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Unternehmensgründung

Gesellschaftsvertrag GmbH Muster | Vorlage Word & PDF

Mustersatzung GmbH mit Vinkulierung, Vorkaufsrecht und Abfindungsklausel. Geht weit über das Musterprotokoll hinaus, in 5 Minuten erstellt, GmbHG-konform.
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Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, häufig auch Satzung genannt, ist das Gründungsdokument jeder Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland. Er regelt verbindlich, wer Gesellschafter ist, wie hoch das Stammkapital ausfällt, wer die Geschäfte führt, wie Beschlüsse zustande kommen und unter welchen Bedingungen Anteile übertragen werden können. Eine individuell formulierte Mustersatzung geht weit über das gesetzliche Musterprotokoll hinaus: Sie ist die richtige Wahl, sobald mehr als drei Gesellschafter beteiligt sind, Sacheinlagen geleistet werden, Vinkulierungsklauseln, Vorkaufsrechte oder Beiratsstrukturen gewünscht sind. Diese Vorlage richtet sich an Gründer, Steuerberater und Notariate, die eine vollständige, GmbHG-konforme Satzung benötigen, ohne jeden Paragrafen von Grund auf neu formulieren zu müssen.

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Gesellschaftsvertrag GmbH Muster | Vorlage Word & PDF

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Was ist ein Gesellschaftsvertrag einer GmbH?

Der Gesellschaftsvertrag GmbH ist nach § 2 Abs. 1 GmbHG die notariell beurkundete Vereinbarung, mit der eine oder mehrere Personen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichten. Ohne ihn entsteht keine GmbH, sondern allenfalls eine Vor-GmbH oder eine Vorgründungsgesellschaft, deren Gesellschafter nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich und solidarisch haften, solange die Eintragung im Handelsregister nicht erfolgt ist. Der Vertrag wird beim Notar verlesen, von allen Gesellschaftern unterzeichnet und bildet anschließend die Grundlage für die Anmeldung beim Registergericht.

In der Praxis muss zwischen drei Dokumenten unterschieden werden, die häufig verwechselt werden. Das Musterprotokoll nach Anlage 1 zum GmbHG ist ein staatlich vorformulierter Mini-Vertrag, der nur bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer einsetzbar ist und keine Abweichungen vom Gesetz erlaubt. Die individuelle Satzung, also unsere Vorlage, ist ein vollständiger Gesellschaftsvertrag mit ausgestalteten Klauseln zu Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, Anteilsübertragung, Wettbewerbsverbot und Liquidation. Die UG-Satzung schließlich ist eine reduzierte Variante für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG, bei der ein Mindeststammkapital von einem Euro genügt, Sacheinlagen jedoch ausgeschlossen sind und eine gesetzliche Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses gebildet werden muss. Wer eine GmbH mit Stammkapital von 25.000 EUR oder mehr, individuellen Regelungen und mehreren Gesellschaftern gründen möchte, kommt am ausformulierten Gesellschaftsvertrag aus unserem Vorlagenkatalog für die Unternehmensgründung nicht vorbei.

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Rechtlicher Rahmen

Maßgeblich ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20. April 1892, zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323). Der vollständige amtliche Text ist über das GmbHG-Portal des Bundesministeriums der Justiz auf gesetze-im-internet.de zugänglich und sollte beim Aufsetzen jeder Satzung zur Hand sein. Die zentralen Vorschriften für die Gründung finden sich in den §§ 1 bis 12 GmbHG; Form und Pflichtinhalt regelt § 3 GmbHG, der Mindestinhalt umfasst Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals und Nennbeträge der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters. Fehlt eine dieser Angaben, lehnt das Registergericht die Eintragung nach § 9c GmbHG ab.

Die Form ist zwingend notariell. Nach § 2 Abs. 1 GmbHG bedarf der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung und ist von sämtlichen Gesellschaftern persönlich oder durch einen notariell beglaubigt bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Eine privatschriftliche Satzung ist nichtig, ebenso wie spätere Änderungen, die nicht der Form des § 53 Abs. 2 GmbHG entsprechen, also Beurkundung und Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Stammkapital beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 EUR, wobei bei der Anmeldung mindestens die Hälfte, also 12.500 EUR, eingezahlt sein muss. Sacheinlagen erfordern einen Sachgründungsbericht sowie regelmäßig Werthaltigkeitsnachweise.

