Ist diese Vollmacht rechtsgültig und ohne Anwalt verwendbar?
Ja. Eine Betreuungs- und Reisevollmacht für ein Kind unterliegt nach Schweizer Recht keiner besonderen Form; die einfache Schriftlichkeit mit Datum und der handschriftlichen Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern genügt nach den Art. 32 ff. OR. Die Vorlage ist juristisch auf das ZGB und das OR abgestimmt und enthält die Felder, die Grenzkontrolle und Spital tatsächlich erwarten. Sie können sie ohne Anwalt erstellen und unterschreiben. Nötig wird eine Beglaubigung nur, wenn das Zielland sie ausdrücklich verlangt; in diesem Fall lassen Sie die Unterschrift bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde bestätigen.
Brauche ich die Zustimmung beider Elternteile?
Das hängt von der Sorgerechtssituation ab. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sollten grundsätzlich beide Elternteile unterzeichnen, weil sie nach Art. 296 ff. ZGB gemeinsam entscheiden und die Grenzkontrolle die Zustimmung des zu Hause gebliebenen Elternteils erwartet. Bei alleiniger Sorge genügt Ihre Unterschrift, doch kann eine Sorgerechtsbestätigung der KESB verlangt werden, die das alleinige Sorgerecht belegt. Verweigert ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil die Unterschrift grundlos, kann die Kindesschutzbehörde die Gründe prüfen. Klären Sie im Zweifel früh, welche Konstellation auf Sie zutrifft.
Deckt die Vollmacht medizinische Notfälle ab?
Ja, sofern Sie die medizinische Notfallklausel aktivieren. Die Vorlage ermächtigt die Begleitperson, im Namen der Eltern in dringende ärztliche Massnahmen einzuwilligen, wenn Sie selbst nicht rechtzeitig erreichbar sind. Sie sollten dort die Telefonnummern hinterlegen, unter denen Sie erreichbar sind, sowie Hinweise auf Allergien, Dauermedikation oder Vorerkrankungen des Kindes. Diese Klausel ist gerade bei Auslandreisen und längerer Fremdbetreuung der entscheidende Mehrwert gegenüber einer blossen Einverständniserklärung, weil das Spital ohne sie auf die Erreichbarkeit der Eltern angewiesen ist.
In welchem Format erhalte ich das Dokument?
Sie laden die fertige Vollmacht sofort als PDF und Word herunter. Das PDF eignet sich zum direkten Ausdrucken und Unterschreiben, die Word-Datei für individuelle Anpassungen, etwa wenn Sie eine zusätzliche Klausel ergänzen oder eine zweisprachige Fassung erstellen möchten. Für Reisen ausserhalb des deutschsprachigen Raums empfiehlt sich eine zweite Ausfertigung in Englisch oder der Sprache des Ziellands, die Sie auf Basis der Word-Datei leicht erstellen.
Wie lange im Voraus sollte ich die Vollmacht erstellen?
Erstellen Sie das Dokument mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abreise. Diese Frist gibt Ihnen Zeit, beide Unterschriften einzuholen, was bei getrennt lebenden Eltern dauern kann, und bei Bedarf die Unterschrift bei der Einwohnerkontrolle beglaubigen zu lassen. Klären Sie in derselben Frist beim Konsulat des Ziellands ab, ob eine Beglaubigung oder Übersetzung verlangt wird. Wer erst am Reisetag merkt, dass eine beglaubigte Fassung nötig gewesen wäre, riskiert die Rückweisung an der Grenze.
Muss die Begleitperson das Original mitführen?
Ja, die Begleitperson sollte stets das unterschriebene Original sowie Kopien der Ausweise beider Elternteile und des Kindes mit sich tragen. Die Kantonspolizei prüft an der Grenze die Identität anhand dieser Dokumente, und eine blosse Fotokopie der Vollmacht kann zurückgewiesen werden. Legen Sie zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei, besonders wenn Kind und Begleitperson unterschiedliche Nachnamen tragen. Für die gesamte Reisedauer gehören diese Unterlagen ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer.
Kann ich die Vollmacht nachträglich widerrufen?
Ja. Eine erteilte Vollmacht können Sie nach Art. 34 OR grundsätzlich jederzeit widerrufen. Informieren Sie dazu sowohl die bevollmächtigte Begleitperson als auch betroffene Dritte, etwa die Fluggesellschaft oder das Spital, damit der Widerruf auch im Aussenverhältnis wirkt. Praktisch sinnvoll ist es, die Vollmacht ohnehin von vornherein zeitlich auf den Reisezeitraum zu begrenzen, sodass sie nach der Rückkehr automatisch endet und ein gesonderter Widerruf gar nicht nötig wird.