Mein Dokument erstellen
Anmelden

Land auswählen

FranceBelgiqueEspañaUnited StatesUnited KingdomMarocDeutschlandItaliaSchweiz
Unternehmensgründung

GmbH-Gründung Checkliste nach GmbHG | Word & PDF

Rechtssichere Checkliste zur GmbH-Gründung nach §§ 2, 5, 7 GmbHG: notarielle Beurkundung, Einzahlung und Eintragung Schritt für Schritt erklärt. Als Word und PDF.
4.8/511 Bewertungen50 000+ DownloadsSofortiger Download
Teilen

Eine GmbH-Gründung scheitert selten am guten Willen, sondern an einem vergessenen Formblatt oder einer Frist, die niemand auf dem Schirm hatte. Diese Checkliste GmbH-Gründung führt Sie als Gründer chronologisch durch jeden Schritt, von der ersten Firmennamensprüfung über den Notartermin bis zur Eintragung ins Handelsregister und der Anmeldung beim Finanzamt. Sie ist als praktischer Begleiter konzipiert, der die formellen Anforderungen des deutschen Gesellschaftsrechts in eine abarbeitbare Reihenfolge bringt und Ihnen sagt, welches Dokument wann gebraucht wird.

Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufsetzt, jongliert mit Notar, Bank, Amtsgericht, Gewerbeamt und Finanzamt gleichzeitig. Eine vollständige Gründungs-Checkliste sorgt dafür, dass kein Glied dieser Kette reißt und Sie die GmbH zügig handlungsfähig bekommen.

Konform

Gesetzgebung 2026

50.000+ Kunden

vertrauen uns

Erschwinglich

Ab 4,90 € / Dokument

Sichere Zahlung

Sofortiger Download

GmbH-Gründung Checkliste nach GmbHG | Word & PDF

Sichere Zahlung · Kein Abo

Vorlage ausfüllen

Was ist eine Checkliste für die GmbH-Gründung?

Eine Checkliste für die GmbH-Gründung ist ein strukturiertes Arbeitsdokument, das sämtliche Schritte, Unterlagen und Fristen des Gründungsprozesses in der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge auflistet. Sie ersetzt keinen Gesellschaftsvertrag und keine notarielle Beurkundung, sondern dient als übergeordnete Steuerungsebene: Sie zeigt, welcher Beleg vor dem Notartermin bereitliegen muss, ab wann die Gesellschaft als GmbH in Gründung (i.G.) firmiert und welche Behördengänge nach der Handelsregistereintragung noch ausstehen.

Verwechseln Sie die Checkliste nicht mit dem Musterprotokoll. Das Musterprotokoll ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular für die vereinfachte Gründung bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, das Satzung, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Dokument bündelt. Die Checkliste hingegen begleitet jede Gründungsform, ob vereinfacht über das Musterprotokoll oder über einen individuell ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag für die GmbH. Sie ist das organisatorische Rückgrat, der Gesellschaftsvertrag der rechtliche Kern. Beides greift ineinander, und genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Verzögerungen, wenn ein Beleg fehlt oder eine Reihenfolge durcheinandergerät.

1

Rechtlicher Rahmen

Die GmbH-Gründung folgt einem dichten Geflecht aus Form- und Kapitalvorschriften, die im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt sind. Den Ausgangspunkt bildet § 5 Abs. 1 GmbHG: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, aufgeteilt in Geschäftsanteile, deren Nennbeträge auf volle Euro lauten müssen. Bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann, schreibt § 7 Abs. 2 GmbHG vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt sein muss. Der Einzahlungsnachweis ist zwingende Voraussetzung der Eintragung, und das Registergericht trägt die Gesellschaft ohne diesen Beleg nicht ein.

Der Gesellschaftsvertrag bedarf nach § 2 GmbHG der notariellen Beurkundung. Ohne diese Beurkundung ist die Gründung schlicht unwirksam. Der Notar erstellt zugleich die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG, prüft die Identität der Gründer und reicht die in § 8 GmbHG abschließend aufgezählten Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein. Seit dem 1. August 2022 erlaubt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) die vollständige Online-Gründung einer Bargründung per Videokonferenz über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer, ergänzt durch das DiREG. Sachgründungen bleiben von diesem Online-Verfahren ausgeschlossen und erfordern weiterhin die klassische Präsenzbeurkundung. Parallel zur Handelsregistereintragung sind die wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Den verbindlichen Gesetzestext finden Sie im amtlichen Volltext des GmbH-Gesetzes auf gesetze-im-internet.de, der die hier zitierten Paragraphen im Wortlaut enthält. Wer diese Vorschriften der Reihe nach abhakt, vermeidet die formellen Fehler, die eine Gründung um Wochen zurückwerfen.