Das Modernisierungsgesetz für Personengesellschaften (MoPeG) und die fortlaufende Digitalisierung der Handelsregisterprozesse haben die Praxis verändert: Beurkundungen sind seit August 2022 unter engen Voraussetzungen per Videokommunikation möglich, allerdings nur bei reinen Bargründungen einer GmbH oder UG nach den Vorgaben für die professionelle Geschäftsführung im Mittelstand, die unsere Vorlagen ergänzen. Der Notar bleibt in jedem Fall der Garant für die Gesetzmäßigkeit der Satzung; er ist nach § 17 BeurkG verpflichtet, die Beteiligten über die Tragweite einzelner Klauseln zu belehren. Eine selbst zusammengestellte Satzung ohne notarielle Beurkundung hat keinerlei Rechtswirkung und kann auch nicht nachträglich geheilt werden.

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Wann brauchen Sie dieses Dokument?

Der häufigste Anwendungsfall ist die Neugründung einer mehrgliedrigen GmbH, etwa zwischen Geschäftspartnern, Familienmitgliedern oder Investoren, bei der das Musterprotokoll mit seiner starren Vier-Personen-Grenze und seinem Verbot abweichender Regelungen schlicht nicht passt. Sobald vier oder mehr Gesellschafter beteiligt sind, ist die individuelle Satzung gesetzlich vorgeschrieben. Genauso unausweichlich wird sie, wenn Sacheinlagen geleistet werden sollen, denn die Übertragung von Maschinen, Patenten, Kundenlisten oder Geschäftsanteilen anderer Gesellschaften muss präzise im Vertrag bezeichnet und bewertet werden, wie § 5 Abs. 4 GmbHG es verlangt.

Ein zweiter typischer Auslöser ist die Gründung einer Holding- oder Family-Office-Struktur. Hier sollen Geschäftsanteile vinkuliert sein, also nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung übertragen werden, und Vorkaufsrechte, Mitveräußerungspflichten oder Drag-along-Klauseln gelten. Diese Regelungen lassen sich nur in einer ausformulierten Satzung sauber abbilden. Auch Start-ups, die Beteiligungsrunden mit Business Angels oder VC-Fonds planen, brauchen von Beginn an eine Satzung, die spätere Kapitalerhöhungen, Vesting-Mechaniken für Gründer und Sonderrechte für Investoren technisch zulässt; eine spätere Komplettüberarbeitung kostet erfahrungsgemäß mehr als eine sorgfältige Erstfassung.

Schließlich greifen viele Gründer zur individuellen Satzung, wenn sie abweichende Geschäftsführerregelungen wünschen, etwa Einzelvertretungsbefugnis trotz mehrerer Geschäftsführer, Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB oder Zustimmungskataloge für besonders bedeutsame Geschäfte. Ein Sonderfall ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH): Sie verlangt nach §§ 51 ff. AO eine Satzung, deren Zweckbestimmung, Mittelverwendung und Vermögensbindung exakt den Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen. Hier reicht das Musterprotokoll nicht aus, weil die gemeinnützigkeitsrechtlichen Klauseln darin gar nicht vorgesehen sind.

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Klauseln in unserer Vorlage

Die Vorlage ist als vollständige Satzung aufgebaut und deckt alle nach § 3 GmbHG zwingend vorgeschriebenen sowie die in der Praxis bewährten ergänzenden Bestimmungen ab. Jede Klausel ist so formuliert, dass sie der Notar ohne wesentliche Nacharbeit beurkunden kann.

