Mein Dokument erstellen
Anmelden

Land auswählen

FranceBelgiqueEspañaUnited StatesUnited KingdomMarocDeutschlandItaliaSchweiz
Alltag

Reisevollmacht Kind Schweiz: Vorlage nach ZGB erstellen

Vollmacht für Betreuung und Auslandreise Ihres Kindes, mit medizinischer Notfallvertretung. Rechtssicher nach Art. 296 ff. ZGB, in Minuten als PDF und Word.
4.8/525 Bewertungen50 000+ DownloadsSofortiger Download
Teilen

Eine Vollmacht für Kinderbetreuung und Reise ist die schriftliche Erklärung, mit der sorgeberechtigte Eltern eine Vertrauensperson ermächtigen, ihr minderjähriges Kind zu betreuen oder mit ihm zu reisen, einschliesslich der Befugnis, im medizinischen Notfall zu entscheiden. Sie richtet sich an Eltern, die ihr Kind den Grosseltern, dem Götti, einer Gastfamilie oder einer Reisebegleitung anvertrauen, und an die Begleitperson selbst, die an der Grenze oder im Spital ihre Berechtigung nachweisen muss. Ohne ein solches Dokument steht die Begleitperson bei einer Sorgerechtskontrolle am Flughafen oder bei einer dringenden Behandlung mit leeren Händen da. Diese Vorlage hält Umfang, Dauer und Grenzen der Ermächtigung fest und macht sie sofort als PDF und Word verfügbar.

Konform

Schweizer Gesetzgebung 2026

50 000+ Kunden

vertrauen uns

Erschwinglich

Ab CHF 4.90 / Dokument

Sichere Zahlung

Sofortiger Download

Reisevollmacht Kind Schweiz: Vorlage nach ZGB erstellen

Sichere Zahlung · Kein Abo

Vorlage ausfüllen

Was ist eine Vollmacht für Kinderbetreuung und Reise?

Im Kern ist dieses Dokument eine besondere Form der Stellvertretung nach Schweizer Recht: Die Inhaber der elterlichen Sorge übertragen einer Drittperson einen klar umrissenen Teil ihrer Entscheidungsbefugnis über das Kind. Anders als eine Generalvollmacht, die das gesamte Vermögen und die rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten einer erwachsenen Person erfasst, betrifft diese Vollmacht ausschliesslich die Obhut über einen Minderjährigen für einen begrenzten Zeitraum. Sie verschafft der Begleitperson kein Sorgerecht, sondern nur die abgeleitete Befugnis, im Namen der Eltern alltägliche Betreuungsentscheidungen zu treffen.

Zu unterscheiden ist sie von der reinen Einverständniserklärung für eine Auslandreise, die lediglich bestätigt, dass die Eltern mit der Ausreise einverstanden sind. Die hier behandelte Vollmacht geht weiter: Sie deckt zusätzlich die laufende Betreuung im Alltag und vor allem die medizinische Notfallvertretung ab. Wer ein Kind ins Ferienlager, zu Verwandten ins Ausland oder auf eine längere Reise schickt, braucht in der Praxis genau diese Kombination. Eltern, die nur einen einzigen Vorgang regeln wollen, etwa die Abholung am Flughafen, sind dagegen mit einer engeren Spezialvollmacht besser bedient. Captain.Legal führt beide Varianten, sodass Sie die passende Reichweite wählen können, statt eine zu weite Ermächtigung zu erteilen.

1

Rechtsrahmen

Die rechtliche Grundlage liegt im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Die elterliche Sorge ist in den Art. 296 ff. ZGB geregelt; sie umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu entscheiden, solange es das nicht selbst kann, einschliesslich der Bestimmung des Aufenthaltsorts und der Zustimmung zu medizinischen Eingriffen. Eltern üben diese Sorge unabhängig vom Zivilstand grundsätzlich gemeinsam aus, weshalb bei gemeinsamer Sorge im Regelfall beide Elternteile die Vollmacht unterzeichnen sollten. Übertragen sie einer Drittperson Betreuungsbefugnisse, greift ergänzend das Stellvertretungsrecht der Art. 32 ff. OR: Die Vollmacht wirkt nach aussen genau so weit, wie sie formuliert ist, und kann nach Art. 34 OR jederzeit widerrufen werden.