2

Wann brauchen Sie diese Checkliste?

Den größten Nutzen entfaltet die Checkliste, wenn Sie eine GmbH erstmals gründen und den Behördenparcours noch nicht aus eigener Erfahrung kennen. Gerade die Reihenfolge ist tückisch: Das Geschäftskonto lässt sich erst nach dem Notartermin eröffnen, das Stammkapital muss vor der Anmeldung eingezahlt sein, die Gewerbeanmeldung folgt erst nach der Eintragung. Wer diese Abhängigkeiten nicht kennt, verliert Tage in Warteschleifen.

Ebenso wertvoll ist die Liste bei einer Mehrpersonengründung, bei der mehrere Gesellschafter Termine, Vollmachten und Einlagen koordinieren müssen. Sobald ein Gründer im Ausland sitzt oder verhindert ist, stellt sich die Frage nach Bevollmächtigung oder Online-Beurkundung, und die Checkliste hält diese Weggabelung fest. Auch die Umwandlung einer UG in eine GmbH profitiert von einer strukturierten Übersicht, da hier zusätzliche kapitalrechtliche Schritte hinzukommen; wer ohnehin mit der Mini-GmbH startet, sollte den UG-Gesellschaftsvertrag für mehrere Gesellschafter bereits im Hinblick auf die spätere Umwandlung gestalten. Ein häufig unterschätzter Anwendungsfall ist die Sachgründung, bei der Einlagen nicht in Geld, sondern in Sachwerten erbracht werden. Hier verlangt das Gesetz einen Sachgründungsbericht, und das Online-Verfahren scheidet aus. Wer eine Sachgründung plant, muss diesen Sonderweg von Anfang an einkalkulieren, sonst platzt der online gebuchte Notartermin.

3

Welche Schritte und Dokumente die Checkliste abdeckt

In dieser Kategorie tolerieren wir eine Liste, weil die Gründung tatsächlich aus klar abgrenzbaren, aufeinanderfolgenden Schritten besteht. Jeder Punkt steht für eine eigene formelle Hürde mit eigenem Beleg.

  • Die Firmennamensprüfung klärt vorab, ob der gewünschte Name zulässig und nicht irreführend ist. Die IHK gibt hierzu eine unverbindliche Einschätzung ab, und das Handelsregisterportal zeigt bereits vergebene Firmen. Ein abgelehnter Name nach dem Notartermin kostet eine komplette Neubeurkundung.
  • Der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll legt Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile fest. Bei komplexen Beteiligungsverhältnissen lohnt ein individueller Vertrag statt des starren Musterprotokolls, der spätere Konflikte durch Vinkulierungs- und Abfindungsklauseln entschärft.
  • Die notarielle Beurkundung ist der rechtliche Dreh- und Angelpunkt. Hier verlesen und unterzeichnen alle Gesellschafter den Vertrag, der Notar bestellt den Geschäftsführer und erstellt die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG.
  • Die Einzahlung des Stammkapitals auf das frisch eröffnete Geschäftskonto muss vor der Anmeldung erfolgen, mindestens 12.500 Euro bei der Bargründung. Der Kontoauszug dient als Einzahlungsnachweis gegenüber dem Registergericht.
  • Die Handelsregisteranmeldung übermittelt der Notar mit den Unterlagen nach § 8 GmbHG an das Amtsgericht. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person, vorher firmiert sie als i.G.
  • Die Folgeanmeldungen umfassen Transparenzregister, Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Ergänzend regelt ein sauberer Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nach § 611 BGB das Verhältnis zwischen GmbH und Leitung.
4

Regionale Besonderheiten bei der Eintragung

Das GmbH-Gesetz gilt bundesweit einheitlich, doch die praktische Abwicklung unterscheidet sich von Region zu Region spürbar, weil die Amtsgerichte als Registergerichte unterschiedlich schnell arbeiten und unterschiedliche Anforderungen an die Einreichung stellen.

In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral für sämtliche Handelsregistersachen der Hauptstadt zuständig, was bei hohem Gründungsaufkommen zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Gründer sollten hier mit mehreren Wochen bis zur Eintragung rechnen und Belege besonders sorgfältig vorbereiten, weil Nachforderungen den Prozess zusätzlich strecken.

In Bayern und Baden-Württemberg sind die Registergerichte traditionell gut digitalisiert, und die elektronische Einreichung über den Notar läuft meist reibungslos. Die örtlichen IHKs in München und Stuttgart bieten zudem strukturierte Vorprüfungen der Firma an, was Ablehnungen nach der Beurkundung reduziert.