  • Die Firma und der Sitz der Gesellschaft werden nach §§ 4 und 4a GmbHG festgelegt, einschließlich des Pflichtbestandteils "GmbH" oder "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und der Möglichkeit, einen vom Verwaltungssitz abweichenden satzungsmäßigen Inlandssitz zu wählen. Bei gemeinnützigen Gesellschaften ist die Variante "gGmbH" hinterlegt.
  • Der Unternehmensgegenstand wird so präzise gefasst, dass das Registergericht die Eintragung nicht wegen unzureichender Konkretisierung beanstandet. Generalklauseln wie "Handel mit Waren aller Art" werden vermieden, weil sie regelmäßig zu Zwischenverfügungen führen.
  • Die Stammkapital- und Geschäftsanteilsklausel weist jedem Gesellschafter seine Geschäftsanteile mit Nennbeträgen in vollen Euro nach § 5 Abs. 2 GmbHG zu und unterscheidet zwischen Bareinlagen und Sacheinlagen, einschließlich Verweisungen auf den Sachgründungsbericht.
  • Die Geschäftsführungs- und Vertretungsregelung legt Bestellung, Abberufung, Anstellungsbedingungen und Vertretungsmacht fest, mit Optionen für Einzel- oder Gesamtvertretung sowie Befreiung von § 181 BGB. Eine Geschäftsordnung kann angekoppelt werden.
  • Die Klausel zur Gesellschafterversammlung definiert Einberufung, Frist, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse, einschließlich qualifizierter Mehrheiten für Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und Auflösung nach §§ 53, 60 GmbHG. Stimmrechtsverteilung und Stimmrechtsvollmachten sind ausformuliert.
  • Die Verfügungsbeschränkungen für Geschäftsanteile umfassen eine Vinkulierung mit Zustimmungserfordernis, Vorkaufsrechte zugunsten der Mitgesellschafter sowie eine Einziehungsklausel nach § 34 GmbHG für die Fälle des Todes, der Insolvenz oder der Pfändung eines Anteils.
  • Eine Wettbewerbsverbots- und Geheimhaltungsklausel schützt das operative Geschäft, ergänzt durch eine Abfindungsregelung beim Ausscheiden eines Gesellschafters, deren Bewertungsmethode (Buchwert, Verkehrswert, modifiziertes Ertragswertverfahren) wählbar ist.
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Regionale Besonderheiten

Obwohl das GmbHG bundesweit gilt, unterscheiden sich Verfahrensdauer, Notarkosten und Praxis der Registergerichte spürbar zwischen den Bundesländern. Eine Satzung, die in Hamburg innerhalb von zwei Wochen eingetragen wird, kann in Bayern oder Baden-Württemberg drei bis fünf Wochen brauchen, und einzelne Klauseln werden je nach Gericht strenger ausgelegt.

Bayern ist für seine pflichtbewussten Registerrechtspfleger bekannt. Die Amtsgerichte München, Nürnberg und Augsburg lehnen vage Unternehmensgegenstände konsequent ab und verlangen eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung mit Branchenbezug. Auch Vinkulierungsklauseln werden auf Eindeutigkeit geprüft; pauschale Verweise auf "die Zustimmung der Gesellschafter" reichen nicht, sondern es muss klar sein, ob ein einfacher Mehrheitsbeschluss oder Einstimmigkeit gefordert ist. Bei Sachgründungen ist der Nachweis der Werthaltigkeit nach § 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG in der Praxis besonders gründlich zu führen.

Berlin und Brandenburg kennzeichnet eine hohe Gründungsdichte und entsprechend lange Bearbeitungszeiten beim Amtsgericht Charlottenburg, das für ganz Berlin zuständig ist. Hier sind elektronische Anmeldungen über den Notar Standard, und es lohnt sich, die Satzung so zu strukturieren, dass nachträgliche Beanstandungen vermieden werden, etwa indem die Liste der Geschäftsanteile bereits dem § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG entsprechend formatiert ist.

Nordrhein-Westfalen mit seinen Registergerichten in Köln, Düsseldorf und Essen verlangt häufig eine besonders detaillierte Geschäftsführerregelung, insbesondere bei mehreren Geschäftsführern mit unterschiedlicher Vertretungsbefugnis. Befreiungen vom Selbstkontrahierungsverbot werden nur eingetragen, wenn sie ausdrücklich in der Satzung verankert sind, nicht erst im Anstellungsvertrag.

Hamburg und Bremen wickeln Bargründungen erfahrungsgemäß zügig ab; die Schwierigkeit liegt eher bei Sacheinlagen mit internationalem Bezug, etwa der Einbringung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, wo die Werthaltigkeit oft durch ein Sachverständigengutachten belegt werden muss. Wer hier gründet, sollte den Pool an formalen Vorlagen für den Geschäftsalltag ergänzend nutzen, weil Hafenstadt-typische Konstellationen (Reedereigesellschaften, Handelsstrukturen) zusätzliche Vollmachten und Bescheinigungen verlangen.

Sachsen und die ostdeutschen Länder pflegen eine pragmatische Praxis, fordern aber bei der gGmbH-Gründung eine besonders saubere Abstimmung der Satzung mit dem örtlichen Finanzamt vor der Beurkundung, da nachträgliche Anpassungen erneute Notarkosten und einen weiteren Eintragungsantrag auslösen.

