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Widerrufsschreiben Fernabsatzvertrag: Muster online erstellen

Erstellen Sie Ihr Widerrufsschreiben für Online-Bestellungen in wenigen Klicks. Konform mit §§ 312g, 355 BGB, juristisch geprüft, sofort als Word oder PDF herunterladbar.
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Ein Widerrufsschreiben für einen Online-Kauf ist die schriftliche Erklärung, mit der ein Verbraucher seinen über das Internet, per Telefon, Katalog oder eine andere Form des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen rückgängig macht. Es richtet sich an den Unternehmer und entfaltet seine Wirkung allein durch die rechtzeitige Absendung, ohne dass der Verbraucher Gründe nennen muss. Unsere Vorlage entspricht den Anforderungen der §§ 312g, 355 BGB und ist sowohl für den Widerruf eines Warenkaufs als auch für Dienstleistungsverträge im Fernabsatz geeignet. Sie wurde so gestaltet, dass sie in jedem Streitfall vor Gericht als eindeutige Willenserklärung Bestand hat und beweissicher dokumentiert werden kann.

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Was ist ein Widerrufsschreiben beim Online-Kauf?

Das Widerrufsschreiben ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Verbrauchers, mit der er gegenüber dem Unternehmer erklärt, an den geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden sein zu wollen. § 355 Absatz 1 Satz 3 BGB verlangt, dass aus der Erklärung der Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgeht, eine Begründung ist gesetzlich nicht erforderlich. In der anwaltlichen Praxis wird dennoch empfohlen, das Schreiben präzise zu fassen, mit klarer Bezugnahme auf die Bestellnummer, das Vertragsdatum und die betroffenen Waren oder Dienstleistungen, damit der Unternehmer keinen Spielraum für Auslegungen behält.

Zu unterscheiden ist der gesetzliche Widerruf von der einfachen Rückgabe aus Kulanz, die viele Händler über die Pflicht hinaus gewähren. Während die Kulanzrückgabe vom Goodwill des Verkäufers abhängt und jederzeit eingeschränkt oder verweigert werden kann, ist das Widerrufsrecht nach § 312g BGB ein zwingendes Verbraucherrecht, das vertraglich nicht ausgeschlossen werden darf, soweit keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände einschlägig ist. Ebenso wenig zu verwechseln ist der Widerruf mit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123 BGB, die eine völlig andere Rechtsgrundlage und andere Fristen hat. Wer eine Vorlage für tägliche Verwaltungsdokumente nach deutschem Recht sucht, findet das Widerrufsschreiben in der Kategorie Alltag, neben Schuldanerkenntnissen, Vollmachten und sonstigen Verbrauchererklärungen.

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Gesetzlicher Rahmen

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist in mehreren ineinandergreifenden Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. § 312c BGB definiert den Fernabsatzvertrag als einen Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, also typischerweise über Online-Shops, App-Käufe, Telefonbestellungen, E-Mail oder Briefverkehr. § 312g Absatz 1 BGB gewährt dem Verbraucher für solche Verträge ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Dieser zentrale Paragraph regelt die formellen und materiellen Voraussetzungen des Widerrufs, insbesondere die Frist von 14 Tagen und das Erfordernis einer eindeutigen Erklärung. Für die Rechtsfolgen, also die Rückabwicklung des Vertrags, ist § 357 BGB maßgeblich.

Der Fristbeginn ist je nach Vertragsgegenstand unterschiedlich geregelt und in § 356 BGB präzisiert. Bei Warenkäufen läuft die Frist erst ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhalten hat, bei mehreren Teillieferungen ab Erhalt der letzten Lieferung. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Wurde der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage nach § 356 Absatz 3 Satz 2 BGB, ein Umstand, den viele Verbraucher nicht kennen und der Händlern teure Folgen beschert.

Die Erklärung selbst ist formfrei und kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen rät jeder Verbraucherschutzverband zur Textform mit nachweisbarem Zugang, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Absatz 2 EGBGB darf verwendet werden, ist aber nicht zwingend, eine frei formulierte Erklärung erfüllt die Anforderungen ebenso, solange der Widerrufswille zweifelsfrei erkennbar ist. Der vollständige Wortlaut der einschlägigen Norm ist im amtlichen Online-Verzeichnis des Bundesministeriums der Justiz zum § 355 BGB abrufbar.