Für die alltägliche Betreuung ist Art. 301 Abs. 1bis ZGB zentral. Ferienreisen im üblichen Rahmen gelten als alltägliche Angelegenheiten, über die der obhutsberechtigte Elternteil allein entscheiden darf. Daraus folgt eine praktisch wichtige Unterscheidung: Bei alleiniger Sorge genügt die Unterschrift eines Elternteils, kann aber eine Sorgerechtsbestätigung der KESB nötig werden, die das alleinige Sorgerecht belegt. Bei gemeinsamer Sorge erwartet die Grenzkontrolle die Zustimmung des zu Hause gebliebenen Elternteils. Eine besondere Form schreibt das Gesetz nicht vor; die einfache Schriftlichkeit mit Unterschrift reicht. Verlangt jedoch das Zielland eine beglaubigte Unterschrift, ist die einfache Vollmacht wertlos. Die Beglaubigung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei einem Notar. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten rät dringend dazu, für allein oder ohne gesetzliche Vertreter reisende Minderjährige eine unterzeichnete Erklärung mitzuführen; die offizielle Empfehlung des EDA zum Reisen mit Minderjährigen nennt die konkret erwarteten Angaben. Wer die Reichweite einer Betreuungsbefugnis abklären will, findet bei der widerrufbaren Generalvollmacht nach Art. 32 ff. OR ein verwandtes Muster.

2

Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der häufigste Anlass ist die Ferienreise mit einer Begleitperson, die nicht Elternteil ist. Fliegt das Kind mit den Grosseltern, dem Götti oder einer befreundeten Familie ins Ausland, prüft die Kantonspolizei am Flughafen regelmässig, ob die erwachsene Person die Obhut nachweisen kann. Praktisch ebenso wichtig ist der Fall, in dem ein Elternteil allein mit dem Kind verreist und einen anderen Nachnamen trägt. Hier verlangen viele Staaten die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils, sonst droht die Rückweisung an der Einreisekontrolle. Ein dritter Anlass ist die längere Fremdbetreuung im Inland, etwa wenn das Kind während einer Geschäftsreise oder eines Spitalaufenthalts der Eltern wochenweise bei Verwandten lebt und dort zum Arzt, zur Zahnärztin oder ins Spital muss.

Zwei Konstellationen verdienen besondere Beachtung. Reist ein Kind im Rahmen eines Schüleraustauschs in eine Gastfamilie, genügt die blosse Einverständniserklärung selten; die Gastfamilie braucht eine ausdrückliche Befugnis für medizinische Entscheidungen, weil die Eltern nicht erreichbar sein könnten. Heikel ist auch der Fall getrennt lebender Eltern mit gemeinsamer Sorge: Verweigert ein Elternteil die Unterschrift grundlos, kann die Kindesschutzbehörde die Gründe prüfen. Reisen Sie nie ohne dieses Dokument, wenn das Kind nicht Ihren Namen trägt, denn die Beweislast liegt an der Grenze bei Ihnen, nicht bei der Behörde.

3

Wichtige Klauseln in unserer Vorlage

  • Die Bezeichnung der Parteien nennt beide sorgeberechtigten Elternteile mit Adresse und Pass- oder ID-Nummer, das Kind mit Geburtsdatum sowie die Begleit- oder Betreuungsperson mit denselben Identitätsangaben. Fehlt einer dieser Datensätze, kann die Grenzkontrolle die Vollmacht zurückweisen, weil sie die Identität nicht abgleichen kann.
  • Der Umfang der Ermächtigung umschreibt präzise, was die Begleitperson darf: das Kind betreuen, mit ihm reisen, es an der Grenze begleiten und gegenüber Behörden, Fluggesellschaften oder Hotels vertreten. Eine zu weite Formulierung ist nach den Art. 32 ff. OR genauso riskant wie eine zu enge, deshalb arbeitet die Vorlage mit klar abgegrenzten Befugnissen.
  • Die medizinische Notfallklausel ermächtigt die Begleitperson, bei dringender Behandlung im Namen der Eltern in ärztliche Massnahmen einzuwilligen, wenn die Eltern nicht rechtzeitig erreichbar sind. Sie verweist auf die Erreichbarkeit der Eltern unter angegebener Telefonnummer und auf allfällige Allergien oder Dauermedikation des Kindes.
  • Die zeitliche und örtliche Begrenzung legt den Reisezeitraum, das Zielland und die Dauer der Betreuung fest. So bleibt die Vollmacht auf den konkreten Anlass beschränkt und läuft automatisch aus, was dem Missbrauchsrisiko vorbeugt.
  • Die Widerrufs- und Unterschriftsklausel hält fest, dass die Eltern die Ermächtigung nach Art. 34 OR jederzeit widerrufen können, und sieht Felder für Ort, Datum und die handschriftliche Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile vor.
4

