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Generalvollmacht Vorlage Schweiz: rechtssicher & widerrufbar

Erteilen Sie eine umfassende Vollmacht nach Schweizer Recht (Art. 32 ff. OR). In Minuten ausfüllen, sofort als PDF und Word herunterladen und unterschreiben.
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Eine Generalvollmacht ist das stärkste Vollmachtsdokument, das das Schweizer Recht kennt: Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, in fast allen Lebensbereichen für Sie zu handeln, von der Bank über Behördengänge bis zum Abschluss von Rechtsgeschäften. Wer im Ausland lebt, gesundheitlich eingeschränkt ist oder seine Verwaltung schlicht delegieren möchte, braucht ein Dokument, das den Umfang der Vertretungsmacht klar abgrenzt und im Aussenverhältnis verlässlich wirkt. Diese Vorlage stützt sich auf die art. 32 ff. OR zur Stellvertretung und ist sofort als PDF und Word verfügbar, unterschriftsreif und jederzeit widerrufbar.

Eine sauber gefasste Vollmacht spart im Ernstfall Wochen. Eine schlecht gefasste bindet Sie an Geschäfte, die Sie nie wollten, oder scheitert genau dann, wenn die Bank oder das Grundbuchamt sie wirklich braucht. Genau hier setzt eine durchdachte Vorlage an.

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Generalvollmacht Vorlage Schweiz: rechtssicher & widerrufbar

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Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere (den Bevollmächtigten) ermächtigt, sie umfassend in allen oder fast allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Rechtlich beruht sie auf der gewillkürten Stellvertretung nach art. 32 OR: Handelt der Bevollmächtigte im Namen des Vertretenen, wird unmittelbar der Vertretene berechtigt und verpflichtet, nicht der Vertreter. Der Bevollmächtigte schliesst also Verträge ab, die direkt Sie binden.

Sie unterscheidet sich von der Spezialvollmacht, die nur für ein einzelnes Geschäft oder einen klar umrissenen Bereich gilt, etwa für einen einzigen Liegenschaftskauf oder die Vertretung an einer bestimmten Generalversammlung. Eine Generalvollmacht deckt dagegen das ganze Spektrum ab: Bankverkehr, Vertragsabschlüsse, Korrespondenz mit Behörden, Steuererklärungen, Versicherungen. Verwechseln Sie die Generalvollmacht nicht mit dem Vorsorgeauftrag. Eine gewöhnliche Vollmacht erlischt bei Urteilsunfähigkeit oder wird zumindest unsicher, während der Vorsorgeauftrag nach art. 360 ff. ZGB gerade für diesen Fall gedacht ist und von der Erwachsenenschutzbehörde validiert wird. Wer beide Lebenslagen abdecken will, braucht in der Regel beide Dokumente. Für weitere Konstellationen rund um Vertretung und persönliche Vorsorge finden Sie passende Vorlagen in der Kategorie Alltag und persönliche Dokumente.

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Rechtsrahmen

Die Stellvertretung ist im Schweizer Obligationenrecht geregelt, konkret in den art. 32 bis 40 OR. Der Grundsatz steht in art. 32 Abs. 1 OR: Wer zur Vertretung ermächtigt ist und im Namen des Vertretenen handelt, verpflichtet diesen direkt. Entscheidend ist damit der Umfang der Vollmacht, der sich nach art. 33 OR bestimmt. Bei der rechtsgeschäftlichen Vollmacht richtet sich dieser Umfang nach dem Inhalt der Ermächtigung selbst; wurde die Vollmacht einem Dritten mitgeteilt, gilt ihm gegenüber das, was kundgegeben wurde. Eine zu weit gefasste Generalvollmacht ist deshalb ein echtes Risiko, weil der Bevollmächtigte nach aussen mehr Macht hat, als der Vollmachtgeber innerlich wollte.

Für die Form gilt im Grundsatz Formfreiheit: Eine Vollmacht bedarf keiner besonderen Form und wäre theoretisch sogar mündlich gültig. In der Praxis verlangen Banken, Grundbuchämter und Behörden aber regelmässig eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Vollmacht, oft auf ihren eigenen Formularen. Sobald das vertretene Geschäft selbst eine besondere Form verlangt, muss auch die Vollmacht diese Form erfüllen. Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bedarf der öffentlichen Beurkundung, also braucht es auch eine öffentlich beurkundete Vollmacht; eine einfach unterschriebene genügt dort nicht. Solche Formfragen tauchen besonders bei Immobiliengeschäften auf, weshalb sich ein Blick in die Vorlagen rund um Mietrecht und Immobilien lohnt, bevor Sie eine Person zum Abschluss bevollmächtigen.

