Das Kautionsrecht ist Bundesrecht und gilt in allen Ländern gleich. Unterschiede zeigen sich erst im Verfahren, wenn Sie die Mietkaution zurückfordern und der Vermieter trotz Frist nicht zahlt. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in jedem Land bei einem zentralen Mahngericht konzentriert, und maßgeblich ist nach § 689 Abs. 2 ZPO der Wohnsitz des Antragstellers, also Ihre neue Anschrift und nicht die Lage der alten Wohnung. Legt der Vermieter Widerspruch ein, gibt das Mahngericht die Sache auf Antrag an das im Mahnbescheid bezeichnete Streitgericht ab (§ 696 Abs. 1 ZPO). Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, unabhängig vom Streitwert (§ 29a ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Dieses Gericht geben Sie deshalb schon im Mahnantrag an.
Für Antragsteller aus Berlin und Brandenburg ist das Amtsgericht Wedding das zentrale Mahngericht. Das streitige Verfahren läuft anschließend vor dem Amtsgericht des jeweiligen Bezirks, Berufungen in Mietsachen gehen an das Landgericht Berlin II. Das Amtsgericht Wedding ist zugleich zuständig, wenn der Antragsteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Wer nach dem Auszug ins Ausland gezogen ist, beantragt den Mahnbescheid deshalb in Berlin, gleichgültig wo die Wohnung lag.
Mieter, die heute in Bayern wohnen, wenden sich an das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg. Lag die Wohnung in München, entscheidet nach einem Widerspruch das Amtsgericht München, über Berufungen das Landgericht München I.
In Nordrhein-Westfalen arbeiten zwei zentrale Mahngerichte nebeneinander. Das Amtsgericht Hagen bearbeitet Anträge aus den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Hamm, das Amtsgericht Euskirchen jene aus dem Bezirk Köln.
Im Norden teilen sich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ein gemeinsames Mahngericht beim Amtsgericht Hamburg-Altona. Ähnlich gebündelt ist das Verfahren für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, deren Anträge das Amtsgericht Aschersleben bearbeitet. Ein Mieter, der aus einer Münchner Wohnung nach Leipzig gezogen ist, stellt seinen Antrag also in Aschersleben, während das Amtsgericht München Streitgericht bleibt. Die übrigen Länder haben jeweils ein eigenes zentrales Mahngericht: Stuttgart für Baden-Württemberg, Hünfeld für Hessen, Uelzen für Niedersachsen, Schleswig für Schleswig-Holstein, Mayen für Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie das Amtsgericht Bremen.