Regionale Besonderheiten

Die Anforderungen unterscheiden sich weniger nach Kanton als nach Sorgerechtssituation und Zielland, doch einige kantonale Praxen sind in der Schweiz fest etabliert. Zürich gilt als besonders streng: Die Kantonspolizei kontrolliert am Flughafen Zürich gezielt allein oder in fremder Begleitung reisende Minderjährige und kann die Ausreise verzögern, wenn die Begleitperson das Sorgerecht nicht belegen kann. Wer von dort abfliegt, sollte die Vollmacht zusammen mit einer Passkopie der Eltern griffbereit haben. Im Kanton Zug stellt die Kindesschutzbehörde auf Wunsch eine Sorgerechtsbestätigung aus, die belegt, dass Ferienreisen im üblichen Rahmen nach Art. 301 Abs. 1bis ZGB als alltägliche Angelegenheit gelten; das erleichtert die alleinige Ausreise eines sorgeberechtigten Elternteils erheblich.

In Genf und den übrigen Grenzkantonen mit hohem internationalem Reiseverkehr empfiehlt sich wegen der häufigen Kontrollen an Flughafen und Landgrenze eine zweisprachige Ausfertigung, da Französisch und die Sprache des Ziellands oft gefragt sind. Generell gilt für alle Kantone: Für die Beglaubigung der Unterschrift ist die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde zuständig, nicht der Kanton; die Gebühren und Öffnungszeiten variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Klären Sie die Einreisebestimmungen des Ziellands vorab beim Konsulat ab, denn manche Staaten verlangen eine beglaubigte oder gar eine im Land amtlich übersetzte Vollmacht. Wer für andere Betreuungs- oder Vertretungslagen vorsorgen möchte, findet im Bereich Vorsorgeauftrag für den Fall der Urteilsunfähigkeit und in der gesamten Kategorie Rechtsdokumente für den Alltag in der Schweiz weitere passende Vorlagen.

5

So füllen Sie diese Vollmacht aus

Sie beginnen mit der Sorgerechtssituation: Die Vorlage fragt, ob gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge besteht, und passt daraufhin die Anzahl der Unterschriftsfelder an. Danach erfassen Sie die Identitätsdaten beider Elternteile, des Kindes und der Begleit- oder Betreuungsperson, jeweils mit Pass- oder ID-Nummer, damit die Angaben an der Grenze abgeglichen werden können. Im nächsten Schritt bestimmen Sie den Umfang: Reine Reisebegleitung, laufende Betreuung im Alltag oder beides, jeweils mit oder ohne medizinische Notfallvertretung. Anschliessend tragen Sie Reisezeitraum, Zielland und Dauer der Betreuung ein, sodass die Vollmacht zeitlich begrenzt bleibt. Zum Schluss ergänzen Sie die Notfallkontakte der Eltern sowie Hinweise zu Allergien oder Medikation des Kindes. Das fertige Dokument laden Sie sofort als PDF und Word herunter, unterschreiben es von Hand und lassen die Unterschrift bei Bedarf bei der Einwohnerkontrolle beglaubigen. Für ein einzelnes, eng umrissenes Geschäft bietet sich stattdessen die Spezialvollmacht für ein einzelnes Geschäft an.