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Wann brauchen Sie dieses Schreiben?

Der häufigste Anwendungsfall ist der klassische Online-Einkauf, der nach Lieferung doch nicht den Erwartungen entspricht: Kleidung in falscher Größe, Elektronikartikel mit unerwartet eingeschränkter Funktion, Möbelstücke, die im eigenen Wohnraum anders wirken als im Webshop. In all diesen Fällen muss der Verbraucher weder Mangel noch Grund nachweisen, allein der Wille zur Vertragsauflösung innerhalb der 14-Tage-Frist genügt. Ebenso typisch ist der Widerruf von Telefon- und Mobilfunkverträgen, die im Rahmen einer telefonischen Beratung abgeschlossen wurden und sich bei näherer Betrachtung als ungünstiger erweisen als zunächst dargestellt.

Praktisch relevant sind auch Fitnessstudio-Mitgliedschaften, die online abgeschlossen werden, Streamingdienste mit langer Mindestlaufzeit und Energieliefer- oder Versicherungsverträge aus dem Fernabsatz. § 312g Absatz 2 BGB enthält allerdings einen abschließenden Katalog von Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht erlischt oder gar nicht entsteht. Dazu zählen versiegelte Hygieneartikel nach Entsiegelung, individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel, versiegelte Datenträger mit Software nach Öffnung und Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen. Wer eine Sonderanfertigung eines Möbelstücks mit eigenen Maßen bestellt hat, kann diese in aller Regel nicht widerrufen, auch wenn die Lieferung enttäuscht.

Ein in der Beratungspraxis oft übersehener Anwendungsfall ist der Widerruf nach mangelhafter Widerrufsbelehrung. Wenn der Online-Shop die Pflichtangaben nach Art. 246a EGBGB unvollständig, fehlerhaft oder gar nicht erteilt hat, läuft die Frist nicht an. Verbraucher können in solchen Konstellationen noch lange nach den vermeintlichen 14 Tagen wirksam widerrufen, ein Punkt, den Vorlagen aus dem Internet meist nicht abdecken, weil sie nicht auf die Belehrungspflicht eingehen.

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Wesentliche Bestandteile unserer Vorlage

  • Die eindeutige Bezeichnung der Vertragsparteien umfasst auf der Verbraucherseite Vor- und Nachnamen samt vollständiger Anschrift und auf der Unternehmerseite die vollständige Firmenbezeichnung mit der im Impressum hinterlegten Adresse. Eine bloße Nennung des Markennamens reicht nicht aus, wenn dahinter eine juristische Person mit abweichendem Firmennamen steht.

  • Die präzise Vertragsidentifikation verweist auf das Bestelldatum, die Bestell- oder Rechnungsnummer und die konkret betroffenen Waren oder Dienstleistungen. Bei Teilwiderrufen einzelner Posten einer Sammelbestellung wird jeder Artikel mit Artikelnummer und Stückzahl gesondert aufgeführt, damit der Unternehmer die Erklärung nicht als pauschale Reklamation missverstehen kann.

  • Die klare Widerrufserklärung im Sinne des § 355 Absatz 1 Satz 3 BGB lautet in unserer Vorlage standardisiert „Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag über…". Diese Formulierung wurde von deutschen Gerichten wiederholt als ausreichend bestätigt und lässt keinen Raum für Auslegungen.

  • Die Aufforderung zur Rückerstattung nennt die nach § 357 Absatz 1 BGB geltende Frist von vierzehn Tagen ab Zugang des Widerrufs und verweist auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Der Unternehmer darf für die Rückzahlung kein abweichendes Mittel verwenden, sofern mit dem Verbraucher nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

  • Die Regelung zur Rücksendung legt fest, dass die Ware innerhalb von vierzehn Tagen ab Absendung des Widerrufs zurückgesandt wird, und stellt klar, wer die Rücksendekosten trägt. Diese Information muss der Unternehmer dem Verbraucher zuvor mitgeteilt haben, andernfalls fallen die Kosten nach § 357 Absatz 6 BGB dem Unternehmer zur Last.

