Alltag

Einverständniserklärung Kinderreise: Vorlage Word und PDF

Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern zur Reise ihres minderjährigen Kindes mit einem Elternteil, einer Begleitperson oder allein: Reiseziel, Zeitraum, Befugnisse für Alltag und ärztliche Behandlung, Anlagen, optional Beglaubigungsfeld und englische Fassung.
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Eine Einverständniserklärung Kinderreise ist die schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern dazu, dass ihr minderjähriges Kind ohne sie oder nur mit einem Elternteil verreist. Sie richtet sich an Mütter und Väter, deren Kind mit dem anderen Elternteil in den Urlaub fliegt, mit den Großeltern ans Meer fährt, an einer Klassenfahrt teilnimmt oder allein zu Verwandten reist. Grenzbeamte, Fluggesellschaften und Behörden im Ausland sehen auf einen Blick, wer das Sorgerecht hat, wer das Kind begleitet und wie die Eltern erreichbar sind. Ein amtliches Formular gibt es in Deutschland nicht. Unsere Vorlage liefert eine vollständige, auf das deutsche Recht gestützte Reisevollmacht für Minderjährige in Word und PDF, auf Wunsch mit englischer Übersetzung.

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Was ist eine Einverständniserklärung Kinderreise?

Juristisch ist die Einverständniserklärung Kinderreise eine Ausübung der elterlichen Sorge. Zur Personensorge gehört nach § 1631 Abs. 1 BGB das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, und eine Reise ins Ausland ist genau das: eine Entscheidung über den Aufenthalt. Haben beide Eltern das Sorgerecht, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Reist das Kind nur mit einem von ihnen, belegt die Erklärung des anderen, dass die Reise abgesprochen ist. Reist es ohne Eltern, unterschreiben beide. Wer die Sorge allein hat, erklärt das Einverständnis allein und nennt den Nachweis dafür.

Zwei Dokumente werden oft verwechselt. Die Sorgerechtsvollmacht für die längere Betreuung durch Dritte überträgt einer Vertrauensperson umfassende Befugnisse, etwa für Arztbesuche, Schule und Behördengänge über Wochen oder Monate. Die Einverständniserklärung ist enger gefasst: Sie gilt nur für eine bestimmte Reise, mit Ziel, Zeitraum und Unterkunft, und gibt der betreuenden Person nur die Befugnisse, die unterwegs gebraucht werden. In der Praxis ist das ihr größter Vorteil. Ein Grenzbeamter liest lieber eine Seite mit klaren Daten als eine allgemeine Vollmacht, aus der er die Reise erst herauslesen muss. Wer neben der Reise noch andere Familienangelegenheiten regeln will, findet weitere Rechtsdokumente für den Alltag in derselben Rubrik.

Rechtlicher Rahmen

Eine gesetzliche Pflicht, minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung Kinderreise mitzugeben, besteht in Deutschland nicht. Die Erklärung ist formfrei, eine Unterschrift genügt. Ihre Bedeutung ergibt sich aus dem Sorgerecht des BGB. § 1626 BGB definiert die elterliche Sorge als Personen- und Vermögenssorge, § 1627 BGB verlangt, dass Eltern sie im gegenseitigen Einvernehmen ausüben. Nach § 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB darf bei Gefahr im Verzug jeder Elternteil allein alle Rechtshandlungen vornehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere ist unverzüglich zu unterrichten. Der Wortlaut ist auf der Seite des Bundesjustizministeriums zu § 1629 BGB über die Vertretung des Kindes nachzulesen.

Leben die Eltern getrennt, gilt § 1687 Abs. 1 BGB. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung brauchen weiterhin das Einvernehmen beider Eltern, während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheidet. Ob eine Urlaubsreise ins Ausland zu den erheblichen Angelegenheiten zählt, legt das Gesetz nicht fest; es hängt vom Einzelfall ab. Eine schriftliche Zustimmung beendet diese Unsicherheit. Wer die Sorge allein ausübt, stützt sich je nach Lage auf § 1626a Abs. 3 BGB (nicht verheiratete Mutter ohne Sorgeerklärungen), auf eine Übertragung nach § 1671 BGB oder auf § 1680 BGB nach dem Tod des anderen Elternteils. Die nicht verheiratete Mutter kann beim Jugendamt eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB VIII beantragen.

Praktische Empfehlungen gibt die Bundespolizei. Sie kontrolliert Minderjährige an den Außengrenzen wie Erwachsene und empfiehlt bei Kindern, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, eine formlose Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten mit Angaben zum Kind, zur Begleitperson und zum Reiseziel, dazu Personalien, Erreichbarkeit und eine Kopie der Personaldatenseite seines Ausweises. Das Auswärtige Amt ergänzt, dass vom Recht des Ziellandes abhängt, ob die Unterschrift beglaubigt sein muss und ob eine deutsche Beglaubigung anerkannt wird; eine Übersetzung in die Landessprache kann sich empfehlen.

