Alltag

Berliner Testament: Partner absichern, Erbstreit vermeiden

Formgültiges Testament nach § 2247 BGB oder Berliner Testament nach § 2269 BGB: Schreibvorlage mit Ersatzerben und Bindungsregeln. Word + PDF.
4.6/5— 23 Bewertungen50 000+ DownloadsSofortiger Download
Teilen

Mit dieser Testament Vorlage bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erbt, wer einzelne Gegenstände als Vermächtnis erhält und was nach dem Tod des länger lebenden Partners geschieht. Die Schreibvorlage deckt das eigenhändige Einzeltestament nach § 2247 BGB ebenso ab wie das Berliner Testament nach § 2269 BGB, in dem sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben benennen. Sie richtet sich an Erblasser, die ihren Nachlass ohne Notartermin ordnen und dabei Formulierungen verwenden möchten, die vor dem Nachlassgericht Bestand haben.

Gelesen wird ein Testament erst, wenn sich nichts mehr nachbessern lässt. Deshalb setzt die Vorlage auf eindeutige Erbeinsetzung, Ersatzerben und eine saubere Trennung von Erbe und Vermächtnis. Sie erhalten den Text als Word und PDF und schreiben ihn anschließend vollständig von Hand ab.

Konform

Gesetzgebung 2026

50.000+ Kunden

vertrauen uns

Erschwinglich

Ab 4,90 € / Dokument

Sichere Zahlung

Sofortiger Download

Berliner Testament: Partner absichern, Erbstreit vermeiden

Sichere Zahlung

Vorlage ausfüllen

Was leistet eine Testament Vorlage für Einzel- und Berliner Testament?

Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung von Todes wegen im Sinne des § 1937 BGB. Es ersetzt oder ergänzt die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB, die oft zu ungewollten Ergebnissen führt. Ohne Testament erbt der Ehegatte im gesetzlichen Güterstand neben den Kindern die Hälfte (§§ 1931, 1371 Abs. 1 BGB), die Kinder teilen sich den Rest. Das Familienheim gehört dann einer Erbengemeinschaft, und der überlebende Ehegatte kann über Verkauf, Beleihung oder Sanierung nur gemeinsam mit den Kindern entscheiden. Zudem ist das Testament höchstpersönlich (§ 2064 BGB), eine Vertretung ist ausgeschlossen.

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, das nach § 2265 BGB nur Ehegatten und über § 10 Abs. 4 LPartG eingetragene Lebenspartner errichten können. Im Zweifel gilt die Einheitslösung: Der überlebende Partner wird Vollerbe des gesamten Vermögens, die Kinder erben erst nach seinem Tod. Anders die Trennungslösung mit Vor- und Nacherbschaft, bei der der Überlebende als Vorerbe den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB unterliegt und Grundstücke nicht mit Wirkung gegenüber den Nacherben veräußern kann. Vom Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB trennt das Berliner Testament vor allem die Form, denn der Erbvertrag verlangt zwingend die notarielle Beurkundung.

Rechtlicher Rahmen

Die Formvorschrift des § 2247 Abs. 1 BGB ist unerbittlich: Der Erblasser muss das Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben. Ein am Computer erstelltes und nur handschriftlich unterzeichnetes Testament ist nach § 125 BGB vollständig nichtig. Nach den Absätzen 2 und 3 soll das Schriftstück Ort und Datum der Errichtung enthalten und mit Vor- und Familiennamen unterzeichnet sein. Fehlt das Datum und entstehen dadurch Zweifel, gilt das Dokument nach § 2247 Abs. 5 BGB nur dann als gültig, wenn sich der Errichtungszeitpunkt anderweitig feststellen lässt. Lesen Sie vor dem Abschreiben den Wortlaut des § 2247 BGB zum eigenhändigen Testament auf gesetze-im-internet.de.

Testierfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Bedeutung seiner Erklärung einsehen kann (§ 2229 Abs. 1 und 4 BGB). Minderjährige und Personen, die Geschriebenes nicht lesen können, dürfen allerdings nicht eigenhändig testieren (§ 2247 Abs. 4 BGB) und brauchen den Notar. Für das gemeinschaftliche Testament erleichtert § 2267 BGB die Form: Es genügt, wenn ein Ehegatte den Text eigenhändig schreibt und beide unterschreiben.