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Wie Sie diesen Gesellschaftsvertrag GmbH ausfüllen

Sie beginnen mit der Auswahl der Gesellschaftsform, also GmbH, gGmbH oder UG (haftungsbeschränkt), denn die Vorlage passt sich automatisch an die jeweiligen Vorgaben des GmbHG an, etwa die Rücklagenklausel des § 5a Abs. 3 GmbHG bei der UG. Anschließend erfassen Sie Firma und Sitz; das System prüft, ob die gewählte Bezeichnung den Pflichtbestandteil "GmbH" enthält und gibt Hinweise, wenn die Firma erfahrungsgemäß im Handelsregister beanstandet wird. Beim Unternehmensgegenstand schlagen wir gängige Formulierungen vor, die der Eintragungspraxis der Registergerichte standhalten.

Im nächsten Schritt erfassen Sie die Gesellschafter mit Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie deren Geschäftsanteile in vollen Euro. Bei Sacheinlagen blendet das Formular zusätzliche Felder für die Bezeichnung und Bewertung ein und erinnert daran, dass ein Sachgründungsbericht beigefügt werden muss. Danach legen Sie die Geschäftsführer fest, einschließlich Vertretungsbefugnis und etwaiger Befreiung von § 181 BGB. Optionale Module ergänzen die Satzung um Vinkulierungsklauseln, Vorkaufsrechte, Wettbewerbsverbote und eine maßgeschneiderte Abfindungsregelung. Am Ende erhalten Sie die fertige Satzung als Word- und PDF-Datei, die Sie dem Notar zur Beurkundung vorlegen, ergänzt durch Hilfsmittel für die laufende Vereinsverwaltung und Gremienarbeit, falls Sie parallel eine gemeinnützige Struktur aufbauen.

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Häufige Fehler bei der Erstellung

Der mit Abstand häufigste Fehler ist ein zu unbestimmt gefasster Unternehmensgegenstand. Formulierungen wie "Handel und Vertrieb von Waren aller Art" oder "alle gesetzlich zulässigen Geschäfte" werden vom Registergericht regelmäßig zurückgewiesen, weil sie keine Identifizierung der Geschäftstätigkeit erlauben. Die Folge ist eine Zwischenverfügung, zusätzliche Notarkosten und mehrere Wochen Verzögerung. Ähnlich riskant ist die Übernahme englischsprachiger Begriffe ohne deutsche Übersetzung, denn die Eintragung erfolgt nach § 8 HGB in deutscher Sprache. Ein zweiter klassischer Stolperstein ist die fehlende oder unklare Vertretungsregelung: Wer mehrere Geschäftsführer bestellt, ohne ausdrücklich Einzel- oder Gesamtvertretung festzulegen, bekommt vom Registergericht die gesetzliche Auffangregel "Gesamtvertretung" eingetragen, die sich später nur durch Satzungsänderung beseitigen lässt.

Ein dritter Fehler betrifft die Kapitalaufbringung. Bareinlagen müssen tatsächlich auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt werden, bevor die Anmeldung erfolgt, und das Geld muss zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen. Eine sofortige Rückzahlung an den Gesellschafter, etwa als Darlehen, gilt als verdeckte Sacheinlage und kann zur erneuten Einzahlungspflicht führen. Auch der Klassiker, das Stammkapital auf ein privates Konto eines Gesellschafters zu überweisen, ist eine echte Falle, weil die Anmeldung dann zurückgewiesen wird. Schließlich unterschätzen Gründer regelmäßig die Bedeutung der Abfindungsklausel beim Ausscheiden: Wer hier eine pauschale Buchwertabfindung wählt, riskiert in einem Streitfall die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, weil der Buchwert in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Die Rechtsprechung verlangt eine angemessene Bewertungsmethode, häufig das modifizierte Ertragswertverfahren mit einer maßvollen Abschlagsbegrenzung.

Häufig gestellte Fragen

Die Vorlage ist nach den Vorgaben des GmbHG in der Fassung vom 23. Oktober 2024 erstellt und enthält alle nach § 3 GmbHG erforderlichen Pflichtangaben. Rechtlich verbindlich wird der Gesellschaftsvertrag jedoch erst durch die notarielle Beurkundung nach § 2 Abs. 1 GmbHG und die anschließende Eintragung im Handelsregister. Vor der Eintragung haftet jeder Handelnde nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich. Die Vorlage ersetzt also nicht den Notar, sondern liefert ihm einen vollständigen, juristisch korrekten Entwurf, den er beurkunden kann. In der Praxis sparen Sie damit erheblich an Vorbereitungsaufwand und Notarkosten, weil der Notar nicht von Null beginnen muss.

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Aktualisiert am 7. Mai 2026