Gastronomie und Hotellerie stellen die meisten Minijobber, und genau hier verrutscht die Grenze am schnellsten. Trinkgeld zählt nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit dagegen schon, soweit sie nicht steuerfrei nach § 3b EStG sind. Wer Aushilfen an Wochenenden mit hohen Stundenzahlen einsetzt, sollte die monatliche Entgeltprognose dokumentieren, weil das Entstehungsprinzip gilt: Maßgeblich ist der Entgeltanspruch, nicht die tatsächliche Auszahlung. Ein einziger durchgearbeiteter Messemonat kann die Jahresgrenze von 7.236 Euro sprengen, wenn nicht gegengesteuert wird.
Privathaushalte profitieren vom Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale, das die Anmeldung stark vereinfacht und reduzierte Pauschalabgaben vorsieht. Trotzdem gelten Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung uneingeschränkt, und der Arbeitgeber haftet bei einem Arbeitsunfall. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und ist für die steuerliche Absetzbarkeit der haushaltsnahen Beschäftigung faktisch unverzichtbar, vergleichbar mit der Beweisfunktion, die auch ein privater Darlehensvertrag nach § 488 BGB zwischen Privatpersonen erfüllt.
Einzelhandel und Logistik arbeiten oft mit schwankenden Einsätzen, etwa im Weihnachts- oder Sommergeschäft. Hier ist die Abgrenzung zur kurzfristigen Beschäftigung wichtig, denn wer von vornherein nur saisonal einsetzt, fährt mit einem kurzfristigen Vertrag manchmal besser. Die Steuerung läuft über die Pauschalsteuer von zwei Prozent, die der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abführt und die die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgilt. Branchenübergreifend gilt: Ein Tarifvertrag oder ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn kann höhere Stundensätze vorschreiben als der gesetzliche Mindestlohn, was die zulässige Stundenzahl zusätzlich verengt.