In Nordrhein-Westfalen verteilt sich die Zuständigkeit auf mehrere Amtsgerichte, etwa in Köln, Düsseldorf und Essen. Die Gewerbeämter erheben kommunal unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung, und die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Stadt. Prüfen Sie vorab, welches Amtsgericht für Ihren Satzungssitz zuständig ist, denn der Sitz im Gesellschaftsvertrag bestimmt das Registergericht, nicht der Wohnort der Gesellschafter. Wer den Sitz später verlegt, braucht eine weitere Satzungsänderung mit erneuter notarieller Beurkundung.

5

So füllen Sie diese Checkliste aus

Sie beginnen mit den Eckdaten Ihrer geplanten Gesellschaft, also Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand, und die Vorlage ordnet diese Angaben den passenden Gründungsschritten zu. Anschließend wählen Sie die Gründungsform, ob vereinfachte Gründung über das Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag, und die Checkliste blendet die jeweils einschlägigen Dokumente und Fristen ein. Für eine Bargründung führt sie Sie zur Online-Option nach dem DiRUG, für eine Sachgründung weist sie auf den erforderlichen Sachgründungsbericht und die Präsenzbeurkundung hin.

Danach hakt die Checkliste die behördlichen Stationen in der richtigen Reihenfolge ab, vom Notartermin über die Kapitaleinzahlung bis zur Handelsregisteranmeldung. Jeder Schritt verweist auf das zugehörige Dokument, sodass Sie nichts doppelt anlegen. Zum Abschluss erhalten Sie eine Übersicht der Folgepflichten bei Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister. Das Ergebnis exportieren Sie als Word- und PDF-Datei, um es mit Mitgründern zu teilen oder dem Notar vorab zuzusenden. Wenn Sie parallel die Innenverhältnisse regeln möchten, ergänzt eine Gesellschaftervereinbarung für die GmbH die Checkliste um Vesting- und Drag-Along-Regelungen.

6

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge bei Konto und Kapital. Viele Gründer versuchen, das Geschäftskonto vor dem Notartermin zu eröffnen, doch die Banken verlangen die beurkundete Satzung, und ohne eingezahltes Stammkapital weist das Amtsgericht die Anmeldung zurück. Ebenso häufig wird die Firmennamensprüfung übersprungen, mit der Folge, dass das Registergericht einen irreführenden oder bereits vergebenen Namen beanstandet und die komplette Beurkundung wiederholt werden muss. Ein weiterer Klassiker ist der zu vage formulierte Unternehmensgegenstand, den das Gericht als zu unbestimmt zurückweist, weil eine bloße Angabe wie Handel mit Waren aller Art nicht ausreicht.

In der Praxis unterschätzen Gründer regelmäßig die Folgepflichten nach der Eintragung. Die Meldung an das Transparenzregister, die Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt geraten in Vergessenheit, sobald die GmbH im Register steht, obwohl ohne diese Schritte kein operatives Geschäft möglich ist. Die Transparenzregistermeldung ist gesetzlich verpflichtend und wird bei Versäumnis mit Bußgeldern geahndet. Schließlich übersehen Sachgründer oft, dass das Online-Verfahren für sie ausgeschlossen ist, und buchen einen Videotermin, der dann nicht durchführbar ist. Auch eine spätere Satzungsänderung der GmbH erfordert wieder eine notarielle Beurkundung, was man bei der ersten Gestaltung bereits mitdenken sollte.

Wichtige Punkte zum Merken

KAPITAL

Ohne 12.500 Euro keine Eintragung

Das GmbHG setzt klare Hürden: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Für die Eintragung ins Handelsregister müssen mindestens 12.500 Euro tatsächlich eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Entscheidend ist der Einzahlungsnachweis: Fehlt der Beleg, bleibt das Registergericht bei Rot und die GmbH wird nicht eingetragen.

FORM

Notar macht die Gründung wirksam

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG). Ohne Beurkundung ist die Gründung unwirksam, unabhängig davon, wie gut alles vorbereitet ist. Der Notar prüft Identitäten, erstellt die Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) und reicht die für das Registerverfahren nötigen Unterlagen beim Amtsgericht ein (§ 8 GmbHG). Damit steht und fällt der Zeitplan.

ABLAUF

Checkliste steuert, ersetzt aber nichts

Die Checkliste ist die organisatorische Steuerung: Sie ordnet Schritte, Unterlagen und Reihenfolge von Namensprüfung bis Finanzamt. Sie ist kein Gesellschaftsvertrag und kein Musterprotokoll. Das Musterprotokoll ist nur für die vereinfachte Gründung (bis zu drei Gesellschafter, ein Geschäftsführer) gedacht; die Checkliste begleitet jede Variante. Typischer Stolperstein: Ein fehlendes Formular oder eine vertauschte Reihenfolge verzögert alles.

