Ist diese Vorlage rechtsgültig nach Schweizer Recht?
Ja. Die Vorlage ist auf das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) abgestimmt, das seit dem 1. September 2023 vollständig anwendbar ist, und berücksichtigt die Grundsätze von Art. 6 DSG sowie die Einwilligungsanforderungen von Art. 6 Abs. 6 DSG. Sie deckt zusätzlich das Recht am eigenen Bild nach Art. 28 ZGB ab. Sobald sie korrekt ausgefüllt und von der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben ist, gilt sie als gültige und informierte Einwilligung. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, da das Gesetz für diese Erklärung keine besondere Form vorschreibt.
Brauche ich für jedes Foto eine separate Einwilligung?
Nicht zwingend. Sie können in einer Erklärung mehrere Bearbeitungen abdecken, sofern jeder Zweck konkret benannt ist, wie es Art. 6 DSG verlangt. Eine Einwilligung für «Fotos der Vereinsfeier 2024 zur Veröffentlichung auf Website und Social Media» ist gültig, eine für «alle künftigen Bilder zu beliebigen Zwecken» dagegen nicht. Sobald Sie ein Bild für einen anderen als den angegebenen Zweck nutzen wollen, etwa für kommerzielle Werbung, müssen Sie eine neue Zustimmung einholen, weil die ursprüngliche Erklärung an den damals genannten Zweck gebunden bleibt.
In welchem Format kann ich das Dokument herunterladen?
Sie erhalten die Einwilligungserklärung sofort als PDF und als Word-Datei. Das PDF eignet sich für den direkten Ausdruck und die Unterschrift, während die Word-Version Ihnen erlaubt, Formulierungen anzupassen, etwa wenn Sie spezifische Kanäle ergänzen oder die Erklärung in eine zweisprachige Fassung übertragen möchten. Beide Formate sind unmittelbar nach dem Ausfüllen verfügbar, sodass Sie ohne Wartezeit ein unterschriftsreifes Dokument in der Hand halten.
Wie lange ist eine erteilte Einwilligung gültig?
Eine Einwilligung gilt grundsätzlich so lange, wie der angegebene Zweck besteht und nicht widerrufen wird. Es gibt keine gesetzlich fixierte Verfallsfrist, doch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit aus Art. 6 DSG verlangt, dass Daten und Bilder gelöscht werden, sobald sie für den Zweck nicht mehr nötig sind. Deshalb regelt die Vorlage eine konkrete Speicherdauer. Mit dem Widerruf endet die Berechtigung zur weiteren Bearbeitung sofort, wobei bereits rechtmässig erfolgte Veröffentlichungen davon unberührt bleiben.
Kann ich meine Einwilligung später widerrufen?
Ja. Der Widerruf ist jederzeit und ohne Begründung möglich, denn eine Zustimmung muss freiwillig bleiben, um gültig zu sein. Teilen Sie den Widerruf der verantwortlichen Stelle mit, am besten schriftlich, damit der Zeitpunkt belegbar ist. Ab Eingang darf die Stelle Ihre Daten oder Bilder nicht weiter für den eingewilligten Zweck bearbeiten und muss sie bei Wegfall der Rechtsgrundlage löschen. Bereits gedruckte Broschüren oder verteilte Materialien können naturgemäss nicht rückwirkend zurückgeholt werden, doch die weitere Verbreitung ist zu stoppen.
Was passiert, wenn ich Bilder ohne Einwilligung veröffentliche?
Dann riskieren Sie eine doppelte Rechtsverletzung. Datenschutzrechtlich fehlt die Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSG, und persönlichkeitsrechtlich verletzen Sie das Recht am eigenen Bild nach Art. 28 ZGB. Die betroffene Person kann auf Unterlassung, Beseitigung und gegebenenfalls Schadenersatz klagen. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstössen sieht das DSG zudem strafrechtliche Sanktionen vor, die sich gegen die verantwortliche natürliche Person richten. Eine sauber dokumentierte Einwilligung ist deshalb nicht nur Formsache, sondern Ihr wichtigstes Beweismittel.
Genügt eine mündliche Einwilligung?
Das Gesetz schreibt für die gewöhnliche Einwilligung keine Schriftform vor, eine mündliche Zustimmung kann also rechtlich ausreichen. In der Praxis ist sie jedoch riskant, weil Sie als verantwortliche Person die Beweislast tragen. Können Sie im Streit nicht belegen, dass eine informierte und freiwillige Zustimmung vorlag, gilt die Bearbeitung als widerrechtlich. Bei besonders schützenswerten Daten oder einem Profiling mit hohem Risiko verlangt Art. 6 Abs. 7 DSG ohnehin eine ausdrückliche Einwilligung. Eine unterschriebene Erklärung schliesst diese Lücke und schützt Sie zuverlässig.