Zentral ist schliesslich der Widerruf nach art. 34 OR: Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, und ein Verzicht auf dieses Recht ist nichtig. Den genauen Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen finden Sie im amtlichen Text des Obligationenrechts auf Fedlex. Wichtig ist die Kehrseite: Haben Sie die Vollmacht einem gutgläubigen Dritten kundgegeben, wirkt der Widerruf diesem gegenüber erst, wenn Sie ihn auch über den Widerruf informiert haben.

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Wann brauchen Sie eine Generalvollmacht?

Der häufigste Anlass ist die dauerhafte Abwesenheit. Wer für längere Zeit ins Ausland zieht, beruflich monatelang unterwegs ist oder zwei Wohnsitze hat, kann nicht jede Unterschrift selbst leisten. Eine Generalvollmacht an eine Vertrauensperson hält den Alltag am Laufen, von der Postvollmacht über Bankgeschäfte bis zur Steuererklärung. Eng damit verwandt ist die gesundheitliche Einschränkung: Wer nach einem Eingriff oder im Alter Mühe mit der Verwaltung hat, aber noch urteilsfähig ist, delegiert sinnvollerweise, solange er das selbst steuern kann.

Im unternehmerischen Umfeld dient die Vollmacht oft der Vertretung im Geschäftsverkehr. Ein Inhaber, der nicht jeden Vertrag persönlich zeichnen will, bevollmächtigt eine Vertrauensperson; das ergänzt die handelsregisterliche Zeichnungsberechtigung, ersetzt sie aber nicht. Wer ein Unternehmen aufbaut, regelt Zeichnungsrechte ohnehin früh, etwa in den Gründungs- und Statutenvorlagen für GmbH und AG.

Ein lehrreicher Sonderfall ist die Vollmacht unter Ehegatten. Viele Paare nehmen an, sie dürften einander von Gesetzes wegen umfassend vertreten. Das gesetzliche Vertretungsrecht der ehelichen Gemeinschaft ist aber eng und deckt längst nicht jedes Geschäft, weshalb auch Ehepartner für grössere Vermögensdispositionen eine ausdrückliche Vollmacht brauchen. Ein zweiter Sonderfall: die Bankvollmacht. Banken akzeptieren häufig nur ihre eigenen Formulare, sodass eine allgemeine Generalvollmacht zwar zivilrechtlich gilt, am Bankschalter aber zusätzlich das institutseigene Formular verlangt wird.

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Wichtige Klauseln in unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der Parteien nennt Vollmachtgeber und Bevollmächtigten mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse. Eine ungenaue Bezeichnung ist die häufigste Ursache, weshalb Banken eine Vollmacht zurückweisen; der Bevollmächtigte muss zweifelsfrei identifizierbar sein.
  • Der sachliche Umfang der Vollmacht ist der Kern des Dokuments. Hier wird festgehalten, ob die Vollmacht wirklich alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst oder einzelne Bereiche ausnimmt, etwa Schenkungen oder die Veräusserung von Grundeigentum. Je präziser dieser Abschnitt, desto kleiner das Risiko ungewollter Bindung nach art. 33 OR.
  • Die Regelung zur Untervollmacht bestimmt, ob der Bevollmächtigte seinerseits Dritte einsetzen darf. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist die Weiterübertragung heikel, weshalb die Vorlage diesen Punkt aktiv anspricht statt ihn offenzulassen.
  • Die Dauer und der Widerrufsvorbehalt halten fest, dass die Vollmacht jederzeit nach art. 34 OR widerrufen werden kann, und regeln, ob sie befristet oder unbefristet gilt. So bleibt die Kontrolle beim Vollmachtgeber.
  • Die Formklausel weist darauf hin, dass für beurkundungspflichtige Geschäfte eine öffentlich beurkundete Vollmacht nötig ist, damit niemand mit einer einfach unterschriebenen Generalvollmacht beim Notar abgewiesen wird.
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Regionale Besonderheiten

Die Schweiz kennt ein bundeseinheitliches Privatrecht, sodass die art. 32 ff. OR in allen Kantonen gleich gelten. Unterschiede entstehen nicht beim materiellen Recht, sondern bei der Beurkundung und den Zuständigkeiten, die kantonal organisiert sind.

In der Deutschschweiz wie in Zürich, Bern oder St. Gallen ist die öffentliche Beurkundung teils dem freiberuflichen Notariat, teils einem Amtsnotariat zugewiesen. Wer eine Vollmacht für einen Liegenschaftskauf beurkunden lassen muss, wendet sich also je nach Kanton an unterschiedliche Stellen. Für eine einfache schriftliche Generalvollmacht spielt das keine Rolle, für die beurkundungspflichtige Variante schon.

Im Kanton Genf und in der Westschweiz dominiert das lateinische Notariat mit freiberuflichen Notaren, was am Inhalt der Vollmacht nichts ändert, aber den Ablauf der Beurkundung prägt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, etwa wenn der Vollmachtgeber im Ausland wohnt, kommt häufig eine zusätzliche Beglaubigung oder eine Apostille ins Spiel, damit die Schweizer Stelle die Unterschrift anerkennt.

