Ist diese Vorlage für eine ordentliche Kündigung rechtsgültig?
Ja. Die Vorlage bildet die ordentliche Kündigung nach Art. 335c OR korrekt ab und berücksichtigt die Sperrfristen nach Art. 336c OR. Das Schweizer Recht verlangt für die ordentliche Kündigung grundsätzlich keine bestimmte Form, eine mündliche Kündigung wäre an sich gültig. Die schriftliche Form ist trotzdem dringend zu empfehlen, weil die kündigende Partei den Zugang und den Zeitpunkt beweisen muss. Sieht Ihr Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag ausdrücklich Schriftlichkeit vor, ist sie ohnehin zwingend. Die Vorlage erfüllt diese Anforderung und liefert ein nachvollziehbar datiertes, unterschriftsreifes Schreiben.
In welchem Format kann ich die Kündigung herunterladen?
Sie erhalten das fertige Kündigungsschreiben sowohl als PDF als auch als Word-Datei. Das PDF eignet sich für den unmittelbaren Ausdruck und den Versand per Einschreiben, weil das Layout fixiert bleibt. Die Word-Fassung erlaubt Ihnen, individuelle Anpassungen vorzunehmen, etwa eine vertraglich vereinbarte abweichende Kündigungsfrist oder zusätzliche Regelungen zur Freistellung. Beide Dateien stehen sofort nach der Erstellung zur Verfügung, sodass Sie das Dokument noch am selben Tag versandfertig haben.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Nach Art. 335c OR gilt nach Ablauf der Probezeit im ersten Dienstjahr eine Frist von einem Monat, vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr von zwei Monaten und ab dem zehnten Dienstjahr von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Monats. Massgebend ist das Dienstjahr im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Ihr Arbeitsvertrag kann längere oder, in engen Grenzen, kürzere Fristen vorsehen. Die Vorlage berechnet die anwendbare Frist automatisch und schlägt den korrekten Endtermin vor, sodass Sie die Berechnung nicht von Hand durchführen müssen.
Was passiert, wenn der Mitarbeitende während der Kündigungsfrist krank wird?
Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst nach dem Zugang der Kündigung ein, wird die Kündigungsfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR unterbrochen und läuft nach der Genesung oder nach Ablauf der maximalen Sperrfrist weiter. Die Sperrfrist dauert 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Fällt das Ende der verlängerten Frist nicht auf ein Monatsende, verschiebt es sich auf den nächsten Endtermin. Eine Woche Krankheit kurz vor Ablauf kann das Arbeitsverhältnis so um einen ganzen Monat verlängern.
Muss ich die Kündigung begründen?
Nein, die ordentliche Kündigung muss keinen Grund nennen, denn in der Schweiz gilt Kündigungsfreiheit. Verlangt die gekündigte Partei jedoch eine Begründung, müssen Sie diese nach Art. 335 Abs. 2 OR schriftlich nachliefern. Halten Sie die Begründung dann sachlich und knapp. Eine ausführliche oder emotional gefärbte Begründung kann der Gegenseite Argumente für einen Missbrauchsvorwurf nach Art. 336 OR liefern, der zu einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen führen kann.
Wann ist eine ordentliche Kündigung missbräuchlich?
Missbräuchlich ist eine Kündigung insbesondere dann, wenn sie wegen einer Persönlichkeitseigenschaft erfolgt, weil der Mitarbeitende ein verfassungsmässiges Recht ausübt, um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln oder als Reaktion auf berechtigte Forderungen (Art. 336 OR). Auch eine Kündigung kurz vor einem Dienstaltersjubiläum kann darunterfallen. Die Kündigung bleibt zwar wirksam, doch das Gericht kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen (Art. 336a OR). Wer Ansprüche geltend machen will, muss vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Vertragsende klagen (Art. 336b OR).
Wie weise ich nach, dass die Kündigung zugegangen ist?
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie die Gegenpartei erhält, und die Beweislast dafür liegt bei Ihnen als kündigender Partei. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben, gilt es als zugestellt, wenn es ausgehändigt wird oder, bei einer Abholaufforderung, am ersten Tag, an dem die Abholung nach Treu und Glauben erwartet werden darf. Bei persönlicher Übergabe sollten Sie sich den Empfang schriftlich quittieren lassen oder Zeugen beiziehen. Versenden Sie frühzeitig, damit auch die siebentägige Abholfrist vor dem Fristende noch eingehalten werden kann.