Wann brauchen Sie die Erklärung?

Der häufigste Anlass für eine Einverständniserklärung Kinderreise ist der Sommerurlaub mit nur einem Elternteil. Die Mutter bleibt arbeiten, der Vater fliegt mit der Tochter in die Türkei, und bei der Ausreise an der Schengen-Außengrenze kann die Bundespolizei nachfragen, ob die Mutter einverstanden ist. Genauso oft reisen Kinder mit den Großeltern, mit Onkel und Tante oder mit der Familie eines Schulfreundes. In diesen Fällen sind beide Eltern abwesend, also unterschreiben bei gemeinsamer Sorge beide. Klassenfahrten und Ferienlager im Ausland laufen ähnlich: Schule oder Verein verlangen oft eine eigene Zustimmung, die Erklärung für den Grenzübertritt ersetzt sie nicht, ergänzt sie aber sinnvoll. Fliegt ein Elternteil mit, braucht er in den Schulferien meist selbst Urlaub und beantragt ihn mit einem Urlaubsantrag nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Ein Sonderfall ist das allein reisende Kind, das zu Verwandten fliegt und am Zielort abgeholt wird. Die Fluggesellschaft hat dafür eigene Anmeldeformulare, die Erklärung der Eltern kommt hinzu und benennt die Person, die das Kind in Empfang nimmt. Ein zweiter Sonderfall betrifft getrennte Eltern mit Alleinsorge: Fährt der nicht sorgeberechtigte Vater im Rahmen des Umgangs mit dem Kind ins Ausland, braucht er die Zustimmung der Mutter, und die Erklärung nennt den Nachweis ihrer alleinigen Sorge. Manche Staaten gehen weiter. Serbien etwa verlangt nach den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts bei Kindern unter 16 Jahren, die nicht mit beiden Eltern reisen, eine Einverständniserklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift.

Wichtige Klauseln unserer Vorlage

Am Anfang der Erklärung stehen die Personen. Die Vorlage nennt die erklärenden Eltern mit Geburtsdatum, Anschrift, Ausweisnummer, Telefon und E-Mail, dann das Kind mit Geburtsort und Reisedokument samt Gültigkeit. Je nach Ihrer Situation erscheint der Satz zur gemeinsamen oder alleinigen Sorge, im zweiten Fall mit dem Nachweis. Die Begleitung ist als eigene Variante formuliert: anderer Elternteil, nicht sorgeberechtigter Elternteil, Begleitperson oder Empfang am Zielort.

  • Reiseziel, Reiseverlauf, Zeitraum und Unterkunft stehen ausdrücklich im Text. Eine Weiterreise in andere Staaten oder ein längerer Aufenthalt ist nicht gedeckt, eine unverschuldete Verspätung der Rückreise dagegen schon.
  • Für unterwegs erhält die betreuende Person die Befugnis, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und das Kind gegenüber Fluggesellschaft, Hotel und Grenzbehörden zu vertreten.
  • Erkrankt das Kind, darf sie in die ärztlich notwendige Behandlung einwilligen, wenn die Eltern nicht rechtzeitig erreichbar sind. Aufschiebbare Eingriffe bleiben ausgenommen, und die Ärzte werden nur so weit von der Schweigepflicht entbunden, wie die Behandlung es erfordert.
  • Bei Klassenfahrten darf die Aufsicht vorübergehend an andere volljährige Betreuer der Gruppe gehen.
  • Widerrufen können die Eltern jederzeit, erreichbar bleiben sie während der ganzen Reise, und die Anlagen sind einzeln aufgeführt.

Am Ende unterschreiben die Eltern, auf Wunsch mit einem freien Feld für die Beglaubigung direkt unter den Unterschriften. Der mitreisende Elternteil oder die Begleitperson bestätigt mit eigener Unterschrift, das Kind zu den genannten Bedingungen zu betreuen und rechtzeitig zurückzubringen.

So füllen Sie die Einverständniserklärung Kinderreise aus

Sie beginnen mit zwei Fragen: Wer hat die elterliche Sorge, und mit wem reist das Kind? Aus diesen Antworten stellt der Assistent die passende Fassung zusammen. Bei gemeinsamer Sorge und Reise mit dem anderen Elternteil unterschreiben nur Sie, bei einer Reise ohne Eltern fragt das Formular zusätzlich die Daten des zweiten Elternteils ab. Danach tragen Sie die Angaben zum Kind und zu seinem Reisedokument ein, Ihre Kontaktdaten mit Ländervorwahl und die Daten der Begleitperson oder der Person am Zielort. Im Schritt zur Reise nennen Sie Ziel, Abreise, Rückkehr und Unterkunft. Zum Schluss entscheiden Sie, ob die Geburts- oder Adoptionsurkunde als Anlage aufgeführt wird, ob Sie die Unterschrift beglaubigen lassen und ob eine unverbindliche englische Übersetzung angehängt wird. Die Vorschau rechts zeigt jede Änderung sofort.