Das eigentliche Gewicht des Berliner Testaments liegt in der Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen, die § 2270 Abs. 2 BGB bei gegenseitiger Erbeinsetzung im Zweifel vermutet. Solange beide Partner leben, kann sich einer nur durch eine notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen lösen (§§ 2271 Abs. 1, 2296 BGB); ein heimlich verfasstes neues Testament bleibt insoweit wirkungslos. Mit dem ersten Todesfall erlischt das Widerrufsrecht, es sei denn, das Testament enthält eine Abänderungsbefugnis oder der Überlebende schlägt das Erbe aus. Ein vom Erblasser gestellter, begründeter Scheidungsantrag macht das gemeinschaftliche Testament nach §§ 2268, 2077 BGB in der Regel unwirksam. Handschriftliche Testamente können beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden (§ 2248 BGB). Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer sorgt dann dafür, dass das Nachlassgericht sie findet.

Wann brauchen Sie ein Testament?

Der klassische Anlass ist das Ehepaar mit Kindern und selbst genutzter Immobilie. Hier erspart das Berliner Testament dem überlebenden Partner die Erbengemeinschaft mit den eigenen Kindern. In der Praxis ebenso häufig sind kinderlose Ehepaare, die überrascht feststellen, dass ohne Testament auch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen erben: Neben Verwandten der zweiten Ordnung erhält der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft nur drei Viertel (§§ 1931 Abs. 1, 1371 Abs. 1 BGB). Patchworkfamilien brauchen ein Testament, weil Stiefkinder nicht gesetzlich erben.

Unverheiratete Paare stehen noch schlechter da, denn der Lebensgefährte erbt kraft Gesetzes überhaupt nichts. Wer Anteile an einer GmbH hält, muss die letztwillige Verfügung mit der Satzung und einer Gesellschaftervereinbarung mit abgestimmter Nachfolgeregelung abgleichen, weil Einziehungs- oder Abtretungsklauseln das Testament sonst ins Leere laufen lassen. Ein Sonderfall verdient eine deutliche Warnung: Bei einem behinderten oder überschuldeten Kind genügt keine Standardvorlage, da ohne Vor- und Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung Sozialhilfeträger oder Gläubiger auf das Erbe zugreifen. Und ein Testament wirkt erst mit dem Tod. Für die Zeit davor, etwa nach einem Schlaganfall, gehört eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit in dieselbe Mappe.

Die Regelungen unserer Testament Vorlage im Überblick

Am Anfang stehen die Personalien des Erblassers und der ausdrückliche Widerruf aller früheren Verfügungen von Todes wegen (§ 2254 BGB). Gegen ein früheres bindendes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag hilft diese Klausel allerdings nicht (§§ 2271, 2289 BGB). Es folgt die Erbeinsetzung mit klaren Quoten und jeweils einem Ersatzerben für den Fall, dass ein Erbe vorverstirbt oder ausschlägt (§ 2096 BGB). Die Begriffe erben und vermachen verwendet die Vorlage streng juristisch, denn § 2087 BGB stellt auf den Inhalt der Zuwendung ab.

Wer das Berliner Testament Muster nutzt, wählt zusätzliche Bausteine einzeln aus:

  • Wer nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil verlangt, soll beim zweiten nicht erneut voll profitieren. Die Pflichtteilsstrafklausel setzt dieses Kind auch im Schlusserbfall auf den Pflichtteil.
  • Heiratet der Überlebende wieder, muss er nach einer Wiederverheiratungsklausel einen Teil des Nachlasses an die Kinder herausgeben. Rechtlich wird er dadurch bedingter Vorerbe.
  • Optional erlaubt eine Öffnungsklausel dem Überlebenden, die Schlusserbfolge unter den gemeinsamen Abkömmlingen neu zu verteilen, ohne die Bindung nach § 2271 BGB vollständig aufzugeben.
  • Steuerlich lohnt sich häufig ein Freibetragsvermächtnis an die Kinder bereits im ersten Erbfall, weil deren persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG beim reinen Berliner Testament ungenutzt verfällt. Fällig werden darf es nicht erst mit dem Tod des Überlebenden, sonst rechnet § 6 Abs. 4 ErbStG den Erwerb diesem zu.

Vermächtnisse für einzelne Gegenstände, Geldbeträge oder eine Immobilie regelt die Vorlage nach §§ 2147, 2174 BGB als schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben. Wer eine vermietete Wohnung vermacht, sollte Mietverträge und Abrechnungen geordnet hinterlassen; passende Vorlagen für Vermieter und Immobilieneigentümer erleichtern dem Vermächtnisnehmer den Einstieg in das laufende Mietverhältnis.

Regionale Besonderheiten

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Sondererbrecht, das von Land zu Land abweicht. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gilt die Höfeordnung (HöfeO) als partielles Bundesrecht. Ein Hof fällt geschlossen an einen einzigen Hoferben, die übrigen Miterben werden nach § 12 HöfeO abgefunden. Maßgeblich ist der Hofeswert, der weit unter dem Verkehrswert liegt. Den Hoferben bestimmt der Eigentümer per Testament, unter Beachtung der Wirtschaftsfähigkeit nach § 7 HöfeO. Eine Erbeinsetzung zu gleichen Teilen erfasst den Hof deshalb nicht.

