere Art. 361 ZGB. Zulässig sind nur zwei Varianten: vollständig eigenhändig von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift, oder als öffentliche Beurkundung bei einer Notarin oder einem Notar. Ein am Computer erstellter und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist nichtig, selbst wenn der Inhalt sauber formuliert ist.

WIRKUNG

Gilt erst nach Prüfung durch die KESB

Der Vorsorgeauftrag entfaltet seine Wirkung nicht sofort, sondern erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde nach Art. 363 ZGB die Urteilsunfähigkeit feststellt, die formelle Gültigkeit prüft und die beauftragte Person einsetzt. Danach erhält die Vertrauensperson eine behördliche Urkunde als Nachweis ihrer Befugnisse. Bei Vermögenssorge kann die KESB je nach Situation ein Inventar oder eine Rechnungslegung verlangen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, sofern er formgültig errichtet wurde und die KESB ihn validiert hat. Massgebend ist Art. 361 ZGB: Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein. Ein nur ausgedrucktes und unterzeichnetes Dokument ist dagegen nichtig. Verbindlich im Aussenverhältnis wird der Auftrag erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde die Urteilsunfähigkeit festgestellt, die Gültigkeit geprüft und der beauftragten Person eine Urkunde über ihre Befugnisse ausgestellt hat. Bis dahin entfaltet die Anordnung keine unmittelbare Wirkung gegenüber Dritten.

Sie erhalten das fertige Dokument als PDF und als Word-Datei. Das PDF eignet sich für den Ausdruck und die Ablage, die Word-Version erlaubt nachträgliche Anpassungen, falls sich Ihre Verhältnisse ändern. Beachten Sie jedoch, dass die heruntergeladene Datei nur die inhaltliche Grundlage liefert. Für die Gültigkeit nach Art. 361 ZGB müssen Sie den Text anschliessend eigenhändig abschreiben oder öffentlich beurkunden lassen. Eine ausgedruckte und bloss unterschriebene PDF-Datei erfüllt die gesetzliche Form nicht und wäre im Ernstfall unwirksam.

Nicht mit Ihrer Unterschrift, sondern erst beim Eintritt der Urteilsunfähigkeit. Sobald eine solche Situation vorliegt, prüft die Erwachsenenschutzbehörde nach Art. 363 ZGB, ob der Auftrag gültig errichtet wurde, ob die Voraussetzungen für sein Wirksamwerden erfüllt sind und ob die beauftragte Person geeignet ist und das Mandat annimmt. Erst nach dieser Validierung handelt die beauftragte Person rechtsgültig für Sie. Solange Sie urteilsfähig sind, bleibt der Auftrag schlicht in Reserve und ändert nichts an Ihrer eigenen Handlungsfähigkeit.

Solange Sie urteilsfähig sind, jederzeit. Der Widerruf folgt nach Art. 362 ZGB denselben Formregeln wie die Errichtung, das heisst eigenhändig oder öffentlich beurkundet. Am einfachsten errichten Sie einen neuen Auftrag, der den alten ausdrücklich aufhebt, oder Sie vernichten die Urkunde mit dem Willen, sie aufzuheben. Wichtig ist, dass Sie nach grösseren Lebensereignissen aktiv prüfen, ob die getroffenen Anordnungen noch zu Ihrer Situation passen, denn ein veralteter Auftrag kann im Ernstfall mehr Schaden anrichten als gar keiner.

Dann greift das gesetzliche Vertretungsrecht, das deutlich enger ist, als die meisten annehmen. Ehegatten und eingetragene Partner haben nach Art. 374 ZGB ein beschränktes Vertretungsrecht für alltägliche Angelegenheiten, doch bei weitergehenden Fragen oder bei Konkubinatspaaren ohne Trauschein muss die KESB eine Beistandschaft errichten. Die Behörde wählt dann die vertretende Person aus, nicht Sie. Genau das vermeidet ein Vorsorgeauftrag, denn er stellt sicher, dass Ihre eigene Wahl zählt und nicht eine fremde Einschätzung.

Eine Hinterlegung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Viele Kantone bieten an, beim Zivilstandsamt das Bestehen und den Aufbewahrungsort registrieren zu lassen, sodass die KESB im Ernstfall rasch vom Auftrag erfährt. Liegt das Dokument unbekannt in einer Schublade, kann die Behörde es nicht berücksichtigen und richtet stattdessen eine Beistandschaft ein. Informieren Sie deshalb mindestens die beauftragte Person über den Aufbewahrungsort und erwägen Sie die kantonale Registrierung, damit Ihr sorgfältig errichteter Auftrag im entscheidenden Moment auch tatsächlich auffindbar ist.

Ja, das Gesetz erlaubt es ausdrücklich. Sie können die Personensorge einer nahestehenden Person übertragen und die Vermögenssorge einer fachlich versierten Vertrauensperson, etwa wenn es um Liegenschaften oder ein Unternehmen geht. Wichtig ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten, damit sich die Beauftragten nicht in die Quere kommen. Setzen Sie mehrere Personen für denselben Bereich ein, sollten Sie zudem regeln, ob sie nur gemeinsam oder auch einzeln handeln dürfen, sonst drohen Blockaden, die letztlich doch ein Eingreifen der Erwachsenenschutzbehörde nötig machen.

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Aktualisiert am 1. Juni 2026

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