  • Das Datum, der Ort und die handschriftliche oder qualifiziert elektronische Unternehmensführung-konforme Unterschrift runden das Schreiben ab. Bei Versand per E-Mail genügt die eingescannte Unterschrift oder eine schlichte Namensangabe am Textende, die Schriftform im engeren Sinne des § 126 BGB ist nicht erforderlich.

Ergänzend kann eine Vollmacht zur Vertretung in alltäglichen Rechtsgeschäften erforderlich werden, wenn der Widerruf nicht persönlich durch den Vertragspartner, sondern durch einen Bevollmächtigten erklärt wird.

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Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Der mit Abstand häufigste Fehler ist der Versand per einfacher E-Mail ohne jegliche Zustellbestätigung. Wenn der Unternehmer später behauptet, das Schreiben nie erhalten zu haben, trägt nach allgemeinen Beweisregeln der Verbraucher das Risiko der Nichtzustellung. Ein Einschreiben mit Rückschein kostet wenige Euro und ist die einzige Form, die im Streitfall zweifelsfrei den Zugang innerhalb der Frist beweist. Genauso problematisch ist der Verzicht auf eine klare Bezugnahme auf die Bestellung: Ein Schreiben, das nur lautet „Ich möchte zurückgeben", wird von Gerichten regelmäßig nicht als wirksamer Widerruf gewertet, weil der Bezug zum konkreten Vertrag fehlt.

Ein weiterer typischer Fehler betrifft die Rücksendung. Manche Verbraucher widerrufen schriftlich, behalten die Ware aber wochenlang in ihrer Wohnung. § 357 Absatz 1 BGB räumt für die Rücksendung lediglich vierzehn Tage ab Absendung des Widerrufs ein, und wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert Streit über Wertersatz oder gar den Verlust der Erstattung. Ebenfalls häufig: Die Nutzung der Ware über das hinaus, was zur Prüfung der Eigenschaften notwendig war. Ein Laptop, der zwei Wochen voll in Betrieb war, wird nicht als geprüft, sondern als gebraucht behandelt, und der Verbraucher schuldet nach § 357a BGB angemessenen Wertersatz. Schließlich verzichten viele auf den nachträglichen Hinweis, dass die Widerrufsbelehrung des Händlers fehlerhaft war, und nutzen damit nicht die verlängerte Frist, die ihnen das Gesetz ausdrücklich einräumt. Für arbeitsrechtliche Erklärungen mit ähnlichen Formerfordernissen empfehlen wir unsere Vorlagen zur Unternehmensführung und Personalverwaltung, für Immobilienverträge die Mustertexte aus dem Immobilienrecht.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Unsere Vorlage erfüllt alle Anforderungen des § 355 Absatz 1 BGB an eine eindeutige Widerrufserklärung und ist von Juristen mit Schwerpunkt im deutschen Verbraucherrecht geprüft worden. Sie enthält die zentrale Formulierung „Hiermit widerrufe ich…", die in zahlreichen Entscheidungen, unter anderem des Bundesgerichtshofs, als ausreichend qualifiziert wurde. Solange Sie die Vorlage korrekt ausfüllen, das Bestelldatum und die Bestellnummer angeben und das Schreiben innerhalb der 14-Tage-Frist absenden, ist die Erklärung rechtlich genauso wirksam wie ein vom Anwalt aufgesetztes Schreiben. Im Streitfall können Sie sich auf die Vorlage und den dokumentierten Versand berufen.

Das Widerrufsschreiben steht Ihnen sowohl als Word-Datei (.docx) als auch als PDF-Datei zum sofortigen Download bereit. Die Word-Datei eignet sich, wenn Sie noch individuelle Anpassungen vornehmen möchten, etwa eine besondere Begründung ergänzen oder Formulierungen auf Ihre Situation zuschneiden. Die PDF-Version ist für den unmittelbaren Versand per E-Mail oder den Druck und Versand per Post optimiert. Beide Formate sind unbeschränkt nutzbar und können nach dem Download beliebig oft geöffnet, gespeichert und weitergeleitet werden.