6

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der teuerste Fehler ist die fehlende Unterschrift des zweiten Elternteils bei gemeinsamer Sorge. Viele Eltern gehen davon aus, die Unterschrift eines Elternteils genüge, doch bei gemeinsamer elterlicher Sorge erwartet die Grenzkontrolle die Zustimmung beider, und ohne sie kann die Ausreise scheitern. Ebenso häufig wird der Umfang zu vage gefasst: Eine Formulierung wie "Betreuung des Kindes" ohne Hinweis auf die medizinische Notfallvertretung lässt das Spital im Ernstfall im Unklaren, ob die Begleitperson einwilligen darf. Unterschätzt wird auch die Beglaubigung: Wer eine einfache Vollmacht mitführt, obwohl das Zielland eine beglaubigte verlangt, steht trotz korrektem Inhalt mit einem ungültigen Papier da.

Weiter wird oft vergessen, dem Dokument Kopien der Ausweise und der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen, obwohl gerade diese Beilagen den Identitätsabgleich an der Grenze erst ermöglichen. Eine zweisprachige Fassung fehlt regelmässig, dabei verlangen viele Staaten ausserhalb des deutschsprachigen Raums eine Übersetzung in Englisch oder die Landessprache. Schliesslich versäumen es Eltern, ein Ablaufdatum zu setzen: Eine unbefristete Betreuungsvollmacht ist nicht nur unnötig weit, sondern erschwert auch den Nachweis, dass sie sich auf die konkrete Reise bezieht.

7

Häufige Fragen

Ist diese Vollmacht rechtsgültig und ohne Anwalt verwendbar?

Ja. Eine Betreuungs- und Reisevollmacht für ein Kind unterliegt nach Schweizer Recht keiner besonderen Form; die einfache Schriftlichkeit mit Datum und der handschriftlichen Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern genügt nach den Art. 32 ff. OR. Die Vorlage ist juristisch auf das ZGB und das OR abgestimmt und enthält die Felder, die Grenzkontrolle und Spital tatsächlich erwarten. Sie können sie ohne Anwalt erstellen und unterschreiben. Nötig wird eine Beglaubigung nur, wenn das Zielland sie ausdrücklich verlangt; in diesem Fall lassen Sie die Unterschrift bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde bestätigen.

Brauche ich die Zustimmung beider Elternteile?

Das hängt von der Sorgerechtssituation ab. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sollten grundsätzlich beide Elternteile unterzeichnen, weil sie nach Art. 296 ff. ZGB gemeinsam entscheiden und die Grenzkontrolle die Zustimmung des zu Hause gebliebenen Elternteils erwartet. Bei alleiniger Sorge genügt Ihre Unterschrift, doch kann eine Sorgerechtsbestätigung der KESB verlangt werden, die das alleinige Sorgerecht belegt. Verweigert ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil die Unterschrift grundlos, kann die Kindesschutzbehörde die Gründe prüfen. Klären Sie im Zweifel früh, welche Konstellation auf Sie zutrifft.

Deckt die Vollmacht medizinische Notfälle ab?

Ja, sofern Sie die medizinische Notfallklausel aktivieren. Die Vorlage ermächtigt die Begleitperson, im Namen der Eltern in dringende ärztliche Massnahmen einzuwilligen, wenn Sie selbst nicht rechtzeitig erreichbar sind. Sie sollten dort die Telefonnummern hinterlegen, unter denen Sie erreichbar sind, sowie Hinweise auf Allergien, Dauermedikation oder Vorerkrankungen des Kindes. Diese Klausel ist gerade bei Auslandreisen und längerer Fremdbetreuung der entscheidende Mehrwert gegenüber einer blossen Einverständniserklärung, weil das Spital ohne sie auf die Erreichbarkeit der Eltern angewiesen ist.

In welchem Format erhalte ich das Dokument?

Sie laden die fertige Vollmacht sofort als PDF und Word herunter. Das PDF eignet sich zum direkten Ausdrucken und Unterschreiben, die Word-Datei für individuelle Anpassungen, etwa wenn Sie eine zusätzliche Klausel ergänzen oder eine zweisprachige Fassung erstellen möchten. Für Reisen ausserhalb des deutschsprachigen Raums empfiehlt sich eine zweite Ausfertigung in Englisch oder der Sprache des Ziellands, die Sie auf Basis der Word-Datei leicht erstellen.

Wie lange im Voraus sollte ich die Vollmacht erstellen?