Eigenständige Anerbenrechte kennen auch Hessen mit der Hessischen Landgüterordnung, Rheinland-Pfalz mit dem Landesgesetz über die Höfeordnung und Bremen mit dem Bremischen Höfegesetz. Anders als im Geltungsbereich der HöfeO hängt die Anwendung dort in der Regel von der Eintragung des Betriebs in eine Höfe- oder Landgüterrolle ab.

In Baden-Württemberg waren bis Ende 2017 staatliche Notariate als Nachlassgerichte tätig. Seit der Notariatsreform zum 1. Januar 2018 sind dort, wie im übrigen Bundesgebiet, die Amtsgerichte zuständig, und die bei den früheren Notariaten verwahrten Testamente wurden an diese übergeben.

Grenzüberschreitende Fälle folgen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Nach Art. 21 EuErbVO gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, für den Rentner an der Costa Blanca also spanisches Recht. Eine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO zugunsten des deutschen Rechts verhindert das und gehört in jedes Testament mit Auslandsbezug. Frankreich und Italien verbieten gemeinschaftliche Testamente sogar ausdrücklich (Art. 968 Code civil, Art. 589 Codice civile).

So füllen Sie die Testament Vorlage aus

Zu Beginn wählen Sie, ob Sie ein Einzeltestament oder ein Berliner Testament errichten. Anschließend benennen Sie Ihre Erben mit Quoten und für jeden einen Ersatzerben, danach die Vermächtnisse mit genauer Bezeichnung des Gegenstands. Beim Berliner Testament entscheiden Sie über Schlusserben, Pflichtteilsstrafklausel, Wiederverheiratungsklausel und Öffnungsklausel.

Nach wenigen Minuten steht der fertige Text als Word und PDF bereit. Dann beginnt der eigentliche Formakt. Sie schreiben den Wortlaut mit einem dokumentenechten Stift auf Papier ab, ergänzen Ort und Datum und unterschreiben am Ende mit Vor- und Familiennamen. Der gesamte Verfügungstext muss von Ihrer Hand stammen, und auch Ort und Datum schreiben Sie selbst, damit sie Beweiskraft haben. Beim Berliner Testament schreibt ein Partner den Text, beide unterschreiben, der zweite idealerweise mit eigener Orts- und Datumsangabe. Zuletzt bringen Sie das Original gegen eine geringe Gerichtsgebühr zum Amtsgericht in die amtliche Verwahrung.

Häufige Fehler, die ein Testament angreifbar machen

Der folgenschwerste Fehler bleibt das ausgedruckte Testament mit eigenhändiger Unterschrift. Ebenso fatal ist die falsch platzierte Unterschrift: Sie muss den Text räumlich abschließen, eine Unterschrift am Kopf des Blattes reicht nicht, und Nachträge unterhalb der Unterschrift brauchen in der Regel eine eigene. Häufig sind auch unklare Zuwendungen wie "das Haus bekommt Anna", bei denen offen bleibt, ob Anna Erbin oder Vermächtnisnehmerin sein soll und wer die Schulden trägt. Fehlende Ersatzerben führen dazu, dass beim Vorversterben eines Erben doch wieder die gesetzliche Erbfolge eingreift.

Beim Berliner Testament tauchen zwei weitere Klassiker auf. Paare ohne Trauschein unterschreiben gemeinsam einen Text, der dann für den Partner, der ihn nicht geschrieben hat, schlicht formnichtig ist. Ehepaare mit größerem Vermögen übersehen, dass die Kinder ihren Freibetrag nach dem ersten Elternteil nicht nutzen und im Schlusserbfall deutlich mehr Erbschaftsteuer zahlen. Und ein Testament, das niemand findet, bleibt praktisch wirkungslos. Bis zur Eröffnung vergehen oft Wochen; eine Kontovollmacht über den Tod hinaus überbrückt diese Lücke.

Wichtige Punkte zum Merken

Form

Handschrift entscheidet über die Wirksamkeit

Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Eine am Computer erstellte Fassung mit bloßer Unterschrift ist nach § 125 BGB nichtig. Ort, Datum sowie Vor- und Familienname sollten enthalten sein, weil ein fehlendes Datum bei späteren Zweifeln die Gültigkeit gefährden kann.

Berliner Testament

Der Partner erbt zuerst allein

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder werden regelmäßig Schlusserben nach dem Tod des länger lebenden Partners. Nach § 2269 BGB greift dabei im Zweifel die Einheitslösung: Der Überlebende wird Vollerbe und kann das Vermögen zunächst selbst verwalten.