Praktisch wichtiger als der Kanton ist oft die empfangende Stelle. Banken, das Strassenverkehrsamt oder die Steuerverwaltung haben jeweils eigene Anforderungen an Form und Aktualität einer Vollmacht. Eine Generalvollmacht, die ein Jahr alt ist, wird mitunter nicht mehr akzeptiert, weshalb das Datum und gegebenenfalls eine erneute Unterschrift in der Praxis zählen. Wer regelmässig Mitarbeitende oder Stellvertreter bevollmächtigt, findet ergänzende Muster in den HR- und Vertretungsvorlagen zur Unternehmensführung.

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So füllen Sie diese Generalvollmacht aus

Sie beginnen mit den Angaben zum Vollmachtgeber und zur bevollmächtigten Person, jeweils mit Name, Geburtsdatum und Wohnadresse. Danach legen Sie den sachlichen Umfang fest: Die Vorlage führt Sie durch die typischen Bereiche wie Bankgeschäfte, Behördenkorrespondenz, Vertragsabschlüsse und Vermögensverwaltung, sodass Sie gezielt aktivieren oder ausnehmen können, was Sie wünschen. Wer einzelne heikle Geschäfte ausschliessen will, etwa Schenkungen oder den Verkauf von Grundeigentum, hält das an dieser Stelle ausdrücklich fest.

Anschliessend entscheiden Sie über die Dauer und darüber, ob eine Untervollmacht zulässig sein soll. Die Vorlage blendet automatisch den Hinweis ein, dass für beurkundungspflichtige Geschäfte die einfache Schriftform nicht reicht. Zum Schluss erhalten Sie das fertige Dokument als PDF und Word, das Sie unterschreiben oder vor der Unterzeichnung weiter anpassen können. Brauchen Sie statt der umfassenden Variante nur eine punktuelle Vertretung, finden Sie eng verwandte Muster in der Übersicht aller Schweizer Rechtsdokumente.

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Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der teuerste Fehler ist die uferlose Formulierung. Wer eine Vollmacht erteilt, die wirklich alles erlaubt, ohne heikle Geschäfte wie Schenkungen, Bürgschaften oder die Veräusserung von Grundeigentum auszunehmen, gibt dem Bevollmächtigten nach aussen eine Macht, die kaum noch zu kontrollieren ist. Gutgläubige Dritte dürfen sich auf den kundgegebenen Umfang verlassen, und im Streit zählt der Wortlaut, nicht die innere Absicht. Ebenso verbreitet ist der Formfehler bei beurkundungspflichtigen Geschäften: Eine einfach unterschriebene Generalvollmacht reicht für einen Grundstückskauf nicht, und der Notar wird sie zurückweisen.

Ein dritter Fehler betrifft den Widerruf. Viele glauben, das blosse Zerreissen des Dokuments genüge. Solange Sie die betroffenen Dritten, allen voran die Bank, nicht informiert haben, kann der Bevollmächtigte ihnen gegenüber weiter wirksam handeln (art. 34 Abs. 3 OR). Schliesslich unterschätzen viele die Grenze zur Urteilsunfähigkeit: Eine gewöhnliche Vollmacht ist kein Ersatz für einen Vorsorgeauftrag, und wer beide Situationen absichern will, sollte das nicht in einem einzigen Dokument vermischen. Eine ergänzende Vorsorgeregelung lässt sich über die Vorlagen für Vereine und persönliche Vorsorge und die übrigen Privatdokumente klären.

Wichtige Punkte zum Merken

RECHTSWIRKUNG

Der Bevollmächtigte bindet Sie direkt

Die Generalvollmacht wirkt nach Art. 32 OR: Handelt die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen, entstehen Rechte und Pflichten unmittelbar bei Ihnen. Das ist praktisch, aber auch heikel, weil Verträge, Banktransaktionen oder Behördenerklärungen nicht den Vertreter, sondern Sie treffen. Darum gehört klar ins Dokument, wer handeln darf und in welchen Bereichen.

UMFANG

Aussen gilt, was kommuniziert wurde

Der Umfang der Vollmacht bestimmt sich nach Art. 33 OR. Intern können Sie Grenzen setzen, doch wenn die Vollmacht Dritten mitgeteilt wurde, zählt im Aussenverhältnis das Kundgegebene. Eine zu weit formulierte Generalvollmacht kann deshalb mehr Macht nach aussen geben, als Sie eigentlich wollten. Grenzen, Ausschlüsse und konkrete Bereiche sollten so formuliert sein, dass Banken und Behörden sie verstehen.