Maßgeblich für die Fristwahrung ist nach § 355 Absatz 1 Satz 5 BGB nicht der Zugang beim Unternehmer, sondern allein die rechtzeitige Absendung innerhalb der 14-Tage-Frist. Sie können das Schreiben also am 14. Tag nach Erhalt der Ware noch wirksam zur Post geben oder per E-Mail versenden, selbst wenn es dann erst am 16. oder 17. Tag beim Händler eintrifft. Aus Beweisgründen sollten Sie den Versandnachweis sorgfältig aufbewahren, also den Einlieferungsbeleg des Einschreibens oder den Sende- und Lesebericht der E-Mail. Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage.

Nein. § 355 Absatz 1 Satz 4 BGB stellt ausdrücklich klar, dass der Widerruf keine Begründung enthalten muss. Sie sind also nicht verpflichtet, gegenüber dem Unternehmer zu erklären, warum Sie vom Vertrag Abstand nehmen, weder mündlich noch schriftlich. Manche Händler senden nach dem Widerruf ein Formular mit Begründungsfeldern zu, das Ausfüllen ist freiwillig und ohne rechtliche Konsequenzen. Allerdings empfiehlt es sich aus praktischen Gründen, in besonderen Konstellationen, etwa bei einem Vertrag mit langer Mindestlaufzeit, kurz die Bestellnummer und die widerrufenen Posten zu benennen, um den Vorgang für den Kundenservice eindeutig zu identifizieren.

Grundsätzlich trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nach § 357 Absatz 6 BGB, allerdings nur dann, wenn der Unternehmer ihn vor Vertragsschluss ausdrücklich auf diese Kostentragungspflicht hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis im Impressum, in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung, fallen die Rücksendekosten dem Unternehmer zur Last. Bei sperrigen Gütern, die nicht per Post zurückgeschickt werden können, etwa Möbel oder Großelektrogeräte, muss der Händler ohnehin die ungefähren Kosten der Rücksendung vor Vertragsschluss beziffern. Viele große Online-Händler übernehmen die Rücksendekosten freiwillig, das ist jedoch eine reine Kulanzleistung über die gesetzliche Pflicht hinaus.

Bei digitalen Inhalten gilt eine Sonderregelung. § 356 Absatz 5 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt hat, von seinem Widerrufsrecht Kenntnis zu haben und mit dem Verlust einverstanden zu sein. Diese doppelte Erklärung muss der Anbieter dokumentieren. Wurde sie nicht oder nicht vollständig eingeholt, bleibt das Widerrufsrecht auch nach Download bestehen. Bei versiegelten Datenträgern mit Software, etwa USB-Sticks oder DVDs, erlischt das Widerrufsrecht zudem nach § 312g Absatz 2 Nr. 6 BGB mit dem Aufbrechen der Versiegelung.

Wenn der Händler den wirksamen Widerruf ignoriert oder die Rückerstattung verweigert, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zunächst sollten Sie eine schriftliche Fristsetzung von vierzehn Tagen aussprechen und auf die Erstattungspflicht nach § 357 Absatz 1 BGB hinweisen. Verstreicht auch diese Frist, kommen ein Verbraucherschlichtungsverfahren über die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl, eine Anzeige bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder die Klage vor dem Amtsgericht in Betracht. Da die Beweislast für die Wirksamkeit des Widerrufs beim Verbraucher liegt, ist ein dokumentierter Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung in solchen Konstellationen entscheidend.

Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB setzt voraus, dass auf einer Seite ein Verbraucher und auf der anderen Seite ein Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB steht. Kauft ein Verbraucher von einer Privatperson, etwa über eine Verkaufsplattform oder ein Kleinanzeigenportal, besteht kein Widerrufsrecht. Möglich bleibt in solchen Fällen nur die Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung sowie die Geltendmachung von Mängelrechten, sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Bei gewerblichen Verkäufern, die sich auf solchen Plattformen lediglich als Privatperson tarnen, gilt das Widerrufsrecht hingegen unverändert, der Verbraucherschutz lässt sich nicht durch falsche Bezeichnungen umgehen.

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Aktualisiert am 27. Mai 2026

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