Häufig gestellte Fragen

Die Checkliste selbst ist ein Organisations- und Vorbereitungsdokument, kein rechtsverbindlicher Vertrag. Rechtliche Wirkung entfalten erst die Dokumente, auf die sie verweist, allen voran der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag nach § 2 GmbHG. Die Checkliste stellt sicher, dass Sie sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Schritte vollständig und in der richtigen Reihenfolge durchlaufen, sodass die anschließende Beurkundung und Eintragung reibungslos gelingt. Sie ersetzt also weder Notar noch Registergericht, sondern sorgt dafür, dass Sie diesen Stellen vollständige und korrekte Unterlagen vorlegen und keinen formellen Schritt auslassen.

Vom Notartermin bis zur Eintragung ins Handelsregister vergehen in der Regel drei bis sechs Wochen, abhängig von der Auslastung des zuständigen Amtsgerichts und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Voraussetzung der Eintragung ist nach § 7 Abs. 2 GmbHG der Nachweis, dass mindestens 12.500 Euro des Stammkapitals eingezahlt sind. Bei einer Online-Bargründung nach dem DiRUG lässt sich der Notartermin schneller finden, weil keine Anreise nötig ist. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende Belege oder einen vom Gericht beanstandeten Firmennamen, was die Checkliste durch die vorgelagerte Namensprüfung vermeidet.

Sie erhalten die ausgefüllte Checkliste sowohl als Word-Datei als auch als PDF. Das Word-Format eignet sich, wenn Sie einzelne Punkte an Ihre konkrete Gründungssituation anpassen oder mit Mitgründern gemeinsam bearbeiten möchten. Das PDF eignet sich für die saubere Weitergabe an Notar, Bank oder Steuerberater, weil das Layout dort unverändert bleibt. Beide Formate stehen sofort nach der Erstellung zum Download bereit, sodass Sie ohne Wartezeit mit der Abarbeitung beginnen können.

Notarpflichtig sind die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG und die Handelsregisteranmeldung, die der Notar nach § 8 GmbHG an das Amtsgericht übermittelt. Die übrigen Schritte erledigen Sie selbst: die Firmennamensprüfung bei der IHK, die Kontoeröffnung und Kapitaleinzahlung bei der Bank sowie die Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung bei Gewerbeamt und Finanzamt. Seit dem 1. August 2022 lässt sich die Beurkundung bei einer Bargründung auch per Videokonferenz durchführen, sodass der persönliche Gang zum Notariat entfällt. Bei einer Sachgründung bleibt es allerdings bei der klassischen Präsenzbeurkundung.

Eine Bargründung können Sie seit dem DiRUG vollständig online abwickeln. Die notarielle Beurkundung erfolgt in einer Echtzeit-Videokonferenz über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer, und der Notar reicht die Anmeldung anschließend digital beim Handelsregister ein. Sie benötigen dafür einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder Reisepass für das Identifizierungsverfahren sowie einen Computer mit Kamera. Ausgeschlossen vom Online-Verfahren sind Sachgründungen, bei denen Einlagen in Form von Sachwerten erbracht werden. Diese erfordern weiterhin die persönliche Anwesenheit beim Notar und einen Sachgründungsbericht.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, die bereits mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden kann, während die GmbH die vollen 25.000 Euro nach § 5 GmbHG verlangt. Beide erfordern eine notarielle Beurkundung und eine Eintragung ins Handelsregister, sodass die Schritte der Checkliste weitgehend identisch sind. Der wesentliche Unterschied liegt in der gesetzlichen Rücklagenpflicht der UG: Sie muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses zurücklegen, bis das Kapital den GmbH-Wert erreicht und eine Umwandlung möglich wird. Wer geringes Startkapital hat, beginnt häufig als UG und wandelt später um.

Zum Notartermin gehören der Entwurf des Gesellschaftsvertrags oder das Musterprotokoll, die Personalausweise oder Reisepässe aller Gesellschafter sowie die Eckdaten zu Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand. Bei einer Vertretung benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Der Notar erstellt vor Ort die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG und bestellt den Geschäftsführer. Bei einer Sachgründung kommt der Sachgründungsbericht hinzu. Die genaue Zusammenstellung hängt von Ihrer Gründungsform ab, weshalb die Checkliste die erforderlichen Unterlagen passend zu Ihrer Konstellation auflistet und Sie so verhindern, dass der Termin wegen fehlender Belege verschoben werden muss.

4.8/5

11 verifizierte Bewertungen · 50 000+ Downloads

GmbH-Gründung Checkliste nach GmbHG | Word & PDF
  • Sofortzugriff auf das Dokument
  • PDF- und Word-Download
  • Konform mit der Gesetzgebung 2026
  • Von Juristen geprüft
Vorlage ausfüllen
Sichere Zahlung · Kein Abo
Aktualisiert am 6. Juni 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Musterprotokoll GmbH & UG
Gesellschaftsvertrag GmbH Muster