FORM

Form des Geschäfts bestimmt die Vollmacht

Grundsätzlich ist die Vollmacht formfrei, praktisch verlangen Banken, Grundbuchämter und Behörden meist eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Vollmacht. Entscheidend: Sobald das vertretene Geschäft eine besondere Form braucht, muss auch die Vollmacht diese Form erfüllen. Bei Grundstückkauf oder -verkauf reicht eine einfache Unterschrift nicht, dort ist öffentliche Beurkundung nötig. Klären Sie das vor Immobiliengeschäften.

Häufig gestellte Fragen

In den meisten Fällen nicht. Für Bankgeschäfte, Behördenkorrespondenz oder gewöhnliche Verträge genügt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Vollmacht. Eine öffentliche Beurkundung ist nur dort zwingend, wo das vertretene Geschäft selbst diese Form verlangt. Das klassische Beispiel ist der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks: Hier braucht es nach Schweizer Recht eine öffentlich beurkundete Vollmacht, weil auch der Grundstückkauf der Beurkundung bedarf. Für alle übrigen Alltagsgeschäfte reicht die Schriftform, sofern die empfangende Stelle keine strengeren Anforderungen stellt.

Ja. Die Vorlage ist auf die Stellvertretungsregeln des Schweizer Obligationenrechts nach art. 32 ff. OR abgestimmt und enthält die Angaben, die eine Vollmacht im Rechtsverkehr braucht: klare Bezeichnung der Parteien, präzisen Umfang, Datum und Unterschrift. Rechtsgültig wird das konkrete Dokument durch Ihre eigenhändige Unterschrift als Vollmachtgeber. Verlangt das vertretene Geschäft eine besondere Form, etwa die öffentliche Beurkundung, müssen Sie diese zusätzlich einhalten. Die Vorlage weist Sie an den relevanten Stellen auf solche Formvorgaben hin.

Sie erhalten die Generalvollmacht sowohl als PDF als auch als Word-Datei. Das PDF ist unterschriftsreif und eignet sich, wenn Sie das Dokument direkt ausdrucken und unterzeichnen möchten. Die Word-Version ist sinnvoll, wenn Sie einzelne Klauseln nachträglich anpassen, einen Bereich ausnehmen oder zusätzliche Angaben einfügen wollen. Beide Formate enthalten denselben rechtlich abgestimmten Inhalt, sodass Sie je nach Situation frei wählen können.

Ja. Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht kann nach art. 34 OR jederzeit beschränkt oder vollständig widerrufen werden, und ein Verzicht auf dieses Recht im Voraus ist ungültig. Wichtig ist die Umsetzung: Informieren Sie sowohl die bevollmächtigte Person als auch alle Dritten, denen gegenüber die Vollmacht verwendet wurde, insbesondere Banken und Behörden. Solange ein gutgläubiger Dritter vom Widerruf nichts weiss, kann der Bevollmächtigte ihm gegenüber weiter wirksam handeln. Ein schriftlicher Widerruf mit Empfangsbestätigung schafft hier Beweissicherheit.

Eine Generalvollmacht gilt grundsätzlich so lange, bis sie widerrufen wird oder die Vertretungsmacht aus anderen Gründen endet. Sie können in der Vorlage eine Befristung vorsehen, etwa für die Dauer eines Auslandaufenthalts. In der Praxis akzeptieren manche Stellen wie Banken oder Grundbuchämter keine zu alten Vollmachten und verlangen ein aktuelles Datum. Es empfiehlt sich daher, eine länger genutzte Vollmacht periodisch zu erneuern oder das Ausstellungsdatum bewusst aktuell zu halten.

Hier liegt eine entscheidende Grenze. Eine gewöhnliche Generalvollmacht ist auf den handlungsfähigen Vollmachtgeber zugeschnitten und wird bei eintretender Urteilsunfähigkeit unsicher oder unwirksam. Für genau diesen Fall sieht das Zivilgesetzbuch den Vorsorgeauftrag nach art. 360 ff. ZGB vor, der erst mit der Urteilsunfähigkeit wirksam wird und von der Erwachsenenschutzbehörde validiert wird. Wer beide Lebenslagen absichern möchte, sollte eine Generalvollmacht für die handlungsfähige Phase und separat einen formgültigen Vorsorgeauftrag erstellen.

Nur wenn Sie das ausdrücklich erlauben. Ohne entsprechende Klausel darf der Bevollmächtigte seine Befugnisse grundsätzlich nicht beliebig auf Dritte übertragen, da die Vollmacht auf das Vertrauen zur konkret benannten Person gestützt ist. Unsere Vorlage spricht die Frage der Untervollmacht aktiv an, sodass Sie bewusst entscheiden, ob eine Weiterübertragung zulässig sein soll und in welchem Rahmen. Diese Klarheit verhindert spätere Streitigkeiten darüber, wer eigentlich rechtmässig für Sie gehandelt hat.

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Aktualisiert am 1. Juni 2026

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