Das GmbH-Gesetz gilt bundesweit einheitlich, doch die praktische Abwicklung unterscheidet sich von Region zu Region spürbar, weil die Amtsgerichte als Registergerichte unterschiedlich schnell arbeiten und unterschiedliche Anforderungen an die Einreichung stellen.
In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral für sämtliche Handelsregistersachen der Hauptstadt zuständig, was bei hohem Gründungsaufkommen zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Gründer sollten hier mit mehreren Wochen bis zur Eintragung rechnen und Belege besonders sorgfältig vorbereiten, weil Nachforderungen den Prozess zusätzlich strecken.
In Bayern und Baden-Württemberg sind die Registergerichte traditionell gut digitalisiert, und die elektronische Einreichung über den Notar läuft meist reibungslos. Die örtlichen IHKs in München und Stuttgart bieten zudem strukturierte Vorprüfungen der Firma an, was Ablehnungen nach der Beurkundung reduziert.
In Nordrhein-Westfalen verteilt sich die Zuständigkeit auf mehrere Amtsgerichte, etwa in Köln, Düsseldorf und Essen. Die Gewerbeämter erheben kommunal unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung, und die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Stadt. Prüfen Sie vorab, welches Amtsgericht für Ihren Satzungssitz zuständig ist, denn der Sitz im Gesellschaftsvertrag bestimmt das Registergericht, nicht der Wohnort der Gesellschafter. Wer den Sitz später verlegt, braucht eine weitere Satzungsänderung mit erneuter notarieller Beurkundung.