Zürich behandelt das Arbeitszeugnis ausdrücklich als Urkunde im Sinne des materiellen Strafrechts, was sowohl das Ausstellen eines unrichtigen als auch das Erpressen eines Zeugnisses unter Strafe stellt. Im grössten Wirtschaftskanton mit dichter HR-Landschaft ist die Erwartung an saubere, codefreie Formulierungen entsprechend hoch, und Berichtigungsklagen sind vor den Zürcher Arbeitsgerichten keine Seltenheit. Für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse gilt einheitlich Art. 330a OR; kantonale Abweichungen betreffen primär das öffentliche Personalrecht.
Bern wendet als zweisprachiger Kanton dieselbe bundesrechtliche Grundlage an, doch die Sprachwahl des Zeugnisses kann praktisch werden: Ein Zeugnis ist grundsätzlich in der Arbeitssprache abzufassen. In der deutschsprachigen Verwaltung und Wirtschaft bleibt Hochdeutsch der Standard, nie Mundart. Wer ein Zwischenzeugnis für eine Bewerbung in der Romandie benötigt, sollte eine beglaubigte Übersetzung erwägen.
Genf und die übrige Westschweiz fallen ebenfalls unter dasselbe Obligationenrecht, verfassen Zeugnisse aber regelmässig auf Französisch (certificat de travail intermédiaire). Mitarbeitende in international tätigen Genfer Unternehmen verlangen häufig zweisprachige oder englische Fassungen; ein massgebliches Originalexemplar in der Vertragssprache bleibt dennoch geschuldet.
Zug als Sitzkanton vieler Holding- und Technologiegesellschaften kennt einen hohen Anteil an Kaderzeugnissen mit detaillierten Funktionsbeschrieben. Gerade bei Führungskräften wiegt die Differenz zwischen einem wohlwollenden Zwischenzeugnis und einem späteren Schlusszeugnis schwer, weshalb präzise Formulierungen besonders wichtig sind. Für Gesellschaften, die ihre Organe und Personalstruktur aufsetzen, sind unsere Vorlagen zur Unternehmensgründung nach OR ein nützlicher Ausgangspunkt.