Nach dem Fertigstellen laden Sie die Erklärung als Word und PDF herunter. Unterschreiben Sie auf dem Ausdruck. Bei einer Beglaubigung unterschreiben Sie am besten erst vor dem Notar oder der Behörde; eine schon geleistete Unterschrift müssten Sie dort ausdrücklich anerkennen (§ 40 Abs. 1 BeurkG). Legen Sie die Kopie Ihrer Ausweisseite bei und geben Sie dem Kind oder der Begleitperson das Original mit.

Häufige Fehler

Der klassische Fehler ist eine Erklärung ohne Kontaktdaten. Ein Beamter, der um sechs Uhr morgens am Flughafen eine Rückfrage hat, braucht eine Mobilnummer mit Ländervorwahl, keine Büronummer, unter der um diese Uhrzeit niemand abnimmt. Ebenso häufig fehlt die Kopie der Ausweisseite des abwesenden Elternteils, obwohl die Bundespolizei genau diese Kopie empfiehlt. Wer einen anderen Familiennamen trägt als das Kind, sollte zusätzlich die Geburts- oder Adoptionsurkunde dabeihaben; ohne sie lässt sich die Elternschaft an der Grenze kaum belegen.

Die zweite Fehlerquelle ist das Reisedokument. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Vorhandene gelten bis zum Ablaufdatum, werden aber nicht in allen Staaten anerkannt, und die Erklärung der Eltern ersetzt kein fehlendes Dokument. Viele Familien unterschätzen außerdem die Regeln des Ziellandes: Verlangt es eine beglaubigte Unterschrift oder eine Übersetzung in die Landessprache, hilft eine private Erklärung allein nicht weiter. Schließlich unterschreiben manche Eltern nur einseitig, obwohl das Kind ohne beide reist. Bei gemeinsamer Sorge gehören dann beide Unterschriften auf das Blatt. Verspätet sich der Rückflug, bleibt die Erklärung nach der Vorlage bis zur Rückkehr wirksam; die Entschädigung bei Flugverspätung fordern Sie danach bei der Airline ein.

Wichtige Punkte zum Merken

SORGERECHT

Wer die Erklärung unterschreiben sollte

Haben beide Eltern die Sorge, entscheiden sie über den Aufenthalt des Kindes gemeinsam (§§ 1627, 1631 Abs. 1 BGB). Reist das Kind mit einem Elternteil, unterschreibt der andere; fährt es mit den Großeltern, auf Klassenfahrt oder allein, unterschreiben beide. Wer die Sorge allein hat, etwa als nicht verheiratete Mutter ohne Sorgeerklärungen (§ 1626a Abs. 3 BGB) oder nach § 1671 BGB, erklärt das Einverständnis allein und nennt den Nachweis.

BUNDESPOLIZEI

Was laut Bundespolizei in die Erklärung gehört

Ein Gesetz schreibt die Erklärung nicht vor, die Bundespolizei empfiehlt sie aber für Kinder, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen: Angaben zum Kind, zur Begleitperson und zum Reiseziel, Personalien und Erreichbarkeit des abwesenden Elternteils sowie eine Kopie seiner Ausweisseite. Bei abweichenden Familiennamen gehört die Geburts- oder Adoptionsurkunde dazu. Kinderreisepässe werden seit 2024 nicht mehr ausgestellt.

ZIELLAND

Beglaubigung und Übersetzung regelt das Zielland

Ob die Unterschrift beglaubigt sein muss und ob eine deutsche Beglaubigung anerkannt wird, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes. Serbien verlangt etwa für Kinder unter 16 Jahren, die nicht mit beiden Eltern reisen, eine amtlich beglaubigte Unterschrift. Ein Notar beglaubigt nur, was vor ihm unterschrieben oder anerkannt wird. Die englische Fassung hilft unterwegs, ersetzt aber keine verlangte Übersetzung in die Landessprache.