Bindung

Spätere Änderungen sind nicht frei

Wechselbezügliche Verfügungen binden die Partner stärker als ein Einzeltestament. Bei gegenseitiger Erbeinsetzung vermutet § 2270 Abs. 2 BGB diese Verknüpfung. Solange beide leben, kann sich ein Partner nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen lösen; ein heimlich neu geschriebenes Testament bleibt insoweit wirkungslos.

Häufig gestellte Fragen

Uneingeschränkt, sofern Sie es vollständig selbst schreiben und unterschreiben; es wirkt wie ein notarielles. Unterschiede gibt es beim Nachweis: Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift ersetzt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel den Erbschein (§ 35 Abs. 1 GBO), das handschriftliche meist nicht. Banken dürfen dagegen nach der Rechtsprechung des BGH nicht pauschal einen Erbschein fordern (Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12); ein eröffnetes eigenhändiges Testament kann genügen, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt (Urteil vom 5. April 2016, XI ZR 440/15).

Beide Dateien sind Ihre Schreibvorlage, nicht das Testament selbst. Rechtlich zählt allein das handgeschriebene Original. Die Word-Datei erlaubt es, Formulierungen vor dem Abschreiben noch einmal anzupassen, etwa eine Gegenstandsbezeichnung zu präzisieren oder einen Ersatzerben zu ergänzen. Das PDF drucken Sie aus und legen es beim Schreiben neben das Blatt. Wie bei allen Dokumenten im Gesamtkatalog deutscher Rechtsvorlagen erhalten Sie beide Formate sofort nach Abschluss des Fragebogens.

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Ab Kenntnis vom Erbfall läuft für jeden Erben die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen (§ 1944 BGB), beim testamentarischen Erben allerdings nicht vor Bekanntgabe der Verfügung. Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält. Wer es unterdrückt, macht sich nach § 274 StGB strafbar und wird nach § 2339 BGB erbunwürdig.

Das Gesetz schließt sie aus, denn § 2265 BGB beschränkt das gemeinschaftliche Testament auf Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Lebensgefährten bleiben zwei getrennte Einzeltestamente, die jeweils vollständig von der eigenen Hand stammen müssen. Eine Bindung entsteht dadurch nicht, jeder kann allein ändern. Wer diese Bindung will, braucht einen notariellen Erbvertrag nach § 2276 BGB. Ein trotzdem gemeinsam unterschriebener Text rettet allenfalls die Verfügung des Schreibenden.

Nur in engen Grenzen. Wechselbezügliche Verfügungen werden mit dem ersten Todesfall bindend (§ 2271 Abs. 2 BGB), eine Änderung der Schlusserbfolge ist dann ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen, wenn das Testament eine Öffnungsklausel enthält oder wenn der Überlebende das ihm Zugewendete innerhalb der Frist ausschlägt. Nicht wechselbezügliche Anordnungen bleiben frei widerruflich. Zu Lebzeiten darf der Überlebende über das Vermögen weiter verfügen; Schenkungen in Beeinträchtigungsabsicht können die Schlusserben jedoch nach § 2287 BGB zurückfordern.

Ja, denn im ersten Erbfall sind sie enterbt. Jedes Kind kann vom überlebenden Elternteil die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils in Geld verlangen (§ 2303 BGB). Der Anspruch verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem das Kind von Erbfall und Enterbung erfuhr (§§ 195, 199 BGB). Die Strafklausel schreckt ab, verhindert die Forderung aber nicht. Absolute Sicherheit bietet nur ein notarieller Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB.

Das Testament regelt ausschließlich die Vermögensnachfolge. Für Krankheit, Unfall oder Demenz brauchen Sie eine Patientenverfügung, die Ihre Behandlungswünsche festhält, und eine Vollmacht, die eine gerichtliche Betreuung nach § 1814 Abs. 3 BGB entbehrlich macht. Das Notvertretungsrecht unter Ehegatten (§ 1358 BGB) deckt nur Gesundheitsangelegenheiten und endet nach sechs Monaten. Die passenden Vorlagen zur privaten Vorsorge im Bereich Alltag lassen sich in derselben Sitzung erstellen und gemeinsam mit dem Testament aufbewahren.

4.6/5

23 verifizierte Bewertungen · 50 000+ Downloads

Berliner Testament: Partner absichern, Erbstreit vermeiden
  • Sofortzugriff auf das Dokument
  • PDF- und Word-Download
  • Konform mit der Gesetzgebung 2026
  • Von Juristen geprüft
Vorlage ausfüllen
Sichere Zahlung
Aktualisiert am 17. Oktober 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Kündigung Arbeitnehmer Muster
Untermietvertrag Muster nach § 540 BGB