Das Melderecht ist Bundesrecht, der Vollzug aber Sache der Länder und Kommunen, was sich vor allem beim Onlinezugang bemerkbar macht.
In Berlin gehören Meldeangelegenheiten zu den meistnachgefragten Leistungen der Bürgerämter, und Termine sind traditionell knapp. Seit Herbst 2024 bietet das Land die elektronische Wohnsitzanmeldung stadtweit an. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion oder eine eID-Karte für Unionsbürger, ein BundID-Konto und die hochgeladene Wohnungsgeberbestätigung. Wer nur einen elektronischen Aufenthaltstitel besitzt, muss nach den Hinweisen des Berliner Serviceportals weiterhin persönlich im Bürgeramt erscheinen. Die Zweiwochenfrist des § 17 Abs. 1 BMG gilt unabhängig davon, wann ein Termin frei wird.
Hamburg hat die elektronische Wohnsitzanmeldung nach dem Prinzip Einer für Alle im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt und 2022 als erstes Land in Betrieb genommen. Der Dienst ist im gesamten Stadtgebiet nutzbar. Auch hier lädt der Mieter die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung als Datei hoch, sofern die Wohnung nicht sein Eigentum ist. Die direkte elektronische Bestätigung durch den Wohnungsgeber nach § 19 Abs. 4 BMG setzt voraus, dass die Meldebehörde einen solchen Zugang eröffnet; der Regelfall ist das unterschriebene Dokument.
Anders stellt sich die Lage in Bayern dar, wo das BayernPortal die Anmeldung zwar landesweit beschreibt, die elektronische Variante aber nur funktioniert, wenn die zuständige Gemeinde an den Onlinedienst angeschlossen ist. Die Landeshauptstadt München bietet sie an; in kleineren Gemeinden bleibt oft nur der Gang ins Rathaus. Online kann die Bearbeitung bis zu einer Woche dauern. Manche Gemeinden verweisen auf ihren eigenen Vordruck. Da § 19 Abs. 3 BMG nur Inhalte und keinen Vordruck vorgibt, genügt auch dort eine inhaltlich vollständige Wohnungsgeberbestätigung.
In Flächenländern wie Brandenburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen hängt der Onlinezugang von der einzelnen Kommune ab. Wer dort umzieht, prüft die Verfügbarkeit am besten vorab und hält die Wohnungsgeberbestätigung zusätzlich in Papierform bereit.