Häufig gestellte Fragen

Die Erklärung ist eine wirksame Ausübung der elterlichen Sorge nach dem BGB und gilt, bis sie widerrufen wird. Sie ist formfrei, eine handschriftliche Unterschrift genügt. Die Bundespolizei empfiehlt sie ausdrücklich, damit Grenzkontrollen bei Kindern, die allein oder mit einem Elternteil reisen, ohne lange Rückfragen ablaufen. Ob sie im Zielland genügt oder eine Beglaubigung braucht, bestimmt das dortige Recht. Verbindliche Auskunft gibt die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in Deutschland.

In Deutschland nicht. Einige Staaten verlangen es, andere nicht, und das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Anerkennung einer deutschen Beglaubigung vom Recht des Ziellandes abhängt. Beglaubigen können ein Notar oder, je nach Zweck, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Für die Vorlage im Ausland ist der Notar meist der sichere Weg. Nach § 40 BeurkG beglaubigt er nur eine Unterschrift, die vor ihm geleistet oder anerkannt wird. Je nach Zielland kommt eine Apostille oder Legalisation hinzu, die die Echtheit der deutschen Beglaubigung bestätigt. Wählen Sie im Formular die Beglaubigung, setzt die Vorlage ein freies Feld für den Vermerk direkt unter die Unterschriften.

Sie erhalten die Erklärung als Word-Datei und als PDF. Die Word-Fassung lässt sich vor der Unterschrift noch anpassen, etwa wenn sich die Flugnummer ändert. Kommt nach der Unterschrift ein weiterer Staat hinzu, unterschreiben Sie eine neue Fassung, denn die Erklärung deckt nur die beschriebene Reise. Das PDF eignet sich zum direkten Ausdruck. Haben Sie die englische Fassung gewählt, folgt sie auf einer neuen Seite nach dem deutschen Original, mit dem Hinweis, dass nur der deutsche Text verbindlich ist. Drucken Sie mindestens zwei Exemplare: eines reist mit dem Kind oder der Begleitperson, eines bleibt bei Ihnen. Die Kopie Ihrer Ausweisseite heften Sie an das Exemplar, das mitreist.

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Erklärung gilt ab der Unterschrift für den angegebenen Reisezeitraum. Planen Sie trotzdem Vorlauf ein. Für eine Beglaubigung brauchen Sie einen Termin beim Notar oder bei der Behörde, eine Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro dauert oft mehrere Tage. Prüfen Sie außerdem frühzeitig das Reisedokument des Kindes, denn ein neuer Reisepass wird nicht über Nacht ausgestellt. Die Bundespolizei empfiehlt, neue Dokumente rechtzeitig bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen, weil ein Passersatz an der Grenze nur in dringenden Fällen und nach intensiver Prüfung des Sorgerechts ausgestellt wird.

Empfehlenswert ist sie auch dort. An den Binnengrenzen des Schengen-Raums gibt es immer wieder vorübergehende Kontrollen, und im Zielland fragen Behörden, Hotels oder Ärzte mitunter nach der Zustimmung der Eltern. Nicht jeder EU-Staat gehört zum Schengen-Raum: Wer etwa nach Irland fliegt, passiert eine Schengen-Außengrenze, an der die Bundespolizei Minderjährige wie Erwachsene kontrolliert und ihnen besondere Aufmerksamkeit widmet. Für Länder außerhalb der EU lohnt ein Blick in die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts unter den Einreisebestimmungen, wo Besonderheiten für Minderjährige genannt werden.

Ja, die Zustimmung ist bis zur Rückkehr jederzeit widerruflich, und die Vorlage hält das ausdrücklich fest. Der Widerruf ist der betreuenden Person mitzuteilen, am besten schriftlich, damit der Zeitpunkt feststeht. Haben Sie zusätzlich eine weitergehende Vollmacht erteilt, etwa eine Sorgerechtsvollmacht, können Sie diese Vollmacht nach § 168 BGB schriftlich widerrufen. Befürchten Sie, dass Ihr Kind ins Ausland gebracht und nicht zurückgegeben wird, ist der richtige Weg ein anderer: Die Bundespolizei rät, sich unverzüglich an das Familiengericht zu wenden, dessen Beschluss schengenweit in den Fahndungssystemen umgesetzt werden kann.

Nicht ganz. Fluggesellschaften haben für allein reisende Kinder eigene Regeln, Altersgrenzen und Formulare, die Sie bei der Buchung ausfüllen. Die Einverständniserklärung Kinderreise kommt hinzu und belegt gegenüber Grenzbehörden, dass die Sorgeberechtigten der Reise zustimmen. Unsere Vorlage benennt dafür die Person, die das Kind am Zielort in Empfang nimmt, mit Anschrift und Telefonnummer, und gibt ihr für den Aufenthalt die nötigen Befugnisse. Mehr Vorlagen für solche Situationen finden Sie in der Übersicht über alle deutschen Rechtsdokumente.

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Aktualisiert am 1. November 2026

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