Zahlt die Airline nicht, können Sie nach Art. 7 Nr. 1 lit. b Brüssel-Ia-VO am Gericht des Abflug- oder des Ankunftsorts klagen, wie der EuGH zur Vorgängerregelung in Rehder (C-204/08) entschieden hat. Bei Inlandsflügen und bei Airlines mit Sitz außerhalb der EU führt § 29 ZPO zum selben Flughafengericht, daneben bleibt der Sitz der Airline als allgemeiner Gerichtsstand. Sachlich zuständig ist nach § 23 Nr. 1 GVG praktisch immer das Amtsgericht, Anwaltszwang besteht dort nicht. Bis 1.000 Euro kann das Gericht im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO entscheiden, oft ohne mündliche Verhandlung, und die Berufung ist nur bei einer Beschwer über 1.000 Euro oder nach Zulassung statthaft (§ 511 Abs. 2 ZPO). Für fast jede Fluggastforderung ist das Amtsgericht damit zugleich die letzte Instanz, was die Sorgfalt beim ersten Schreiben umso wichtiger macht.
Rund um Frankfurt am Main landen Fluggastklagen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Berufungen beim Landgericht Frankfurt am Main. Für Lufthansa-Flüge kommt zusätzlich Köln in Betracht, weil die Deutsche Lufthansa AG dort ihren Sitz hat (§ 17 ZPO). Frankfurt ist Drehkreuz für viele Umsteigeverbindungen, und hier hilft die Entscheidung flightright (C-274/16 u. a.): Bei einer einheitlichen Buchung können Sie am Abflugort des ersten Teilflugs klagen, auch wenn die Verspätung erst auf dem zweiten Teilflug entstand.
Reisende ab München stolpern regelmäßig über die Zuständigkeit. Der Flughafen liegt im Bezirk des Amtsgerichts Erding, nicht des Amtsgerichts München, und Berufungsgericht ist das Landgericht Landshut. In Erding haben verschiedene Abteilungen gegensätzlich entschieden, ob Abtretungen an ausländische, nicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Inkassodienstleister wirksam sind. Wer aus eigenem Recht fordert, bleibt von dieser Streitfrage verschont.
Ganz anders liegt der Fall in der Hauptstadtregion: Der Berliner Luftverkehr läuft über den Flughafen BER in Schönefeld, also auf brandenburgischem Gebiet. Örtlich zuständig ist daher das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Berufungen gehen an das Landgericht Cottbus.
Am Standort Düsseldorf fallen Flughafen und Unternehmenssitz oft zusammen. Eurowings hat dort ihren Sitz, sodass das Amtsgericht Düsseldorf für Flüge dieser Gesellschaft gleich doppelt zuständig ist, Berufungsgericht ist das Landgericht Düsseldorf.