Erstellen Sie das Dokument mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abreise. Diese Frist gibt Ihnen Zeit, beide Unterschriften einzuholen, was bei getrennt lebenden Eltern dauern kann, und bei Bedarf die Unterschrift bei der Einwohnerkontrolle beglaubigen zu lassen. Klären Sie in derselben Frist beim Konsulat des Ziellands ab, ob eine Beglaubigung oder Übersetzung verlangt wird. Wer erst am Reisetag merkt, dass eine beglaubigte Fassung nötig gewesen wäre, riskiert die Rückweisung an der Grenze.

Muss die Begleitperson das Original mitführen?

Ja, die Begleitperson sollte stets das unterschriebene Original sowie Kopien der Ausweise beider Elternteile und des Kindes mit sich tragen. Die Kantonspolizei prüft an der Grenze die Identität anhand dieser Dokumente, und eine blosse Fotokopie der Vollmacht kann zurückgewiesen werden. Legen Sie zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei, besonders wenn Kind und Begleitperson unterschiedliche Nachnamen tragen. Für die gesamte Reisedauer gehören diese Unterlagen ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer.

Kann ich die Vollmacht nachträglich widerrufen?

Ja. Eine erteilte Vollmacht können Sie nach Art. 34 OR grundsätzlich jederzeit widerrufen. Informieren Sie dazu sowohl die bevollmächtigte Begleitperson als auch betroffene Dritte, etwa die Fluggesellschaft oder das Spital, damit der Widerruf auch im Aussenverhältnis wirkt. Praktisch sinnvoll ist es, die Vollmacht ohnehin von vornherein zeitlich auf den Reisezeitraum zu begrenzen, sodass sie nach der Rückkehr automatisch endet und ein gesonderter Widerruf gar nicht nötig wird.

Wichtige Punkte zum Merken

ZWECK

Mehr als Reiseerlaubnis: Betreuung plus Notfall

Diese Vollmacht ist nicht nur ein Ja zur Ausreise, sondern ermächtigt eine Vertrauensperson, Ihr minderjähriges Kind während eines begrenzten Zeitraums zu betreuen und im medizinischen Notfall zu handeln. Sie verschafft kein Sorgerecht, hilft aber in typischen Situationen wie Sorgerechtskontrolle am Flughafen oder bei einer dringenden Behandlung im Spital, weil die Begleitperson ihre Vertretungsbefugnis schriftlich belegen kann.

RECHTSRAHMEN

Elterliche Sorge bleibt bei den Eltern

Rechtsgrundlage ist die elterliche Sorge nach Art. 296 ff. ZGB; übertragen wird nur ein klar umschriebener Teil der Entscheidungsbefugnis. Nach Stellvertretungsrecht (Art. 32 ff. OR) wirkt die Vollmacht nach aussen nur so weit, wie sie formuliert ist, und kann nach Art. 34 OR jederzeit widerrufen werden. Umfang, Dauer und Grenzen sollten deshalb präzise festgehalten werden.

FORMALITÄTEN

Unterschriften und Beglaubigung können entscheidend sein

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sollten im Regelfall beide Elternteile unterschreiben, weil Grenzbehörden oft die Zustimmung des zu Hause gebliebenen Elternteils erwarten. Bei alleiniger Sorge kann eine Unterschrift genügen, doch kann eine Sorgerechtsbestätigung der KESB als Nachweis verlangt werden. Gesetzlich reicht einfache Schriftlichkeit, aber wenn das Zielland eine beglaubigte Unterschrift verlangt, muss diese bei Einwohnerkontrolle oder Notar erfolgen.

4.8/5

25 verifizierte Bewertungen · 50 000+ Downloads

Reisevollmacht Kind Schweiz: Vorlage nach ZGB erstellen
  • Sofortzugriff auf das Dokument
  • PDF- und Word-Download
  • Konform mit der Schweizer Gesetzgebung 2026
  • Von Juristen geprüft
Vorlage ausfüllen
Sichere Zahlung · Kein Abo
Aktualisiert am 2. Juni 2026

Ça pourrait vous intéresser

Mahnung Vorlage Schweiz
Patientenverfügung Vorlage Schweiz