Die Ausstellung amtlicher Bescheinigungen liegt in der Schweiz bei den Gemeinden, weshalb Gebühren, Verfahren und Bezeichnungen je nach Kanton variieren. Eine private Wohnsitzbestätigung ist davon unabhängig, doch wer parallel das amtliche Dokument benötigt, sollte die lokalen Gepflogenheiten kennen.
Zürich kennt die online bestellbare Niederlassungsbescheinigung, die mehrere Gemeinden im Kanton digital über die Bevölkerungsdienste anbieten. Die Erklärung sollte dort den Begriff Niederlassungsbescheinigung aufnehmen, wenn sie als Beilage zur amtlichen Variante dient, da Empfänger im Kanton Zürich diesen Wortlaut erwarten.
Bern stellt Wohnsitzbestätigungen unter anderem für Stipendien, Versicherungen und Einbürgerungen aus, die online oder am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Für spezielle Zwecke wie das SBB-GA bestehen eigene Formulare, weshalb eine private Erklärung in der Stadt Bern den genauen Verwendungszweck nennen sollte, damit klar wird, dass sie das amtliche Spezialformular nicht ersetzt.
Basel-Stadt führt das Einwohnerwesen zentral über das kantonale Einwohneramt, da Kanton und Stadt weitgehend zusammenfallen. Wer hier eine Bestätigung für eine Drittperson abgibt, sollte die Haushaltszugehörigkeit präzise beschreiben, weil das Register in Art. 6 RHG die Haushaltsbildung als Merkmal erfasst und Empfänger entsprechend genaue Angaben gewohnt sind.
Genf und die Westschweiz verwenden die französische Bezeichnung attestation de domicile oder attestation de résidence. Wer eine deutschsprachige Erklärung in einem zweisprachigen oder welschen Kontext einreicht, fügt am besten die französische Bezeichnung in Klammern bei, um Missverständnisse beim empfangenden Amt zu vermeiden. Über alle Kantone hinweg gilt: Verlangt eine Behörde ausdrücklich ein amtliches Dokument der Wohnsitzgemeinde, genügt die private Erklärung allein nicht.